FE69.0005/2020-Optimierung und Weiterentwicklung von Handlungshilfen zur Resilienzbewertung der Verkehrsinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE69.0005/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brüderstraße 53
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE69.0005/2020-Optimierung und Weiterentwicklung von Handlungshilfen zur Resilienzbewertung der Verkehrsinfrastruktur
FE 69.0005/2020-Optimierung und Weiterentwicklung von Handlungshilfen zur Resilienzbewertung der Verkehrsinfrastruktur.
Eine zuverlässige Verkehrsinfrastruktur ist eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für nachhaltige Mobilität und wirtschaftliches Wachstum. Das bedeutet, dass die Infrastruktur auch unter ungünstigen Bedingungen in der Lage sein muss, ihre Aufgaben situationsangepasst zu erfüllen, ohne dass von ihr eine Gefährdung anderer ausgeht.
Das Konzept der Resilienz beschäftigt sich mit der Bewertung der Verkehrsinfrastruktur hinsichtlich ihrer Fähigkeit, Schäden infolge disruptiver Ereignisse zu verkraften und eine schnelle Wiederinbetriebnahme zu ermöglichen. Dies umfasst die fünf Phasen des Resilienzzyklus, die Vorbereitung auf mögliche Katastrophen („prepare“), das Verhindern dieser („prevent“), die Minimierung der negativen Auswirkungen beim Eintritt des Ereignisses („protect“), das Aufrechterhalten der Funktionsfähigkeit („respond“) und die Wiederherstellung des Systems nach einem Schadensereignis („recover“).
Im Rahmen des Forschungsprojektes „Reaktions- und Wiederherstellungsprozess für die Straßeninfrastruktur nach disruptiven Ereignissen (FE89.0330)“ wurde in einem ersten Schritt eine Methodik inkl. Handlungshilfen zur Optimierung des Reaktions- und Wiederherstellungsprozesses für die Straßeninfrastruktur nach disruptiven Ereignissen entwickelt (Phasen „respond“ und „recover“). Ziel des Projektes ist die Optimierung der im Rahmen des FE 89.0330 Projektes entwickelten Handlungshilfen sowie die Erweiterung der Methodik auf alle fünf Phasen des Resilienzzyklus und die Anpassung auf weitere Verkehrsträger. Dazu soll das bereits entwickelte Software-Toolin seiner Anwendbarkeit vereinfacht werden und neben der Bewertung von Resilienzmaßnahmen um das Element der Resilienzbewertung der vorhandenen Infrastruktur ergänzt werden. Die Handlungshilfen sollenpraxisgerecht aufbereitet werden, so dass sowohl eine einfache Anwendung der Resilienzbewertung wie auch eine guter Zugang zur Anwendung (webbasiert) ermöglicht wird.
Der Nutzen des Projekts ist die Entwicklung von Methoden, Verfahren und Hilfsmittel für Eigentümer und Betreiber, um eine umfassende Implementierung von Resilienz im gesamten Lebenszyklus der Verkehrsinfrastruktur (Planung, Bau, Betrieb, Rückbau) zu ermöglichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE69.0005/2020-Optimierung und Weiterentwicklung von Handlungshilfen zur Resilienzbewertung der Verkehrsinfrastruktur
Ort: Zollikon
NUTS-Code: CH SCHWEIZ/SUISSE/SVIZZERA
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
„Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
— Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes,
— Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
— Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung."