Ingenieurleistungen Neuordnung Zentralwasserhaltung Haus Aden 1. Baustufe (Grubenwasserableitung/Abschlagleitung vom Pumpwerk Oberaden), Bergkamen Oberaden
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rag.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Neuordnung Zentralwasserhaltung Haus Aden 1. Baustufe (Grubenwasserableitung/Abschlagleitung vom Pumpwerk Oberaden), Bergkamen Oberaden
Siehe Ziff. II.2.4).
Bergkamen Oberaden
Die RAG Aktiengesellschaft betreibt am Standort der ehemaligen Zeche Haus Aden/Monopol in Bergkamen Oberaden eine zentrale Wasserhaltung. Aufgrund des Alters der übrigen Teile der Grubenwasserleitung und der zukünftigen Nutzung des Wasserhaltungsstandortes Haus Aden als einem der verbleibenden zentralen Hebungspunkte im Ruhrgebiet plant die RAG Aktiengesellschaft nicht nur die Verlegung der Grubenwasserleitung auf dem ehemaligen Zechengelände Haus Aden, sondern darüber hinaus die Modernisierung der gesamten Ableitung bis zur Lippe. Ebenso besteht die Notwendigkeit zur Modernisierung der auf dem ehemaligen Betriebsgelände befindlichen Abschlagsleitungen vom Pumpwerk in Bergkamen Oberaden.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Schwerpunkte:
— Herstellung einer Startgrube (D/Teufe 17,00/16,00 m) und Zielbaugrube(D/Teufe 13,50/17,00 m), Baugrubenverbau mittels überschnittener Bohrpfahlwand, Teufe bis 22 m,
— Verlegung im Vortriebsverfahren (Dükerung Datteln-Hamm Kanal): Medienkanal DN 2800 und DN 3200 auf je ca. 335 m Länge,
— Grubenwasserleitungen als Druckrohrleitungen: 2 x DN 600 GGG / DA 710 PE-HD_PN 16 (Länge ca. 800 m) und 1x DA 125, Leitung DA 710 wird mit Leckageüberwachung ausgeführt,
— Leerrohre für Fernmelde- und Energiekabel, DA 160 (Länge ca. 1 700 m) und DA 225 (Länge ca. 3 400 m),
— Abschlagsleitungen als Druckrohrleitungen: 2 x DA 1016 St. und 1 x DA 508 St. (Länge 2 900 m und ca. 1 450 m),
— Rückbau Grubenwasserleitungen DN 300 bis DN 1000: geogene Belastung durch Grubenwasser, Material: AZ, ST, SB, Gesamtlänge ca. 3 000 m.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die,
— Grundleistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß dem Leistungsbild der Anlage 12 (HOAI 2013) der Leistungsphasen 8 und 9
— sowie folgende besondere Leistungen:
—— Örtlichen Bauüberwachung als besondere Leistungen zur LP 8,
—— Weitere besondere Leistungen zur LP 8 (BOL),
—— Objektüberwachung des Tragwerkes,
—— Besondere Leistungen zur LP 9: Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Herstellung der funktionsfähigen Grubenwasserleitung hat Priorität und ist bis zum 31.3.2023 fertigzustellen. Die Abnahme der Gesamtmaßnahme muss bis zum 31.12.2023 erfolgt sein.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Auswahlkriterien sind dabei:
a) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung insgesamt: 40 %]:
Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel [Gewichtung 20 %]: 1 Punkt ab 1,5 Mio. EUR, 2 Punkte ab 2. Mio. EUR, 3 Punkte ab 2,5 Mio. EUR, 4 Punkte ab 3 Mio. EUR, 5 Punkte ab 3,5 Mio. EUR netto.
Umsatz (netto) im Bereich des ausgeschriebenen Aufgabenbereichs der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Mittel:
(i) Für den Umsatz im Bereich Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen (Leistungsphase 8 bis 9) gilt [Gewichtung: 10 %]: 1 Punkt ab [Betrag gelöscht] EUR, 2 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR, 3 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR, 4 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR, 5 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR.
(ii) Für den Umsatz (netto) im Bereich örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistungen der Leistungsphase 8) für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen gilt [Gewichtung: 10 %]: 1 Punkt ab [Betrag gelöscht] EUR, 2 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR, 3 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR, 4 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR, 5 Punkte ab [Betrag gelöscht] EUR.
b) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit [Gewichtung insgesamt: 60 %]:
Es wird die durchschnittliche Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungskräfte bewertet [Gewichtung: 5 %]: 1 Punkt bei mind.10 Beschäftigten, 2 Punkte für mind. 20 Beschäftigte, 3 Punkte für mind. 30 Beschäftigte, 4 Punkte für mind. 40 Beschäftigte, 5 Punkte für mind. 50 Beschäftigte).
Es wird die Anzahl der eingereichten Unternehmensreferenzen bewertet. Pro eingereichte Unternehmensreferenz der Kategorien:
(i) Herstellung Kanäle mit Vortriebsverfahren [Gewichtung: 7,5 %],
(ii) Herstellung Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand [Gewichtung: 7,5 %].
Wird ein (1) Punkt vergeben, soweit sie die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. (2 Referenzen = 2 Punkte, 3 Referenzen = 3 Punkte, 4 Referenzen = 4 Punkte, 5 Referenzen = 5 Punkte).
Es wird die Anzahl der eingereichten persönlichen Referenzen des Bauoberleiters bewertet. Pro eingereichte Referenz der Kategorien:
(i) Herstellung Kanäle mit Vortriebsverfahren [Gewichtung: 7,5 %],
(ii) Herstellung Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand [Gewichtung: 7,5 %].
Wird ein (1) Punkt vergeben, soweit sie die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. (2 Referenzen = 2 Punkte, 3 Referenzen = 3 Punkte, 4 Referenzen = 4 Punkte, 5 Referenzen = 5 Punkte).
Es wird die Anzahl der eingereichten persönlichen Referenzen der örtlichen Bauüberwachung bewertet. Pro eingereichte Referenz der Kategorie:
(i) Herstellung Kanäle mit Vortriebsverfahren [Gewichtung: 10 %],
(ii) Herstellung Baugrube mittels überschnittener Bohrpfahlwand [Gewichtung: 10 %],
(iiI)Verlegung leckageüberwachter Druckrohrleitungen [Gewichtung: 5 %].
Wird ein (1) Punkt vergeben, soweit sie die in Ziffer III.1.3) genannten Anforderungen erfüllen. (2 Referenzen = 2 Punkte, 3 Referenzen = 3 Punkte, 4 Referenzen = 4 Punkte, 5 Referenzen = 5 Punkte).
Die vorgenannten Kriterien werden anhand der dargelegten Skala von 0-5 Punkten bewertet. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber höhere Anforderungen erfüllen könnte.
Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bewertung wird sodann mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert. Daraus ergeben sich die für das jeweilige Kriterium erzielten Leistungspunkte.
Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktgleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zu dem für den Auftrag Bauoberleiter und Stellvertreter, Örtliche Bauüberwachung und Stellvertreter sowie mit Angaben zur Person, deren Qualifikation, Berufserfahrung und Nachweis der Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die für den Auftrag benannten Personen). Die Personen sind namentlich zu benennen. Der Bauoberleiter und der örtliche Bauüberwacher sowie deren Stellvertreter müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Hierfür ist das Formular IV zu verwenden.
Die unter Ziffer III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen (2-fach maximiert) in Höhe von 3 Mio. EUR für Personenschäden, 3 Mio. EUR für Sachschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel sowie über die Umsätze im Bereich Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen (LPH 8 + 9) und Örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung der LPH 8) für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Mittel. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Umsatz“ zu verwenden.
Eigenerklärung zu den Beschäftigungszahlen des Bewerbers im Durchschnitt der letzten 3 Jahre. Hierzu ist das Formular VII „Erklärung zu den Beschäftigungszahlen“ zu verwenden.
Auf die geforderten Mindestdeckungssummen der Betriebshaftpflichtversicherung der Ziff. III.1.2) wird hiermit nochmal hingewiesen.
Hinsichtlich der Eigenerklärung über den Gesamtumsatz wird darauf hingewiesen, dass ein Mindestumsatz von 1,5 Mio. EUR (netto) im Mittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erreicht oder überschritten worden sein muss.
Hinsichtlich der Eigenerklärung über die vergleichbaren Umsätze gilt:
(i) Ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) muss im Mittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich Objektplanung für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen (LPH 8 und 9) erreicht oder überschritten worden sein.
(ii) Ein Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) muss im Mittel in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke für Kanalbaumaßnahmen erreicht oder überschritten worden sein.
Hinsichtlich der Eigenerklärung zu den Beschäftigungszahlen im angegebenen Zeitraum (2017 – 2019) müssen im Durchschnitt mindestens 10 Mitarbeiter beschäftigt gewesen sein.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
Geforderte sind folgende Referenzen inklusive aussagekräftiger Kurzbeschreibungen der Auftragsinhalte:
1. Eine Unternehmens-Referenz nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mind. eine abgeschlossene Maßnahme zur Leistungsphase 8 und örtlichen Bauüberwachung (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) zur Herstellung von Kanälen im Vortriebsverfahren mit einer Mindestnennweite von DN 2000 in zusammenhängenden Längen größer gleich 100 m (Formular VIII.1).
2. Eine Unternehmens-Referenz nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mind. eine abgeschlossene Maßnahme zur Leistungsphase 8 und örtlichen Bauüberwachung (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) zur Herstellung von Baugruben Durchmesser größer gleich 10 m mittels überschnittener Bohrpfahlwand und einer Mindestteufe von 10 m (Formular VIII.2).
3. Eine pers. Referenz der benannten Bauoberleitung nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mind. eine abgeschlossene Maßnahme zur Leistungsphase 8 zur Herstellung von Kanälen im Vortriebsverfahren mit einer Mindestnennweite von DN 2000 in zusammenhängenden Längen größer gleich 100 m (Formular IX.1).
4. Eine pers. Referenz der benannten Bauoberleitung nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mindest. eine abgeschlossene Maßnahme zur Leistungsphase 8 zur Herstellung von Baugruben mittels überschnittener Bohrpfahlwand (Formular IX.2).
5. Eine pers.Referenz der benannten örtlichen Bauüberwachung nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mind. eine abgeschlossene Maßnahme der örtlichen Bauüberwachung (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) zur Herstellung von Kanälen im Vortriebsverfahren mit einer Mindestnennweite von DN 2000 in zusammenhängenden Längen größer gleich 100 m (Formular X.1).
6. Eine pers. Referenz der benannten örtlichen Bauüberwachung nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mind. eine abgeschlossene Maßnahme der örtlichen Bauüberwachung (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) zur Herstellung von Baugruben Durchmesser größer gleich 10 m mittels überschnittener Bohrpfahlwand und einer Mindestteufe von 10 m (Formular X.2).
7. Eine persönliche Referenz der benannten örtlichen Bauüberwachung nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung, die folgendes umfasst: Mind. eine abgeschlossene Maßnahme der örtlichen Bauüberwachung (Besondere Leistung der Leistungsphase 8) zur Verlegung leckageüberwachter Druckrohrleitungen mit einer Mindestnennweite von DN 300 auf einer zusammenhängenden Länge von mindestens 500 m (Formular X.3).
Für die Referenzen gilt, dass eine Benennung des Auftraggebers und eines Ansprechpartners sowie Benennung des Auftragswertes und des Ausführungszeitraumes vorzunehmen ist. Es werden nur Referenzen gewertet, in denen die relevanten Anlagen baulich fertiggestellt sind. Referenzen, die älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung sind, werden nicht gewertet.
Zu folgenden Ziffern muss mindestens 1 Referenz eingereicht werden, andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 ein eigenes und/oder zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem ist nachzuweisen.
Die Mindestanforderungen an die fachtechnische Ausstattung sind nachzuweisen.
Hinweis zu Ziff. 1: Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung müssen nicht notwendig im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt worden sein. Die Mindestanforderung 1 Unternehmens-Referenz kann auch durch 2 Maßnahmen nachgewiesen werden. Beide Maßnahmen müssen jeweils die Anforderungen:
(i) Abgeschlossene Maßnahme zur,
(ii) Herstellung von Kanälen im Vortriebsverfahren mit einer Mindestnennweite von DN 2000
(iii) In zusammenhängenden Längen größer gleich 100 m erfüllen,
(iv) Nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Gewertet werden beide Maßnahmen in diesem Fall als 1 Unternehmens-Referenz.
Hinweis zu Ziff. 2: Die Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung müssen nicht notwendig im Rahmen einer Maßnahme ausgeführt worden sein. Die Mindestanforderung 1 Unternehmens-Referenz kann auch durch 2 Maßnahmen nachgewiesen werden. Beide Maßnahmen müssen jeweils die Anforderungen:
(i) Abgeschlossene Maßnahme,
(ii) Zur Herstellung von Baugruben Durchmesser größer gleich 10 m mittels,
(iii) Mittels überschnittener Bohrpfahlwand,
(iv) Mindestteufe von 10 m,
(v) Nicht älter als 5 Jahre ab Datum dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Gewertet werden beide Maßnahmen in diesem Fall als 1 Unternehmens-Referenz.
Von der Nettoauftragssumme werden 5 % als Vertragserfüllungssicherheit einbehalten, die gegen eine unbefristete Bankbürgschaft ausgelöst werden kann. Die Bürgschaft ist nach den Vorgaben des Formulars Vertragserfüllungsbürgschaft auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Für Mängelansprüche ist eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme zu leisten. Die Sicherheit ist in Form einer Bürgschaft nach den Vorgaben des Formulars Bürgschaftserklärung für Mängelansprüche auszuführen, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Zahlung auf Abschlagsrechnungen und Schlussrechnung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Aufraggeber nach § 143 GWB). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i. V. m § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Die Verfahrenswahl folgt aus § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO entsprechend. Daneben beachtet der Auftraggeber den Anwendungsbereich der VOB/A EU im Hinblick auf die Verfahrenswahl, wonach die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 lit. c) VOB/EU zulässig ist. Vorliegend bestehen aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe erhebliche technische, rechtliche und finanzielle Risiken, so dass der Auftrag nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. Sofern Bewerber sich durch die Verfahrenswahl in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, ist dies dem Auftraggeber mittels fundierter rechtlicher Stellungnahme unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls erklärt der Teilnehmer durch Abgabe eines Teilnahmeantrags zu diesem Vorgehen sein Einverständnis.
3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb hat der Auftraggeber eine Unterlage und Formulare gefertigt, die aus weiteren Informationen enthalten, die zur Einreichung des Teilnahmeantrags dienen sollen.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XII. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind 3 Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen (Formulare I, II, III, und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft.
(ii) Die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten.
(iii) Eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIII.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen werden.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(i) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
(ii) Die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
(iii) Eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIV.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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E-Mail: [removed]
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Fax: [removed]
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1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
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