„EGU Lippe-Weser": Marktraumumstellung Erdgas – Technisches Projektmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 06484-19
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Am Gelskamp 10
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-detmold.de
Postanschrift: Uferstraße 36-44
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32108
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stwbs.de
Postanschrift: Bad Meinberger Straße 1
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32760
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-lippe-weser-service.de
Postanschrift: Bahnhofsweg 22
Ort: Rinteln
NUTS-Code: DE928 Schaumburg
Postleitzahl: 31737
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-rinteln.de
Postanschrift: Rathausstraße 23
Ort: Oerlinghausen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 33813
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-oerlinghausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
„EGU Lippe-Weser": Marktraumumstellung Erdgas – Technisches Projektmanagement
Die Auftraggeber planen die Anpassung von Gasgeräten in ihren Gasversorgungsgebieten von Erdgas L auf Erdgas H. Dies betrifft insgesamt ca. 41 259 Marktlokationen bzw. ca. 49 510 Geräte (bei einem Faktor von 1,2 Geräten pro SLP-Marktlokation) mit Schaltterminen Ende 2025 und 2026.
Die Ausschreibung wird gemeinsam von allen Auftraggebern durchgeführt.
Es wird zunächst ein gemeinsamer Projektmanager für alle Auftraggeber gesucht. Die weiteren Leistungen werden später gesondert ausgeschrieben. Weitere Einzelheiten zu den Netzdaten und den Schaltterminen werden in den „Bewerbungsbedingungen“ erläutert, die gemäß Punkt I.3 abrufbar sind.
Grundlage der Leistungen sind die entsprechenden DVGW Regelwerke (u.a. G 680, November 2011, G 676 B1, Oktober 2011, G 695 (A), März 2019) – bzw. die jeweils aktuelle Fassung dieser Regelwerke.
Versorgungsgebiete Detmold (mit Schlangen Oesterholz), Bad Salzuflen, Augustdorf, Kalletal, Leopoldshöhe
Rinteln und Oerlinghausen
Zum technischen Projektmanagement gehört u. a. die verantwortliche Organisation und Begleitung aller für die erfolgreiche Durchführung der Anpassung notwendigen Prozesse, insbesondere in Bezug auf die zu erhebenden und anzupassenden Geräte (privat, gewerblich, industriell), die Planung und die Koordination aller involvierten Dienstleister, die Stellung des IT-Systems, die Materialwirtschaft sowie die Kommunikation mit den Kunden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marktraumumstellung Erdgas – Technisches Projektmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erfüllen pro Los mehr Teilnehmer, als in das weitere Verfahren aufgenommen werden sollen, alle Eignungskriterien, wird eine Rangfolge der Teilnahmeanträge gebildet. In der Höhe der Anzahl der Begrenzung der Teilnehmerzahl erhalten die in der Rangfolge erstplatzierten Bewerber die Unterlagen zur Angebotserstellung. Die Bewerber haben zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Ausländische Bieter haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzte Form (vereidigter Übersetzer) vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Die Auftraggeber behalten sich vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Die Auftraggeber werden einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch führt zur Wiederholung der Eignungswertung.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag auf der Grundlage des Musterformulars erstellen.
Die Teilnehmeranträge sind unter Nutzung der Kommunikationsplattform des Vergabeportals abzugeben.
Eine weitere Reduzierung des Bieterfelds im Rahmen des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens bleibt vorbehalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJDGCU
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber den Auftraggebern nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, muss ein Bewerber bis spätestens zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, muss ein Bewerber spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber den Auftraggebern rügen, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB. Auch ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.