Rahmenvertrag Schülerspezialverkehr Maria-Montessori-Schule und Paul-Kraemer-Schile Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-122-40D
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Schülerspezialverkehr Maria-Montessori-Schule und Paul-Kraemer-Schile
Rahmenvertrag der Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zur Maria-Montessori-Schule (Los 1) und zur Paul-Kraemer-Schule (Los 2), Förderschulen des Rhein-Erft-Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
Maria-Montessori-Schule
Maria-Montessori-Schule
Bergstr. 58
50321 Brühl
Die Nebenstelle der Maria-Montessori-Schule wechselt zum Schujahresende 2021/2022 von Wesseling nach Brühl.,
Nebenstelle Maria-Montessori-Schule bis 31.7.2022 Mainstr. 25 50389 Wesseling,
Nebenstelle Maria-Montessori-Schule ab 1.8.2022 Am Siegesbach 50321 Brühl
Rahmenvertrag der Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zur Maria-Montessori-Schule, einer Förderschule des Rhein-Erft-Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
Der Umfang der Leistung beinhaltet die Schülerbeförderung von ihnrem Wohnort zur Schule bzw. Nebenstelle der Schule und zurück, die Fahrdienstorganisation/Routenplanung, das Änderungs- und das Beschwerdemanagement.
Paul-Kraemer-Schule
Paul-Kraemer-Schule Badstr. 1A
50226 Frechen
Im Ausschreibungszeitraum wird eine Nebenstelle der Paul-Kraemer-Schule eingerichtet, die im Stadtgebiet Frechen liegen wird.
Rahmenvertrag der Schülerbeförderung im Rahmen des Schülerspezialverkehrs zur Paul-Kraemer-Schule, einer Förderschule des Rhein-Erft-Kreises mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung mit einer Laufzeit von 4 Jahren.
Der Umfang der Leistung beinhaltet die Schülerbeförderung von ihnrem Wohnort zur Schule bzw. zukünftig Nebenstelle der Schule und zurück, die Fahrdienstorganisation/Routenplanung, das Änderungs- und das Beschwerdemanagement.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Sach- und Fachkunde:
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, welche über die für die Durchführung der gewerblichen Personenbeförderung (hier: Schülerbeförderung) maßgebliche Sach- und Fachkunde verfügen. Zum Nachweis der Sach- und Fachkunde dienen insbesondere nachfolgende Unterlagen:
— Bescheinigung nach Anhang III Verordnung (EG) 1071/2009 über die fachliche Eignung für den Güterverkehr/Personenverkehr oder
— Bescheinigung über die fachliche Eignung für den innerstaatlichen und grenzüber schreitenden Taxen- und Mietwagenverkehr gem. Anlage 5 der PBZugV oder
— sonstiger und gleichwertiger Nachweis.
Gleichwertige Nachweise sind insbesondere:
— Genehmigung für die entgeltliche Beförderung von Fahrgästen nach § 2 PBefG,
— eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit in Unternehmen des Taxen- beziehungsweise Mietwagenverkehrs. Die Tätigkeit darf nicht länger als 2 Jahre zurückliegen,
— eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung in den nachfolgenden Abschlüssen:
— Diplom-Verkehrswirtschaftler/-in an der Technischen Universität Dresden,
— Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Personenverkehr,
— Verkehrsfachwirt/-in,
— Betriebswirt/-in (DAV), an der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
— Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
— Diplom-Betriebswirt/-in im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer des Vertragsverhältnisses eine Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall abzuschließen.
Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter Referenzen aus dem Bereich „Beförderung von Menschen mit Behinderungen“ der letzten 3 Jahre zu benennen.
Für die Überprüfung der technischen Leistungsfähigkeit ist der kalkulierte Fahrzeugeinsatz im Vordruck „Übersicht eingesetzte Fahrzeuge“ anzugeben.
Besondere Bedingungen an die Auftragsdurchführung bestehen nach dem TVgG-NRW. Es gelten die beigefügten BVB TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Rhein-Erft-Kreis, Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim.
Etage 2, Flur A, Zi. 60
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ende 2024/Anfang 2025
Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten oder Fehler, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich und schriftlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW darauf hinzuweisen.
Hinweise und Bieterfragen sind schriftlich – spätestens bis zum 8.12.2020 ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform NRW einzureichen. Die Veröffentlichung der Fragen und deren Beantwortung erfolgt anonym.
Eingereichte Angebote verbleiben beim Auftraggeber.
Einträge bei der Informationsstelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW oder im Gewerbezentralregister können zum Ausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYUY1U6.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.