Betriebsführung des Freizeitbades „Atoll" in Espelkamp Referenznummer der Bekanntmachung: 744 2020 Es
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Portastraße 13
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung des Freizeitbades „Atoll" in Espelkamp
Siehe Ziff. II.2.4 — Beschreibung der Beschaffung.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Stadtwerke Espelkamp AöR beabsichtigt, die Betriebsführung des Freizeitbades „Atoll“ auf einen privaten Partner zu übertragen. Das Bad wurde seit der Errichtung 1990 kontinuierlich um zusätzliche Attraktionen erweitert und umfasst heute neben dem Badbereich, der auch dem Schul- und Vereinssport zur Verfügung steht, einen großen Sauna- und Gastronomiebereich. Weiterhin verfügt das Bad über einen in der Saunalandschaft integrierten Massage- und Kosmetikbereich sowie eine extern betriebene, aber unmittelbar im Bad angegliederte Physiotherapiepraxis. Vom künftigen Auftragnehmer wird erwartet, dass er nach Auftragserteilung sowohl die kaufmännische als auch die technische Betriebsführung übernimmt. Die Entwicklung und Umsetzung einer ganzheitlichen Konzeption zur dauerhaften Attraktivierung des Bades ist gleichermaßen Gegenstand dieser Ausschreibung. Zur kaufmännischen Betriebsführung zählen folgende Hauptaufgaben:
— Finanz- und Personalbuchhaltung,
— vorbereitende Arbeiten zum Jahresabschluss,
— Controlling und Berichtswesen,
— Personalverwaltung.
Zur technischen Betriebsführung zählen folgende Hauptaufgaben:
— Betrieb, Überwachung, Wartung und Instandsetzung der technischen Anlagen,
— Technischer Bereitschaftsdienst,
— Technische Dokumentation.
Es ist die zweimalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um jeweils 24 Monate vorgesehen.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1 bis III.1.3, zusammengefasst im Bewerbungsbogen und den Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb (siehe Ziff. I.3), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahlmaßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend den zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden (§ 75 Abs. 6 VgV).
Siehe benannte Verlängerungsoptionen unter Ziff. II.2.7 — Laufzeit des Vertrages, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems.
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird. Weitere Hinweise:
1. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen für das sich bewerbende Team als Ganzes vorzulegen – es ist nur ein Bewerbungsbogen zugelassen.
2. Vorlage einer Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1). Diese Anlage ist im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen;
3. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Angaben der Mitglieder zu den Auftragsanteilen zu benennen (Anlage 2 a). Ferner ist eine Vollmacht für den bevollmächtigten Vertreter der Gemeinschaft vorzulegen (Anlage3).
4. Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers sind gem. § 36 VgV die Auftragsanteile, die als Unterauftrag vom Auftragnehmer vergeben werden sollen, zu benennen (Anlage 2 b).
5. Beruft sich der Bewerber oder Bieter, bei der Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), ist in der 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens für den Nachunternehmer die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 1) und die Verpflichtungserklärung Nachunternehmer nach § 36 Abs. 1 VgV (Anlage 4) vorzulegen.
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft und nur mit Hilfe fremder Kapazitäten (Nachunternehmen) die gestellten Mindestanforderungen erfüllen kann (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), muss bereits mit der Bewerbung für den Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Anlage 4) und die Eigenerklärung nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 2) vorgelegt werden. Darüber hinaus ist in dem Fall, dass dies die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers betrifft, eine Erklärung über eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des Nachunternehmers für die Auftragsausführung gemäß § 47 Abs. 3 VgV vorzulegen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Angabe von Referenzen zu Projekten mit vergleichbarem Leistungsumfang (Betriebsführungsmodelle, Betreibermodelle o. ä.), bei denen der Bewerber als verantwortlicher Partner (Investor, Betreiber oder Betriebsführer o. ä.) agierte; Referenzzeitraum ab 2010 (Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung), Angaben zu: Jahr des Vertragsabschlusses, Namen des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten, Betriebsmodell (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 5 Projekte gewertet.).
3. Angabe, wer Vertragspartner des Auftraggebers werden soll.
4. Benennung des für die Leitung projektverantwortlichen Personals und Angaben zu dessen Qualifikation: Abschlüsse und persönliche Referenzen (Angaben zum Referenzprojekt und zur Tätigkeit im Referenzprojekt).
Referenzen zu ausgeführten, technischen Leistungen (Koordinierung Wartung, Instandhaltung, o. ä.) bei vergleichbaren Objekten, Referenzzeitraum ab 2010 mit Angaben zu: Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Kontaktdaten, Objekt, Art und Umfang (Leistungsbereiche) der durchgeführten Leistungen (Es werden max. 5 Referenzprojekte gewertet. Bei Angabe von mehr Referenzprojekten werden nur die ersten 5 Projekte gewertet.).
Siehe Hinweise unter Zif. III.1.1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis 1: Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen für die Bietergemeinschaft als Ganzes vorzulegen und auszufüllen. Die Anlagen und geforderten Nachweise sind im Falle einer Bietergemeinschaft durch jedes Mitglied vorzulegen.
Hinweis 2: Die vorgenannten Erklärungen und der Bewerbungsbogen sind als Formularvordruck auf der unter Ziff. I.3) benannten Adresse erhältlich. Es ist ausschließlich der vorgesehene Formularvordruck zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt einzureichen. Es besteht kein Anspruch auf Rücksendung der eingereichten Unterlagen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2514410
Fax: [removed]
Für die Geltendmachung von angeblichen Rechtsverstößen gelten folgende Fristen gemäß § 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.