Ergänzung Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: 0455-10-20-VgV
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Platz 1
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-sieg-kreis.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/verwaltung/Oeffentliche_Ausschreibungen/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Ergänzung Netzwerkkomponenten
Der Rhein-Sieg-Kreis erweitert seine bestehende Cisco-Netzwerkinfrastruktur. Hierzu werden die bereits in Betrieb befindlichen Systeme aufgerüstet bzw. für die neue UCC-Lösung VoIP-fähig ausgebaut.
Rhein-Sieg-Kreis
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Lieferung der Hardwarekomponenten zur Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gem. §§123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) durch Eigenerklärung (Eigenerklärung Ausschlussgründe) zu erklären.
Die Erklärung ist — auf Verlangen der Vergabestelle — für alle vorgesehenen Nachunternehmer fristgerecht vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bietergemeinschaftserklärung) mit folgendem Regelungsinhalt abzugeben:
a) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) Dass der bevollmächtigte Vertretere die Mitglieder gegebüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) Dass alle Mirglieder als Gesamtschuldner haften.
Die Bietergemeinschaftserklärung ist mit Abgabe des Angebots in Textform und im Laufe des weiteren Vergabeverfahrens ggf. auf Verlangen der Vergabestelle in einer durch alle Mitglieder der Bietergemeinschaft unterzeichneten Ausfertigung vorzulegen. Eine auch auf Anforderung nicht vollständig ausgefüllte oder unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung führt zwingend zum Ausschluss des Angebots. Ein Entwurf der geforderten Erklärung kann auf dem Vergabeportal eingesehen und heruntergeladen werden.
Der Auftragnehmer garantiert, dass es sich bei den im Leistungsverzeichnis aufgeführten Neukomponenten um originale und originalverpackte fabrikneue Cisco Produkte handelt. Weiterhin wird garantiert, dass diese für den europäischen Markt produziert wurden und über die vom Hersteller (Cisco) hierzu autorisierten Vertriebswege vertrieben werden.
Der Auftragnehmer garantiert darüber hinaus, dass alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Cisco Komponenten mit einer vom Hersteller autorisierten Lizenz ausgeliefert werden, die für den Auftraggeber vom Herstellerautorisiert wurde, den Auftraggeber zur Nutzung der Software berechtigen und über die vollständige Herstellergarantie verfügen. Eine entsprechende Bestätigung durch Cisco Systems ist auf Anforderung vorzulegen.
Ferner wird durch den Auftragnehmer garantiert, dass die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Cisco Komponenten im vollen Umfang zur Wartung durch den Hersteller berechtigt sind. Eine entsprechende Bestätigung durch Cisco Systems ist auf Anforderung vorzulegen.
1. Abschluss des Integritätsvertrags (Muster siehe Vergabeportal),
2. Eintragungen im Vergaberegister (Infostelle für Vergabeausschlüsse des Landes NRW) können zum Angebotsausschluss führen. Die Abfrage wird vom Auftraggeber veranlasst und auf den engeren Kreis der Bewerber beschränkt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind nur Vertreter des Auftraggebers zur Teilnahme am Eröffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
1. Erklärungen u. Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes Angebotsformular,
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis,
— Formblatt „Unteraufträge",
— Bietergemeinschaftserklärung in Textform (nur für Bietergemeinschaften).
2. Erklärungen u. Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nach gefordert werden können:
— Eigenerklärung „Ausschlussgründe",
— Bestätigungen Cisco Systems (siehe auch Vorbemerkungen der Leistungsbeschreibung).
3. Erklärungen u. Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind:
— eine von allen Mitglieder unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung,
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrages,
— Verpflichtungserklärungen und Nachweise für Nachunternehmer.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind — unter Angabe der PQ-Nummer — zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Bezuschlagt wird das preisgünstigste Angebot.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei ERteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlageen übe das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahem auf dem Vergabeportal aufgefordert werden. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBY1QZ
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3055
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Hat ein Bewerber/Bieter eine oder mehrere Rügen erhoben, der oder denen der Auftraggeber nicht abgeholfen hat, ist ein entsprechender Nachprüfungsantrag nur dann fristgerecht, wenn er vor Ablauf des 15. Kalendertags nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der oder den Rügen nicht abhelfen zu wollen, bei der oben genannten Vergabekammer eingeht. Wenn oder soweit der Nachprüfungsantrag nicht fristgerecht eingeht, ist er unzulässig.
Im Übrigen wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.