RAG – Grubenwasserkanal Ibbenbüren
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Im Welterbe 10
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45141
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.luther-lawfirm.com
Abschnitt II: Gegenstand
RAG – Grubenwasserkanal Ibbenbüren
Siehe II.2.4).
Ibbenbüren
Den politischen Vorgaben entsprechend erfolgte Ende 2018 in Deutschland der Ausstieg aus der Steinkohleförderung. Daher wird derzeit der Rückzug aus dem Bergwerk Ibbenbüren durchgeführt. Mit Genehmigung des Abschlussbetriebsplans durften die Pumpanlagen der tiefen Grubenwasserhaltung abgeschaltet werden, womit der kontrollierte Anstieg des Grubenwassers eingeleitet wurde. Mit dem Erreichen des Niveaus von ca. +63 mNN ist das Grubenwasser erneut anzunehmen. Nach derzeitigem Prognosestand dürfte ein solcher Anstieg des Grubenwassers ab März 2023 erreicht sein. Um der Ewigkeitsaufgabe der Grubenwasserhaltung gerecht zu werden und langfristig Betriebskosten zu reduzieren, soll das ansteigende Grubenwasser zukünftig auf dem Niveau +63 mNN sicher gefasst und dauerhaft im Freispiegelgefälle einer Wasseraufbereitung (Kläranlage Gravenhorst) zugeführt werden. Von dort gelangt das aufbereitete Wasser über die Aa zur Ems. Zur Realisierung dieser Aufgabe wurde ein neuer, rund 7,4 km langer, Grubenwasserkanal projektiert.
Der herzustellende Grubenwasserkanal beginnt in Fließrichtung gesehen am aus dem Bergbaubetrieb vorhandenen v. Oeynhausen Schacht l (Schacht 1) in einer Tiefe von ca. 100 m unter Gelände, führt vom Schacht 1 über den herzustellenden Mittelschacht (Tiefe unter Gelände ca. 75 m) bis zum herzustellenden Auslaufbauwerk (Tiefe unter Gelände ca. 4 m). Von dem Grubenwasserkanal sind ca. 7,14 km im Vortrieb (Tübbingbauweise) und ca. 260 m in offener Kanalverlegung herzustellen. Am Übergang der Vortriebsstrecke zur offenen Kanalverlegung wird ein sogenannter Übergangsschacht errichtet. Zudem sind für betriebliche Zwecke ein Schachtbauwerk im Mittelschacht und das Auslaufbauwerk zu errichten.
Der überwiegende Teil des Grubenwassers wird dem Grubenwasserkanal am Hochpunkt am Schacht 1 über Steigleitungen zugeführt. Die Aufnahme von weiterem Grubenwassers erfolgt auf der Strecke des herzustellenden Grubenwasserkanals durch außenliegende Drainagen (Perlkiesschicht, von der das Wasser über Öffnungen und Rohre in den Grubenwasserkanal geleitet wird). Die Drainierung erfolgt dabei nicht auf der gesamten Länge, sondern nur dort, wo diese auch erforderlich ist. Weiteres Grubenwasser wird über Bohrungen in sogenannte Alte Männer und in den Dickenberger Stollen aufgenommen (diskrete Anschlüsse).
Schwerpunkte des Bauprojektes zum Grubenwasserkanal in Ibbenbüren sind demnach:
— Ableitung des Grubenwassers über zwei getrennte Fließgerinne innerhalb eines ca. 7,4 km langen herzustellenden Tunnels mit einem Rohbauinnendurchmesser von 3,6 m;
— Von dem Grubenwasserkanal sind ca. 7,14 km im Vortrieb (Tübbingbauweise) und ca. 260 m in offener Kanalverlegung herzustellen;
— Der ca. 7,14 km lange Vortrieb ist in zwei zirka gleichgroße Haltungen aufgeteilt und aufzufahren;
— Innenausbau des Grubenwasserkanals mit Drainagen, Bermen und zwei Gerinneführungen;
— Herstellung einer ca. 75 m tiefen Baugrube mit einem Innendurchmesser von ca. 30 m (Mittelschacht);
— Bergen einer Vortriebsmaschine über den sog. Schacht 1 (100 m Tiefe, beengte Platzverhältnisse, Zerlegung der Vortriebsmaschine notwendig);
— Herstellung eines wasserdichten Verbaus am Auslaufbereich (Bohrpfahlbaugruben für die offene Kanalverlegung, das Auslaufbauwerk und der Startbaugrube West);
— Auskleiden des aus dem Bergbaubetrieb vorhandenen Schacht 1 mit einer neuen Stahlbetoninnenschale;
Die Einzelheiten der Bauleistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis, Baubeschreibung und Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis) nebst weiterer Anlagen.
Auf die Ziffer VI.3) Zusätzliche Angaben wird hingewiesen.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf der Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Auswahlkriterien sind dabei:
Anzahl der unter Ziff. III.1.3) (1.1- 1.17) geforderten Unternehmens-Referenzen:
1. Tiefbauprojekt Ziff.1.1 (pro Referenz 20 Punkte, max. werden 3 Referenzen gewertet, max. erreichbare Punkte: 60).
2. TBM-Vortrieb Ziff. 1.2 (pro Referenz 5 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 10).
3. TBM-Vortrieb Ziff. 1.3 (pro Referenz 10 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 20).
4. TBM-Vortrieb Ziff. 1.4 (pro Referenz 5 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 10).
5. TBM-Vortrieb Ziff. 1.5 (pro Referenz 10 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, maxi. erreichbare Punkte: 20).
6. Herstellung Baugruben Ziff. 1.6 (pro Referenz 5 Punkte, max. 2 Referenzen werden ge-wertet, max. erreichbare Punkte: 10).
7. Herstellung Baugruben Ziff. 1.7 (pro Referenz 10 Punkte, max. 3 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 30).
8. TBM-Vortrieb Ziff. 1.8 (pro Referenz 10 Punkte, max. 3 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 30)..
9. TBM-Vortrieb Ziff. 1.9 (pro Referenz 10 Punkte, max. 3 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 30).
10. TBM-Vortrieb Ziff. 1.10 (pro Referenz 20 Punkte, max. 3 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 60).
11. TBM-Vortrieb Ziff. 1.11 (pro Referenz 10 Punkte, max. 3 Referenzen werden gewertet, maxi. erreichbare Punkte: 30).
12. TBM-Vortrieb Ziff. 1.12 (pro Referenz 20 Punkte, max. 3 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 60).
13. Bohrungen Ziff. 1.13 (pro Referenz 10 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 20).
14. Bohrungen Ziff. 1.14 (pro Referenz 20 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 40).
15. Verlegung von Großrohren Ziff. 1.15 (pro Referenz 10 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 20).
16. Herstellung Stahlbetonbauwerke Ziff. 1.16 (pro Referenz 10 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, maxi. erreichbare Punkte: 20).
17. Herstellung Stahlbetonbauwerke Ziff. 1.17 (pro Referenz 20 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 40).
Anzahl der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen des Projektleiters:
— Pers. Referenz zu Ziff. 3.3 (pro Referenz 20 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 40)
Anzahl der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen des stellv. Projektleiters:
— Pers. Referenz zu Ziff. 4.3 (pro Referenz 10 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 20)
Anzahl der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen des leitenden Planungskoordinator:
— Pers. Referenz zu Ziff. 5.3 (pro Referenz 20 Punkte, max. 2 Referenzen gewertet, max. erreichbare Punkte: 40)
— Pers. Referenz zu Ziff. 5.4 (pro Referenz 20 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 40)
Anzahl der unter Ziff. III.1.3) geforderten Referenzen des stellv. Planungskoordinator:
— Pers. Referenz zu Ziff. 6.3 (pro Referenz werden 10 Punkte vergeben, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte: 20)
— Pers. Referenz zu Ziff. 6.4 (pro Referenz 20 Punkte, max. 2 Referenzen werden gewertet, max. erreichbare Punkte 40)
Hinweis: Es werden nur die persönlichen Referenzen der für den Auftrag benannten Personen gewertet.
Die vorgenannten Kriterien werden wie dargelegt mit 5, 10 oder 20 Punkten pro Referenz und bis zur jeweiligen maximal zu erreichenden Punktzahl bewertet. Darüber hinaus werden keine Punkte vergeben, auch wenn der Bewerber höhere Anforderungen erfüllen könnte.
Es qualifizieren sich höchstens 5 Bewerber für die nächste Runde. Bei Punktegleichstand des Rangs 5 qualifizieren sich 6 Unternehmen. Im Übrigen erfolgt ein Losentscheid.
Nebenangebote sind für bestimmte Gewerke zugelassen. Nebenangebote sind nur zugelassen, wenn auch ein Hauptangebot eingereicht wird. Die Mindestanforderungen sind der Unterlage „Mindestanforderungen Nebenangebote“ zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Rahmen der Teilnahmeantragseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.1.1. bis III.1.3. genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Formulare verwendet werden, die in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb auf der angegebenen Internetplattform unentgeltlich und uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben jedoch keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.1.1. aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.1.2. und III.1.3. aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter Führungszeugnisse sowie Gewerbezentralregisterauszüge zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. Dies gilt auch bezogen auf Unterauftragnehmer. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind unter Abschnitt III.1.1 im Einzelnen erforderlich:
Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Jahre alt sein.
Soweit zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Diese Erklärungen können durch die Abgabe des den Vergabeunterlagen beigefügten Formulars II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden.
Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Eigenerklärung zum Unternehmen mit Aussagen zu: Hauptsitz des Unternehmens, Gründungsjahr, Geschäftsfelder, Zertifizierung nach DIN ISO 9001 Qualitätsmanagement oder gleichwertig, Darstellung der Mitarbeiterstruktur einschließlich Nennung der Gesamtzahl aller Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterzahl einzelner Berufsgruppen. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zum Unternehmen“ zu verwenden. Soweit erforderlich, sind separate Nachweisen einzureichen.
Die unter Ziffer III.1.2 geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 ausgeführte. Geforderte Erklärungen / Nachweise sind:
Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von 20 Mio. EUR für Personenschäden, 10 Mio. EUR für Sachschäden und 10 Mio. EUR für Vermögensschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Erklärung zu der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular VI „Erklärung zum Gesamtumsatz“ zu verwenden.
Ein Mindestgesamtumsatz von 200 Mio. EUR netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Mittel erreicht oder überschritten worden sein. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss.
Die unter Ziffer III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber vorzulegen bzw. einer Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Im Übrigen gilt das unter Ziffer III.1.1 Ausgeführte.
1. Folgende Eigenerklärungen über Referenzen des sich bewerbenden Unternehmens sind unter Verwendung der Formulare VII-XVI vorzulegen:
1.1 Tiefbauprojekt unter Bergrecht, bei dem baubegleitend für einzelne Arbeitsschritte die Genehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde eingeholt werden musste, der Referenzgeber im Rahmen des Projekts bei der Einholung der Genehmigungen durch Textbeiträge, beigestellte Planungsunterlagen oder beigestellte Standsicherheitsnachweise unterstützt worden ist, Projektsabschluss nach 31.12.2005, Formular VII;
1.2 TBM-Vortrieb, Formular VIII.1;
1.3 TBM-Vortrieb, Formular VIII.2;
1.4 TBM-Vortrieb, Formular VIII.3;
1.5 TBM-Vortrieb, Formular VIII.4;
1.6 Herstellung wasserdichter Baugruben, Formular IX.1;
1.7 Herstellung unterirdischer Baugruben, Formular IX.2;
1.8 TBM-Vortrieb, Formular X.1;
1.9 TBM-Vortrieb, Formular X.2;
1.10 TBM-Vortrieb, Formular X.3;
1.11 TBM-Vortrieb, Formular X.4;
1.12 TBM-Vortrieb, Formular X.5;
1.13 Bohrungen Tübbingtunnel, Formular XI.1;
1.14 Bohrungen Tübbingtunnel, Formular XI.2;
1.15 Verlegung von Großrohren zu Abwasserleitungen und –kanälen, Formular XII;
1.16 Herstellung von wasserdichten Stahlbetonbauwerken, Formular XIII;
1.17 Herstellung unterirdischer wasserdichter Stahlbetonbauwerke, Formular XIV.
2. Folgende Schlüsselpersonen sind unter Verwendung des Formulars XV zu benennen:
— Projektleiter,
— Stellv. Projektleiter,
— Leit. Planungskoordinator,
— Stellv. Planungskoordinator.
3. Folgende Nachweise/Eigenerklärungen des benannten Projektleiters sind unter Verwendung der Formulare vorzulegen:
3.1 Mindestqualifikation i.S.v. § 75 Abs. 2 VgV „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“;
3.2 Mind. 15 J. Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten, Formular XV (Ziff.1);
3.3 Mind. eine pers. Referenz über Projektleitung in vergleichbaren Projekten, Formular XVI.1.
4. Folgende Nachweise/Eigenerklärungen des benannten stellv. Projektleiters sind unter Verwendung der genannten Formulare vorzulegen:
4.1 Mindestqualifikation i.S.v. § 75 Abs. 2 VgV „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“;
4.2 Mind. 10 J. Berufserfahrung als Projektleiter in vergleichbaren Projekten, Formular XV (Ziff.1);
4.3 Mind. eine pers. Referenz über Projektleitung in vergleichbaren Projekten, Formular XVI.2.
5. Folgende Nachweise/Eignungserklärungen des benannten leitenden Planungskoordinators sind unter Verwendung der Formulare vorzulegen:
5.1 Mindestqualifikation i.S.v. § 75 Abs. 2 VgV „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“;
5.2 Mind. 10 J. Berufserfahrung als leitender Planungskoordinator in vergleichbaren Projekten, Formular XV (Ziff.2);
5.3 Mind. eine pers. Referenz über die Leitung der Planungskoordination in einem vergleichbaren Projekt, Formular XVII.1;
5.4 Referenz über Planungskoordination in Bauprojekten unter deutschem Bergrecht, Formular XVII.2.
6. Folgende Nachweise/Eignungserklärungen des benannten stellv. Planungskoordinators vorzulegen:
6.1 Mindestqualifikation i.S.v. § 75 Abs. 2 VgV „Ingenieur“ oder „Beratender Ingenieur“;
6.2 Mind 5 J. Berufserfahrung als leitender Planungskoordinator in vergleichbaren Projekten, Formular XV;
6.3 Mind. eine pers. Referenz über die Leitung der Planungskoordination in einem vergleichebaren Projekt, Formular XVII.3;
6.4 Referenz über Planungskoordination in Bauprojekten unter deutschem Bergrecht, Formular XVII.4.
Referenz zu Ziff. 1.2 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, Überdeckung > 30 m, im Felsgestein, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.3 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, Überdeckung > 30 m, im Felsgestein mit Kluftwasservorkommen > 1 bar, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.4 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, im Lockergestein mit geringer Überdeckung (Überdeckung < 1,5 DA), Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.5 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, im Lockergestein im Grundwasser, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.6 muss umfassen: Herstellung wasserdichter Baugruben, im Grundwasser ohne Grundwasserabsenkung, Fertigstellung Baugrube nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.7 muss umfassen: Herstellung von Baugruben im Felsgestein mit Tiefen > 30 m, Durchmesser >10 m, im Grundwasser, Fertigstellung Baugrube nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.8 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, im EPB-Modus (open-mode, semi-close, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.9 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, im Hydro-Modus, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.10 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, im VD-Modus, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010.;
Referenz zu Ziff. 1.11 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, mit Tübbingausbau und Perlkiesverblasung, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.12 muss umfassen: Tunnellänge > 1 km, mit Tübbingausbau und Perlkiesverblasung im Grundwasser, Abschluss Tunnelvortrieb nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.13 muss umfassen: Bohrungen aus Tübbingtunnel, Bohrlängen > Tunneldurchmesser, Abschluss Bohrungen nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.14 muss umfassen: Bohrungen aus Tübbingtunnel, Bohrlängen > Tunneldurchmesser gegen drückendes Wasser, Abschluss Bohrungen nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.15 muss umfassen: > DN 2000, unterschiedliche Werkstoffe, in offener Bauweise, mit den dazugehörigen Bauwerken, mind. Tiefe der Baugrubensohle > 7,5 m, Abschluss Verlegung der Großrohre nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.16 muss umfassen: Im Grundwasser (Wasserdruck > 1,5 bar), Fertigstellung Stahlbetonbauwerk nach 31.12.2010;
Referenz zu Ziff. 1.17 muss umfassen: Mit Kletter- oder Gleitschalung, Höhe Stahlbetonbauwerk mind. 25 m, Fertigstellung Stahlbetonbauwerk nach 31.12.2010;
Zu folgenden Ziffern muss mindestens eine Unternehmens-Referenz eingereicht werden, andernfalls erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren: 1.2, 1.3, 1.4, 1.5, 1.6,1.7, 1.8, 1.9, 1.11, 1.13, 1.15, 1.16;
Konkretisierung zu Ziff. 3.2: Vergleichbar = Projekte mit Schacht- und Tunnelbauarbeiten mit Volumen > 30 Mio. EUR, das erste Projekt ist zu benennen;
Referenz zu Ziff. 3.3 muss umfassen: Projekt im Bereich Schacht- und Tunnelbau mit Volumen > 30 Mio. EUR, Projektabschluss nach 31.12.2010;
Konkretisierung zu Ziff. 4.2: Vergleichbar = Projekten mit Schacht- und Tunnelbauarbeiten, Volumen > 30 Mio, das erste Projekt ist zu benennen;
Referenz zu Ziff. 4.3 muss umfassen: Projekt im Bereich Schacht- und Tunnelbau mit Volumen > 30 Mio. EUR, Projektabschluss nach 31.12.2010;
Konkretisierung zu Ziff. 5.2: Vergleichbar = Projekte mit Volumen von > 50 Mio. EUR, das erste Projekt ist zu benennen;
Referenz zu Ziff. 5.3 muss umfassen: Projekte mit Volumen von > 50 Mio. EUR, Projektabschluss nach 31.12.2010;
Konkretisierung zu Ziff. 6.2: Vergleichbar = Projekte mit Volumen > 30 Mio. EUR, das erste Projekt ist zu benennen;
Referenz zu Ziff. 6.3 muss umfassen: Projekte mit einem Volumen > 30 Mio. EUR, Projektabbschluss nach dem 31.12.2010;
Werden die Vorgaben der folgenden Ziffern nicht erfüllt, erfolgt ein Ausschluss vom Verfahren: Ziff. 2., 3.1, 3.2., 3.3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 5.3, 6.1, 6.2, 6.3;
Personalunion ist hinsichtlich der Funktionen des Projektleiters und des leitenden Planungskoordinators zugelassen. Für die weiteren Schlüsselpersonen ist keine Personalunion zugelassen.
Das Projekt unterliegt dem Bergrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die SektVO (RAG AG ist Aufraggeber nach § 143 GWB). Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 lit. a i. V. m § 143 Abs. 1 S. 1 GWB und daher berechtigt, das Verfahren in Anlehnung an die SektVO durchzuführen. Die Verfahrenswahl folgt aus § 13 Abs. 1 S. 1 SektVO entsprechend. Daneben beachtet der Auftraggeber den Anwendungsbereich der VOB/A EU im Hinblick auf die Verfahrenswahl, wonach die Wahl des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 lit. c) VOB/EU zulässig ist. Vorliegend bestehen aufgrund der Komplexität der Bauaufgabe erhebliche technische, rechtliche und finanzielle Risiken, so dass der Auftrag nicht ohne vorherige Verhandlungen vergeben werden kann. Sofern Bewerber sich durch die Verfahrenswahl in ihren Rechten beeinträchtigt sehen, ist dies dem Auftraggeber mittels fundierter rechtlicher Stellungnahme unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls erklärt der Teilnehmer durch Abgabe eines Teilnahmeantrags zu diesem Vorgehen sein Einverständnis.
3. Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Für den Teilnahmewettbewerb erteil der Auftraggeber im Aufforderungsschreiben zum Teilnahmewettbewerb weitere Informationen. Die separate Checkliste für den Teilnahmeantrag ist zu beachten.
4. Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann andere Unternehmen als Unterauftragnehmer und/oder Eignungsverleiher einsetzen. Diese sind im Teilnahmeantrag unter Verwendung von Formular XVIII. zu benennen. Im Hinblick auf die Einreichung zusätzlicher Unterlagen sind drei Fälle zu unterscheiden:
Fall 1: Für die Benennung eines Unterauftragnehmers ohne Eignungsleihe hat der Bewerber zusätzlich für jeden Unterauftragnehmer einzureichen: Die zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des Unterauftragnehmers unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen.(Formulare I, II, III, und Handelsregisterauszug).
Fall 2: Für die Benennung eines Unternehmens als Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe bezogen auf die technische oder berufliche Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(I) die unter Abschnitt III.1.3 der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen für diesen Dritten in dem Umfang, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit beruft (also Formular VII bis XVII.4),
(II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt auch von diesem benannten Dritten,
(III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XIX.
Hinweis zu Fall 2: Ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung, für die diese Kapazitäten benötigt werden, tatsächlich erbringen wird.
Fall 3: Für die Benennung eines Unternehmens als Eignungsverleiher bezogen auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zusätzlich einzureichen:
(I) Formular VI gemäß Abschnitt III.1.2 der EU-weiten Bekanntmachung,
(II) die unter Abschnitt III.1.1 der EU-weiten Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen jeweils allesamt von dem Eignungsverleiher,
(III) eine Verpflichtungserklärung von dem Unterauftragnehmer unter Verwendung von Formular XX.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöri.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
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1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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