Kupferstadt Stolberg — Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts „Berg- und Talachse" (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020.485 Soziales Stadtteilmanagement
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausstraße 11-13
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52222
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stolberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kupferstadt Stolberg — Umsetzung des Integrierten Handlungskonzepts „Berg- und Talachse" (Kopie)
Die Kupferstadt Stolberg hat mit dem IHKo „Berg- und Talachse Miteinander für Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg" eine komplexe, integrierte Erneuerungsstrategie für insgesamt 3 Stolberger Sozialräume (Münsterbusch, Ober- und Unterstolberg) mit 5 Quartieren (Münsterbusch, Liester, Oberstolberg, Mühle und Velau) erarbeitet. Der Handlungsraum hat eine Flächengröße von insgesamt 389 ha. Hier leben etwa 19 800 Menschen und damit jede*r dritte Stolberger*in (34,5 %).
Das IHKO ist Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm Sozialer Zusammenhalt und die europäischen Strukturförderfonds EFRE und ESF über den Aufruf „Starke Quartiere — starke Menschen" und ist strategisches Steuerungsinstrument für die integrierte Stadtentwicklung der Kupferstadt Stolberg.
Das IHKo bündelt Maßnahmen aus 5 Handlungsfeldern. Umgesetzt werden sowohl städtebauliche als auch infrastrukturelle und soziale Projekte, mit denen die Lebensqualität erhöht, sozialer Ungleichheit entgegengewirkt und der Zusammenhalt gestärkt werden sollen. Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die verschiedenen Fachämter der Kupferstadt Stolberg und ihre Partner.
Bestandteil des IHKo ist eine Zeit- und Investitionsplanung als Grundlage für den Grundförderantrag und die zu qualifizierenden Jahres- und Projektanträge.
Es erfolgt ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV zu den in der Veröffentlichung und den Teilnahmeunterlagen genannten Bedingungen.
Kupferstadt Stolberg
Rathausstraße 11-13
52222 Stolberg
Leistungen im Bereich des sozialen Stadtteilmanagements, insbesondere zu folgenden Aufgabebereichen:
1. Information, Vernetzung und Quartiersforen,
2. Beteiligung, Aktivierung und Management Bürgerfonds- und Verfügungsfonds,
3. Öffentlichkeitsarbeit,
4. Träger der Stadtteilbüros,
5. Abstimmungen, Mitarbeit Evaluation bzw. Monitoring und Berichterstattung.
Eine detaillierte Liste der Aufgabenstellung findet sich in der mit veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
1. Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen im in Euro netto im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
2. Referenzen im bewerbungsspezifischen Bereich,
3. Anzahl der Beschäftigten für die entsprechenden Dienstleistungen im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
4. Mindestkriterien:
Zu 1.: mindestens [Betrag gelöscht] EUR durchschnittlich,
Zu 2.:
1. Es muss sich um Leistungen im Rahmen eines sozialen Quartiers- bzw. Stadtteilmanagementprojekt handeln.
2. Zumindest 6 Monate der Leistungserbringung müssen in den letzten 3 Jahren (09/2017-08/2020) erbracht worden sein und
3. Die Einwohnerzahlen des betroffenen Stadtteils/Quartiers müssen über 4 000 Personen liegen.
Zu 3.: mindestens 3 Beschäftigte durchschnittlich.
Hinweis: Bei Gleichstand der Auswahlkriterien entscheidet das Los.
Der Auftragggeber behält sich vor, weitere Aufgabenbereiche als vergütungspflichtige besondere und/oder geänderte Leistungen zu beauftragen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Aufgaben auszuführen, soweit ihm dieses möglich ist.
EFRE: Investition in Wachstum und Beschäftigung/Projektaufruf starke Quartiere — starke Menschen ESF: BIWAQ und ZiQ.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen sind hier nur Bewerber mit Hochschulabschlüssen aus den Bereichen Sozialpädagogik/soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation.
Die Projektleitung und die stellvertretenden Projektleitung müssen über eine angemessene Berufspraxis von mindestens 5 Jahren verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe mitarbeitende aus den Bereichen Sozialpädagogik/ soziale Arbeit benennen.
Vollständiger und in Textform ausgefüllte Bewerberunterlagen bestehend aus:
— Ziffer 1. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
— Ziffer 2. Teilnahmeantrag,
— Ziffer 3. Interessen und Beteiligungen,
— Ziffer 4. Erklärungen zu Ausschlussgründen,
— Ziffer 5. Zusammenarbeit mit Anderen,
— Ziffer 6. wirtschaftliche und berufliche Leistungsfähigkeit (Mitarbeiterzahlen und Umsätze der letzten 3 Jahre (2017 bis 2019),
— Ziffer 7. Unternehmensreferenzen,
— Ziffer 8. Nachunternehmererklärung.
Zu Ziffer 6: Durchschnittsumsatz mindestens [Betrag gelöscht] EUR.
Sonstiges: Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die ausgeschriebenen Leistungen in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist während der gesamten Vertragszeit zu unterhalten und nachzuweisen.
Ziffer 6: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren im bewerbungspezifischen Bereich.
Ziffer 7: Unternehmensreferenzen. Gewertet werden 2 Referenzen, welche den nachgenannten Mindestkriterien entsprechen (weitere Wertungskriterien der Referenzen s. Eignungsmatrix).
Ziffer 6: Durchschnittlich 3 Beschäftigte.
Ziffer 7:
1. Es muss sich um Leistungen im Rahmen eines sozialen Quartiers- bzw. Stadtteilmanagementprojekt handeln.
2. Zumindest 6 Monate der Leistungserbringung müssen in den letzten 3 Jahren (09/2017-08/2020) erbracht worden sein und
3. Die Einwohnerzahlen des betroffenen Stadtteils/Quartiers müssen über 4 000 Personen liegen.
Zugelassen sind hier nur Bewerber mit Hochschulabschlüssen aus den Bereichen Sozialpädagogik/soziale Arbeit oder vergleichbare Qualifikation.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Siehe auch weiter unten unter „Zusätzliche Angaben" Ziffer VI.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zusätzliche Bedingungen für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die Auftragsdurchführung:
1. Die geforderten Erklärungen sind mit den geforderten Nachweisen elektronisch in Textform zu übersenden. Der Teilnahmeantrag muss dort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge eingegangen sein.
2. Bieterfragen und sonstige Kommunikation zu diesem Vergabeverfahren sind ausschließlich über die hier genutzte Vergabeplattform zulässig.
3. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise gemäß den Vorgaben des Bewerberbogens vorzulegen. Der Bewerber oder Bieter muss ein Unternehmen, das ein entsprechendes Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 oder fakultative Ausschlussgründe nach § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen vorliegen, nach schriftlicher Anforderung ersetzen.
4. Der Auftraggeber ist zur Nachforderung von fehlenden Erklärungen und Nachweisen nicht verpflichtet. Er behält sich aber vor, fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzufordern — sofern dieses auch gesetzlich zulässig ist. Diese sind nach Anforderung der Vergabestelle innerhalb von mindestens 48 Stunden vorzulegen.
5. Die Vorgaben zu den Bereichen Mindestlohn und Tariftreue, sind zwingend zu berücksichtigende Ausführungsbedingungen i. S. v. §§ 128 Abs. 2 i. V. m. 129 GWB. Die besonderen Vertragsbedingungen werden Bestandteil des Vertrages.
6. Bei der Auftragsbearbeitung sind für die Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNDD3KW
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o. g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.