Kabel für PC-Anschluss Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.02 - 9949/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kabel für PC-Anschluss
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Kabeln und Adaptern für den PC Anschluss. Der Lieferumfang umfasst die im elektronischen Leistungsverzeichnis bzw. der Leistungsbeschreibung genannten Produkte. Mithilfe von Kabeln und Adaptern können Computer (Arbeitsplatzcomputer, Notebooks, Thin Clients usw.) mit Präsentationsgeräten (Monitoren, Projektoren, Fernsehern etc.), Peripheriegeräten, Druckern, Scannern, KVM Switchen, mobilen Endgeräten und sonstigem Zubehör angeschlossen / verbunden werden. Mit Hilfe verschiedener Kabel und Adapter in unterschiedlichen Ausführungen hinsichtlich Länge und unterstützten Standards ergeben sich Vorteile im Hinblick auf Arbeitsplatzgestaltung, Vereinfachung der Arbeitsabläufe und Ergonomie.
Die einzelnen arbeitsorganisatorischen Anforderungen an die Kabel und Adapter unterscheiden sich im Hinblick auf:
— Anschlussarten (z. B. HDMI),
— Anschlusstypen (z. B. Mini HDMI),
— Unterstützter Standards (z. B. HDMI 2.0),
— Länge der Kabel und Adapter.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kabel für den PC-Anschluss
Die Laufzeit verlängert sich zu gleich bleibenden Konditionen zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 20 Abs. 3 des Rahmenvertrages widerspricht. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt demnach 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Eignung hat die Vergabestelle insbesondere auch zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen (§§ 123, 124 GWB).
Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“.
Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, können diese im Einzelfall aufgeklärt und die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines Polizeilichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden.
Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern.
Bitte tragen Sie in das Formular „Unternehmensdaten“ die für Sie zutreffenden Angaben ein und fügen Sie es Ihrem Teilnahmeantrag/Angebot bei. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt die Vergabestelle für die vor dem Zuschlag bzw. bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitsnehmerentsendegesetz.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Eignung ist das Dokument „Unternehmenszahlen“ auszufüllen.
Bietergemeinschaften und Bieter, die Nachunternehmer einbinden, geben die Zahlen addiert an und weisen sie zusätzlich je Unternehmen aus. Die Mindestanforderungen beziehen sich auf die addierten Zahlen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf die Lieferung von Hardware / Peripherie an. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 2 Mio. EUR netto pro Geschäftsjahr gefordert. Bei Bewerbergemeinschaften und Generalunternehmern/Unterauftragnehmern werden die Umsätze addiert.
Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) – die Anlage „Unternehmenszahlen“ abzugeben.
Zum Nachweis der Eignung, insbesondere der Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens, füllen Sie bitte das Formular „Unternehmenszahlen“ aus. Sie haben für sich – und für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie für alle Unterauftragnehmer (sofern zutreffend) – die Anlage „Unternehmenszahlen“ abzugeben bei Bietergemeinschaften werden die Umsätze aller Mitglieder addiert. Bei Einbindung von Nachunternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe werden die Umsätze des Generalunternehmens mit denen der Nachunternehmen addiert.
Wenn Sie Kapazitäten von Dritten (anderen Unternehmen oder Freien Mitarbeitern) in Anspruch nehmen wollen, füllen Sie bitte Diesbezüglich das Formular „Unterauftragnehmer“ aus und Fügen Sie es Ihrem Angebot bei. Konzernangehörige Unternehmen gelten ebenfalls als Drittunternehmen.
Der Bieter kann auch im Hinblick auf die für den zu Vergebenden Auftrag erforderliche wirtschaftliche und Finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von Drittunternehmen in Anspruch nehmen (sog. Eignungsleihe). In dem Fall ist zusätzlich das Formular „Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe“ auszufüllen. Weitere Einzelheiten zur Eignungsleihe entnehmen Sie bitte Ziffer 3.2 Des Dokumentes „Allgemeine-Bewerbungsbedingungen-elektronisch“. Wenn Sie als Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen wollen, füllen Sie Bitte diesbezüglich das Formular „Erklaerung_Bewerber_Bietergemeinschaft“ aus und fügen Sie es Ihrem Angebot bei.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit benennen Sie bitte mindestens 2 Referenzaufträge, die der Lieferung von Hardware / Peripherie über Einzelverträge oder Rahmenvereinbarungen mit einem Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR entsprechen.
Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für die Lieferung von Hardware / Peripherie und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Die Referenzaufträge dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Sofern es sich um Aufträge handelt, die in den letzten 3 Jahren noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Stand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht gewertet werden.
Zu den Referenzaufträgen sind folgende Angaben zu machen:
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen (Art und Umfang in Bezug auf die oben genannten Merkmale),
— Angabe, ob die Leistung vom Bewerber/Bieter erbracht wurde bzw. welchen Teil der Leistung ggf. Unterauftragnehmer erbracht haben,
— Angabe des zuständigen Ansprechpartners beim Auftraggeber des Referenzauftrages mit Anschrift und Telefonnummer. Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
Für die Referenzen ist die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger:
Abrufberechtigt sind:
Die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Behörden, Einrichtungen und Organe:
1. Informationstechnikzentrum Bund,
2. Stiftung Wissenschaft und Politik,
3. Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
4. Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg,
5. Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus,
6. Bundesarbeitsgericht,
7. Bundessozialgericht,
8. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
9. Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost,
10. Postbeamtenkrankenkasse,
11. Georg-Speyer-Haus,
12. DRK Suchdienst,
13. Institut für Dopinganalytik und Sportbiochemie,
14. Verbaucherzentrale Bundesverband e. V.,
15. Bundesrechnungshof,
16. Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
17. Bundesanstalt für Immobilienanstalt,
18. Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung,
19. Erdölbevorratungsverband KdöR,
20. Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten,
21. Unfallversicherung Bund und Bahn,
22. Bundesinstitut für Risikobewertung,
23. Bundespatentgericht,
24. Bundesverwaltungsgericht,
25. Bundesverfassungsgericht,
26. Deutsche Nationalbibliothek,
27. Aktion Psychisch Kranke e. V.,
28. Alexander von Humboldt-Stiftung,
29. Bund der Vertriebenen,
30. BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,
31. BWI GmbH,
32. Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.,
33. Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V.,
34. Deutsches Jugendinstitut e. V.,
35. Deutsches Maritimes Zentrum e. V.,
36. Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V.,
37. Hanns-Seidel-Stiftung,
38. Heinrich-Böll-Stiftung e. V.,
39. Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.,
40. Rosa Luxemburg Stiftung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.