Datenschutzkonforme Aktenarchivierung in einem Zentralarchiv Referenznummer der Bekanntmachung: 0061-Akt-Archiv-2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lichtscheider Straße 89
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://beschaffungen.barmer.de/projekte
Abschnitt II: Gegenstand
Datenschutzkonforme Aktenarchivierung in einem Zentralarchiv
Betrieb eines Zentralarchives
— Abholung papierner Akten/Unterlagen aus dem bisherigen Zentralarchiv (Standort Leipzig) eines Dienstleisters des AG,
— Archivierung papierner Akten/Unterlagen im Rahmen der Aufbewahrungsfristen,
— Abholung und Archivierung weiteren Archivguts an bundesweiten Standorten des AG,
— Lieferung angeforderter papierner Akten/Unterlagen bei entsprechendem Rückgriffbedarf,
— Vernichtung papierner Akten/Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist.
Bundesweit
Abholung, Archivierung, Lieferung und Vernichtung von Aktengut.
Die Angebote können ausschließlich elektronisch eingereicht werden. Hierfür ist eine Registrierung unter dem Link https://beschaffungen.barmer.de/projekte erforderlich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E2) zur Zuverlässigkeit,
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E3) über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung oder die Zusicherung, eine solche bei Zuschlagserteilung in folgender Höhe pauschal je Vertragsjahr abzuschließen: Für Personen-, Sach- und Vermögensschäden insgesamt mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E1) über das Vorhandensein von mindestens 3 Referenzkunden, deren Aufträge nach Art, Umfang (mindestens 10 km papierene Akten/Unterlagen archiviert) und Schwierigkeitsgrad mit dem vorliegend zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind (insbesondere im Hinblick auf Sozialdaten),
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E4) zum Datenschutz: Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. Sozialdaten im Auftrag des Auftraggebers werden alle Maßnahmen zum Schutz des Datengeheimnisses (und soweit betroffen des Sozialgeheimnisses) unter Berücksichtigung des Art. 28, 29 und 32 DSGVO (und soweit betroffen der §§ 35 SGB I und 80 SGB X) eingehalten und die Auftragsverarbeitung findet ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz statt,
— Vervollständigte Eigenerklärung (gemäß Anlage E5) zum Arbeitsschutz,
— Vervollständigte Eigenerklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft und zum Einsatz von Unterauftragnehmern (gemäß Anlage E6).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können ausschließlich und kostenfrei über das Internet (https://beschaffungen.barmer.de/projekte) heruntergeladen werden. Eine Anforderung und Zusendung der Unterlagen in Papierform ist nicht möglich. Die Angebotsabgabe ist rein elektronisch möglich. Hierfür ist eine vorherige Registrierung unter vorgenanntem Link zwingend erforderlich.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag kann bei der Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt Bonn, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.