Mittagsverpflegung für städtische Kindertagesstätten und LENA-Gruppen Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2020-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wilhelm-Strauß-Straße 50-52
Ort: Mönchengladbach
NUTS-Code: DEA15 Mönchengladbach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 41236
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.moenchengladbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung für städtische Kindertagesstätten und LENA-Gruppen
Lieferung von Mittagsverpflegung für städtische Kindertagesstätten und LENA-Gruppen im Stadtgebiet Mönchengladbach für den Zeitraum vom 1.8.2021 bis 31.7.2025.
Warmverpflegung für 13 städtische Kindertageseinrichtungen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach Verschiedene Lieferstellen im Stadtgebiet Mönchengladbach.
686 Stück Essenseinheiten.
Wertungsschema:
Es können maximal 1 000 Punkte erreicht werden.
Preis:
Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 600 Punkten und das doppelt so hohe Angebot bekommt 0 Punkte. Angebote dazwischen werden interpoliert.
Qualität:
Es können maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt gleichwertig nach den Gesichtspunkten: Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionalen biologischen Produkten zu je
8 %. D. h. maximal je 80 Punkte können pro Kriterium Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionale biologische Produkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt nach der Beurteilung des Probeessens mit folgenden Wertungsstufen:
— 80 Punkte Sehr gut,
— 60 Punkte gut,
— 40 Punkte befriedigend,
— 20 Punkte ausreichend,
— 0 Punkte mangelhaft.
Angebote mit einer mangelhaften Qualitätsbewertung (0 Punkte) werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Biologische Produkte sind Produkte, die Art. 23 der EG-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 neu: ab dem 1.1.2021 Art 30 der EG-Verordnung (EG) 2018/848 entsprechen.
Bei der Wertung für Bioprodukte
(bevorzugt regional) gilt Folgendes:
— Die volle Punktzahl (8 %) erhält, wer bei 20 % seiner Vorprodukte Biologische Produkte einsetzt,
— 6 % erhält, wer bei 15 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 4 % erhält, wer bei 10 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 2 % erhält, wer bei 5 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 0 % erhält, wer bei 0 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt.
Warmverpflegung für 15 städtische LENA-Gruppen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach Verschiedene Lieferstellen im Stadtgebiet Mönchengladbach.
140 Stück Essenseinheiten.
Wertungsschema:
Es können maximal 1 000 Punkte erreicht werden.
Preis:
Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 600 Punkten und das doppelt so hohe Angebot bekommt 0 Punkte. Angebote dazwischen werden interpoliert.
Qualität:
Es können maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt gleichwertig nach den Gesichtspunkten: Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionalen biologischen Produkten zu je 8 %. D. h. maximal je 80 Punkte können pro Kriterium Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionale biologische Produkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt nach der Beurteilung des Probeessens mit folgenden Wertungsstufen:
— 80 Punkte Sehr gut,
— 60 Punkte gut,
— 40 Punkte befriedigend,
— 20 Punkte ausreichend,
— 0 Punkte mangelhaft.
Angebote mit einer mangelhaften Qualitätsbewertung (0 Punkte) werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Biologische Produkte sind Produkte, die Art. 23 der EG-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 neu: ab dem 1.1.2021 Art 30 der EG-Verordnung (EG) 2018/848 entsprechen.
Bei der Wertung für Bioprodukte
(bevorzugt regional) gilt Folgendes:
— Die volle Punktzahl (8 %) erhält, wer bei 20 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 6 % erhält, wer bei 15 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 4 % erhält, wer bei 10 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 2 % erhält, wer bei 5 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 0 % erhält, wer bei 0 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt.
Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in 14 städtischen Kindertageseinrichtungen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach Verschiedene Lieferstellen im Stadtgebiet Mönchengladbach.
990 Stück Essenseinheiten
Wertungsschema:
Es können maximal 1 000 Punkte erreicht werden.
Preis:
Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 600 Punkten und das doppelt so hohe Angebot bekommt 0 Punkte. Angebote dazwischen werden interpoliert.
Qualität:
Es können maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt gleichwertig nach den Gesichtspunkten: Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionalen biologischen Produkten zu je 8 %. D. h. maximal je 80 Punkte können pro Kriterium Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionale biologische Produkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt nach der Beurteilung des Probeessens mit folgenden Wertungsstufen:
— 80 Punkte Sehr gut,
— 60 Punkte gut,
— 40 Punkte befriedigend,
— 20 Punkte ausreichend,
— 0 Punkte mangelhaft.
Angebote mit einer mangelhaften Qualitätsbewertung (0 Punkte) werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Biologische Produkte sind Produkte, die Art. 23 der EG-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 neu: ab dem 1.1.2021 Art 30 der EG-Verordnung (EG) 2018/848 entsprechen.
Bei der Wertung für Bioprodukte
(bevorzugt regional) gilt Folgendes:
— Die volle Punktzahl (8 %) erhält, wer bei 20 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 6 % erhält, wer bei 15 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 4 % erhält, wer bei 10 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 2 % erhält, wer bei 5 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 0 % erhält, wer bei 0 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt.
Tiefkühl- und Frischkostlieferung sowie Zubereitung der Mittagsverpflegung durch Personal des Anbieters in 13 städtischen Kindertageseinrichtungen
Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
Aachener Straße 2
41061 Mönchengladbach Verschiedene Lieferstellen im Stadtgebiet Mönchengladbach.
713 Stück Essenseinheiten
Wertungsschema:
Es können maximal 1 000 Punkte erreicht werden.
Preis:
Das Angebot mit dem günstigsten Preis erhält die maximale Punktzahl von 600 Punkten und das doppelt so hohe Angebot bekommt 0 Punkte. Angebote dazwischen werden interpoliert.
Qualität:
Es können maximal 400 Punkte erreicht werden. Die Wertung erfolgt gleichwertig nach den Gesichtspunkten: Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionalen biologischen Produkten zu je 8 %. D. h. maximal je 80 Punkte können pro Kriterium Geschmack, Geruch, Aussehen, Konsistenz und regionale biologische Produkte erreicht werden.
Die Bewertung erfolgt nach der Beurteilung des Probeessens mit folgenden Wertungsstufen:
— 80 Punkte Sehr gut,
— 60 Punkte gut,
— 40 Punkte befriedigend,
— 20 Punkte ausreichend,
— 0 Punkte mangelhaft.
Angebote mit einer mangelhaften Qualitätsbewertung (0 Punkte) werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Biologische Produkte sind Produkte, die Art. 23 der EG-Verordnung (EG) Nr. 834/2007 neu: ab dem 1.1.2021 Art 30 der EG-Verordnung (EG) 2018/848 entsprechen.
Bei der Wertung für Bioprodukte
(bevorzugt regional) gilt Folgendes:
— Die volle Punktzahl (8 %) erhält, wer bei 20 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 6 % erhält, wer bei 15 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 4 % erhält, wer bei 10 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 2 % erhält, wer bei 5 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt,
— 0 % erhält, wer bei 0 % seiner Vorprodukte biologische Produkte einsetzt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Eigenerklärung über Ausschlussgründe, Vordruck 521,
— Eigenerklärung über gewerberechtliche Voraussetzungen.
Eigenerklärung zu
— Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt und der nicht vom Finanzamt erhobenen Steuern, sowie der Beiträge zur Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft,
— Eigenerklärung über Mindestlohngesetz, Vordruck 522,
— Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre,
— jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Jahre,
— Angaben zur technischen Ausrüstung für die Durchführung der Leistung,
— Angaben zum für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Technischen Personal.
— Angaben zum betrieblichen Qualitätssicherungs- und Hygienekonzept,
— Angaben zum HACCP-Zertifikat (Hazard Analysis Critical Control Point),
— Die Anlieferfahrzeuge müssen zum Transport von Speisen geeignet und zugelassen sein.
— Die Fahrzeuge müssen mindestens die Euro-Norm 4 (grüne Plakette) erfüllen.
— Für die Anlieferung ist geeignetes und eingewiesenes Personal einzusetzen.
— Nachweis der kontrollierenden Behörde über die Biodeklaration,
— Eigenerklärung, welcher Anteil der Vorprodukte, die zur Herstellung,
Der Mahlzeiten verwendet werden, biologischer Natur ist Hinweis:
Am 26.7.2012 ist der Luftreinhalteplan für die Stadt Mönchengladbach in Kraft getreten. Dieser kann im Internet unter https://www.brd.nrw.de/umweltschutz/umweltzone_luftreinhaltung/pdf/Luftreinhalteplan_Moenchengladbach.pdf eingesehen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotsabgabe elektronisch über die Vergabeplattform https://www.vmp-rheinland.de
Eröffnung durch:
Stadtverwaltung
Fachbereich Organisation und IT
Wilhelm-Strauß-Straße 50-52
41236 Mönchengladbach
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation und auch Angebotsabgabe werden ausschließlich über den Vergabemarktplatz geführt. Eine Unterschrift ist wegen der vereinbarten „Textform" nicht erforderlich, wohl aber Erkennbarkeit des Absenders.
Das bedeutet, dass Anfragen und Angebote, die schriftlich, per Fax, telefonisch oder mittels eMail erfolgen, zurück gewiesen werden.
Fristende für Bieterfragen: 11.1.2021, 24.00 Uhr
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD0Y1NC
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/
— 10 Kalendertage Rügefrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
— 15 Kalendertage Einreichungsfrist für den Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/bek_internet/vergabekammer/