Bundesprogramm ländliche Entwicklung: Heimat 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 10.05.07-19.1a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Deichmanns Aue 31-37
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53179
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/HOME/bbsr_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesprogramm ländliche Entwicklung: Heimat 2.0
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilregionen Deutschlands ist ein Kernziel des neuen Politikfeldes Heimat im BMI. Die Digitalisierung, die inzwischen alle Bereiche des Lebens durchdringt, bietet dafür immense Zukunfts- und Modernisierungschancen.
Im Mittelpunkt des Projektes „Heimat 2.0“ steht die Frage, wie sich durch die Nutzung der Digitalisierungspotenziale in bzw. für strukturschwache ländliche Regionen Beiträge zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse realisieren lassen.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine Transferagentur gewonnen werden, die die vorliegenden Erfahrungen über nutzbare Potenziale mittels digitaler Anwendungen zur Sicherung einer leistungsfähigen Daseinsvorsorge u. a. m. aufarbeitet, ein Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der Projekte vorbereitet und durchführt, max. 8 Projekte auf Basis vorab entwickelter Kriterien auswählt und diese im Weiteren bei der Antragstellung und im ersten Projektjahr fachlich unterstützt und begleitet.
Bonn
Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in den Teilregionen Deutschlands ist ein Kernziel des neuen Politikfeldes Heimat im BMI. Die Digitalisierung, die inzwischen alle Bereiche des Lebens durchdringt, bietet dafür immense Zukunfts- und Modernisierungschancen.
Im Mittelpunkt des Projektes „Heimat 2.0“ steht die Frage, wie sich durch die Nutzung der Digitalisierungspo-tenziale in bzw. für strukturschwache ländliche Regionen Beiträge zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhält-nisse realisieren und vorhandene Defizite kompensieren lassen, z.B. über spezifische digitale Lösungsanwen-dungen in den zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge wie Mobilität, Bildung, Gesundheit, Pflege oder bei Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung. Hier soll der Nutzen digitaler Technologien für die Sicherung der Daseinsvorsorge untersucht und Verbesserungs- und Entwicklungspotenziale für die Nutzer identifiziert werden (Kommunale Verwaltung, Wirtschaft, private Haushalte ...).
„Heimat 2.0“ wird aus Mitteln des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) finanziert. Vor diesem Hintergrund wird darauf geachtet, dass „Heimat 2.0“ zu den bisherigen Aktivitäten zum Thema Digitalisierung im Rahmen des BULE eine ergänzende Weiterentwicklung darstellt und sich eindeutig von den bereits laufen-den bzw. sich in Vorbereitung befindlichen Modellvorhaben des BMEL, u. a. „Land.digital“ bzw. „Smarte Land-Regionen“ abgegrenzt.
Im Rahmen dieses Vorhabens soll eine Transferagentur gewonnen werden, die die vorliegenden Erfahrungen über nutzbare Potenziale mittels digitaler Anwendungen zur Sicherung einer leistungsfähigen Daseinsvorsorge u.a.m. aufarbeitet, ein Wettbewerbsverfahren zur Auswahl der Projekte vorbereitet und durchführt, max. 8 Projekte auf Basis vorab entwickelter Kriterien auswählt und diese im Weiteren bei der Antragstellung und im ersten Projektjahr fachlich unterstützt und begleitet.
Die optional anzubietenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (s. Hinweis unter Nr. 3.2).
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im vorangegangenen offenen Verfahren gingen keine geeigneten Angebote ein.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundesprogramm ländliche Entwicklung: Heimat 2.0
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Siehe Anlage „Zusätzliche Angaben“
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.