Briefbeförderung von elektronischen Gesundheitskarten

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Kölner Str. 3
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51429
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]21
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.telematikk.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E59284921
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E59284921
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Briefbeförderung von elektronischen Gesundheitskarten

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64112000 Briefpostdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland sind nach § 291 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2a in Verbindung mit § 291 a SGB V rechtlich verpflichtet, für ihre Versicherten die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuführen. Der Auftrag umfasst die erforderlichen Briefdienstleistungen zum Versand verwendungsfähiger elektronischer Gesundheitskarten für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen beteiligten Krankenkassen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Hauptort der Ausführung:

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung täglich anfallender adressierter Briefsendungen gemäß den Bestimmungen des Postgesetzes in Verbindung mit der Post-Universaldienstleistungsverordnung. Bei den Briefsendungen handelt es sich um Sendungen bis 20g (teilweise bis 50g) mit größtenteils innerdeutscher Zustelladresse. In geringem Maße sind Auslandsbriefe zuzustellen. Die Sendungen müssen Montag bis Freitag (ausgenommen sind gesetzliche bundeseinheitliche oder landesweite Feiertage am Abholort) wie folgt abgeholt werden:

— Abholadresse: Konrad-Zuse-Ring 1, 24220 Flintbek,

— Abholtag: Montag – Freitag,

— Abholzeit: ab 15.00 Uhr und/oder Abholadresse: Fischerpad 100, 6135KS Sittard (Niederlande),

— Abholtag: nach Bedarf,

— Abholzeit: ab 15.00 Uhr.

Die Bereitstellung der Briefsendungen erfolgt im Warenausgang des von den Krankenkassen beauftragten Produktionsdienstleisters für die elektronische Gesundheitskarte.

Die Inhalte der zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen, insbesondere aus dem in Teil 07 beigefügten Entwurf eines Leistungsvertrags. Bei den Briefsendungen handelt es sich um Tagespostbriefe E+1/2.

Für die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen beteiligten 8 Krankenkassen sind während der Vertragslaufzeit voraussichtlich insgesamt 8 932 920 elektronische Gesundheitskarten zu versenden. Das geschätzte Gesamtvolumen verteilt sich dabei voraussichtlich wie folgt auf die Vertragslaufzeit:

— 2021: 1 325 386 Briefe,

— 2022: 2 905 577 Briefe,

— 2023: 3 041 443 Briefe,

— 2024: 1 660 514 Briefe.

Diese Prognosen/Schätzungen wurden nach bestem Wissen und Gewissen ermittelt, eine Garantie für den Abruf der ausgewiesenen Mengen kann jedoch nicht übernommen werden. Zur Abrechnung kommen daher ausschließlich die tatsächlich beauftragten und aufgelieferten Sendungen.

Die an der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen beteiligten Krankenkassen haben sich entschlossen, die Beschaffung des Briefversands der eGK gemeinsam durchzuführen. Dazu haben sie die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen gegründet. Diese bzw. ihre Gesellschafter treffen die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung, insbesondere über die Angebotswertung und die Auftragsvergabe. Auftraggeber in dem Vergabeverfahren sind die Gesellschafter. Die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen handelt in dem Vergabeverfahren als zentrale Vergabestelle und damit im Namen und auf Rechnung der Gesellschafter. Mit Zuschlagserteilung durch die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen werden unmittelbar Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Gesellschaftern (beteiligten Krankenkassen) begründet, soweit sich die ausgeschriebenen Leistungen auf die dortigen Versicherten beziehen. Die Laufzeit der jeweiligen Verträge der beteiligten Krankenkassen beginnt am 1.4.2021. Alle Verträge enden zum 31.10.2024. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungs- und Betriebskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut hat. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung GbR für Postdienstleistungen bzw. den an ihr beteiligten Krankenkassen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2021
Ende: 31/10/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3. der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden bei einem in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine Haftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. (nicht älter als 12 Monate).

2. Nachweis einer bestehenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bei einem in Deutschland ansässigen Versicherungsunternehmen bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens, dass eine bereits bestehende Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. (nicht älter als 12 Monate) Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung muss [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden betragen.

Zu 2) Die Mindestdeckungssumme der bestehenden, zu erhöhenden oder abzuschließenden Vermögensschadenhaftpflichtversicherung muss [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Mindestens 2 Referenzen der letzten 3 Jahre, die nach Art und Umfang mit der angefragten Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar ist eine Referenz, wenn:

a) das Versandvolumen E+1/2 mindestens 1 000 000 Sendungen p. a. beträgt und b) eine werktägliche Abholung erfolgt und c) ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit vorliegt.

Die Referenzen sind auf einer frei gestalteten Anlage unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers und mit Angaben zu den unter a)-c) genannten Aspekten darzustellen und dem Angebot beizufügen.

2. Gültiges Zertifikat gemäß DIN ISO 9001 oder vergleichbar.

Die zusätzlichen Angaben unter Ziff. VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sind zu beachten.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Zu 1) Die nachzuweisenden Referenzen müssen mindestens folgende Anforderungen erfüllen:

a) Versandvolumen E+1/2 von mindestens 1 000 000 Sendungen p. a. und

b) Werktägliche Abholung und

c) Ein bestehender Vertrag mit mindestens einem Jahr Bestand bei Angebotsabgabe oder ein beendeter Vertrag mit mindestens 2 Jahren Vertragslaufzeit.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer muss über eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügen.

Die Korrespondenz zwischen den Krankenkassen und ihren Versicherten unterliegt den strengen gesetzlichen Anforderungen des Sozialgesetzbuches (SGB). Um diesen Anforderungen — aber auch dem Selbstverständnis der Krankenkassen im Umgang mit ihren Kunden — gerecht zu werden, wird vom Auftragnehmer eine sehr hohe Termintreue, Sorgfalt und Zuverlässigkeit erwartet.

Die Erfüllung dieser Attribute kann nur gewährleistet werden, wenn die technischen und organisatorischen Einrichtungen/Maßnahmen entsprechend vorhanden sind und der Auftragnehmer über ausreichend Erfahrung im Bereich Briefpostbeförderung und -zustellung verfügt.

Im Rahmen der Briefbeförderung werden hochsensible Sozialdaten transportiert und zugestellt. Die neueste Generation der eGK unterliegt daher einem besonderen Vertrauensbedürfnis. Vor diesem Hintergrund sind Umschlagplätze in der flächendeckenden Beförderung so zu wählen, dass unbefugte Dritte keine Möglichkeit des Zugangs während eines eventuell notwendigen Umladungsvorgangs haben. Eine Umladung im öffentlichen Bereich — von Notfallsituationen abgesehen — ist nicht zulässig.

Die Briefsendungen sind so zu behandeln, dass ein Verschmutzen, Verknicken und/oder sonstige Beschädigungen während des Sortier-, Transport- und Zustellprozesses weitestgehend ausgeschlossen werden können. Der Auftragnehmer hat insbesondere die Sendungen mit innenliegenden (mit einem Chip ausgestatteten) Gesundheitskarten im Rahmen des Sortier- und Zustellungsprozesses mit der gebotenen Vorsicht zu behandeln.

Da nur durch Vorlage der Gesundheitskarte die ärztliche Versorgung des Versicherten gewährleistet ist, müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Versicherten zügig versorgen. Vor diesem Hintergrund ist die Beförderung der Tagespost im „Service-Level E+2“ unabdingbar. In Anlehnung an § 2 Ziffer 3 der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) müssen daher im Jahresdurchschnitt mindestens 95 % der eingelieferten (inländischen) Tagespost-Sendungen an dem zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (E+2) ausgeliefert werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/12/2020
Ortszeit: 13:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Zusätzlich zu den unter Ziff. III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgelisteten Eignungsnachweisen ist mit dem Angebot von jedem Bieter durch Abgabe einer Eigenerklärung das Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nachzuweisen. Hierzu ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers zu verwenden (Teil 09 der Vergabeunterlagen).

Bei einer Bietergemeinschaft sind die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen sowie die unter Ziff. III.1.) bis III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die geforderte Lizenz der Bundesnetzagentur zur Beförderung von Briefsendungen ist für diejenigen Mitglieder der Bietergemeinschaft vorzulegen, die in die Beförderung der Briefsendungen eingebunden sind. Für den Nachweis, dass die jeweiligen Mindestanforderungen an die Referenzen erfüllt sind, reicht es aus, wenn diese von einem Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. Die Nachweise und Erklärungen müssen erkennen lassen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die jeweiligen Angaben beziehen.

Soweit sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zur Herstellung seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind die aufgeführten Erklärungen und Nachweise des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Eignung auch von diesen Unternehmen vorzulegen. Die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen sich zudem nur auf jene Leistungen beziehen, die durch den jeweiligen Dritten erbracht werden sollen.

Darüber hinaus ist bei der Einschaltung von anderen Unternehmen zur Herstellung der Eignung zu beachten, dass der Bieter nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nachweisen muss, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist – ungeachtet der bestehenden rechtlichen Verbindungen zum Bieter – durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens zuführen.

Das Angebot sowie sämtliche hiermit einzureichenden Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, sich Eigenerklärungen des Bieters durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.

Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der Auftraggeber auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).

Für das Angebot sind – soweit vorgesehen – die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter des Auftraggebers zu verwenden, welche über den in Ziff. I.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Link gebührenfrei selbst abgerufen werden können.

Alle angeforderten Nachweise und Erklärungen sind Teil des Angebotes und mit dem Angebot vorzulegen. Sollten mit einem Angebot Nachweise oder Erklärungen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht oder nicht vollständig vorgelegt worden sein, behält sich der Auftraggeber die Nachforderung der fehlenden Erklärungen und Nachweise unter Setzung einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vor. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Preisangaben können nur nachgefordert werden, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV). Werden die fehlenden Nachweise und Erklärungen nicht innerhalb der Nachforderungsfrist eingereicht, wird das Angebot ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV). Die Frist zur Nachreichung beginnt am Tage nach Absendung der Nachforderung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/11/2020

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