Tiefbau- und Montageleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Zechenstr. 10
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swte-netz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tiefbau- und Montageleistungen
Die Tiefbau- und Montageleistungen umfassen den erdverlegten Rohrleitungs-, Kabel- und Freileitungsbau (Strom/Gas/Wasser/FTTx, Straßenbeleuchtung), die Verlegung in Gebäuden, Kellern und Schachtbauwerken sowie deren (Neu-)Anschluss. Es handelt sich um Neuverlegung, Auswechselung und Instandhaltungsarbeiten der Versorgungsnetze und der dazugehörigen technischen Anlagen im gesamten Versorgungsgebiet der Auftragsgeber.
Die SWTE Netz GmbH & Co. KG und der Wasserversorgungsverband Tecklenburger Land bilden eine Einkaufsgemeinschaft. Beide Auftraggeber werden Vertragspartner. Jeder Auftraggeber wird die für seinen Bedarf erforderlichen Leistungen selbständig abrufen. Die Rechnungslegung erfolgt gegenüber demjenigen Auftraggeber, der die Leistung abgerufen hat. Der jeweilige Auftraggeber haftet lediglich für seine abgerufene Leistung. Eine gesamtschuldnerische Haftung der SWTE Netz GmbH & Co. KG und des Wasserversorgungsverbandes Tecklenburger Land wird ausgeschlossen.
Hausanschlussbereich, Montageleistungen, Längsleitung,Tiefbauarbeiten, Freileitung, Oberflächenarbeiten, Entstördienst
Versorgungsgebiet der SWTE Netz GmbH & Co. KG (Ibbenbüren, Hörstel, Hopsten, Lotte, Mettingen, Recke und Westerkappeln)
Herstellung von Hausanschlüssen sowie Leitungsverlegung für die Bereiche Strom/Gas/Freileitung/FTTx inkl. dazugehöriger Tiefbau- und Oberflächenarbeiten.
Gewährleistung und Sicherstellung einer 24/7 Entstörung vorgenannter Anlagen mit unverzüglicher Einsatzbereitschaft.
Gestellung einer abgeschlossenen Lagerfläche zur Lagerung sämtlicher Netzmaterialien inkl. Materialdisposition im Versorgungsgebiet des Auftraggebers.
Erneuerung, Instandhaltung des Trinkwasserleitungsnetzes, Entstörungsdienst im Bereich Wasser
Versorgungsgebiet des Wasserversorgungsverband Tecklenburger (Hörstel, Hopsten, Ibbenbüren, Ladbergen, Lengerich, Lienen, Lotte, Mettingen, Recke, Tecklenburg, Westerkappeln)
Der Auftrag umfasst die Instandhaltung und die teilweise Erneuerung des Trinkwasserleitungsnetz inkl. Tiefbau- und Oberflächenarbeiten im gesamten Versorgunggebiet des WTL. Tiefbauarbeiten für Trinkwasserhausanschlüsse und Erstellung von Telekommunikationshausanschlüssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hörstel-Riesenbeck
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hörstel-Riesenbeck
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bietergemeinschaften:
Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Die SWTE Netz GmbH & Co. KG behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Unterauftragnehmer:
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, ist – soweit der Unterauftragnehmer bereits benannt werden kann – das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Teil 1 und Teil 2) einzureichen.
Soweit beabsichtigt ist, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben, diese aber noch nicht benannt werden können, ist das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Teil 1) mit dem Angebot einzureichen. In diesem Fall wird vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangt werden, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers im Rahmen der Auftragsausführung zur Verfügung stehen. Hierfür stellt der Auftraggeber das Formblatt bei Einbeziehung von Unterauftragnehmern (Teil 2) zur Verfügung. Vor Zuschlagserteilung ist für die beabsichtigten Unterauftragnehmer ebenso das zur Verfügung gestellte Formblatt zur Eignungsprüfung (Anlage 2) vorzulegen. Die Haftung des Bieters bleibt von der etwaigen Einschaltung von Unterauftragnehmern unberührt.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html