Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 1) und elektro-/hydraulischem Rettungsgerät (Los 2) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 Referenznummer der Bekanntmachung: S-WESEL-2020-0011
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klever-Tor-Platz 1
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wesel.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 1) und elektro-/hydraulischem Rettungsgerät (Los 2) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 1) und elektro-/hydraulischem Rettungsgerät (Los 2) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 für die Feuer- und Rettungswache Wesel, Kurfürstenring 17, 46483 Wesel.
Lieferung der Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung (Los 1) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Lieferung elektro-hydraulisches Rettungsgerät für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20
Lieferung eines elektro-/hydraulischem Rettungsgerätes (Los 2) für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,
— bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
Eklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU und bei Unteraufträgen/Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU:
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU),
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. Selbstreinigung.
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterinformationsschreiben für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf deutsches-ausschreibungsblatt.de. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Vergabe-Nr. S-Wesel-2020-0011
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Fax oder auf elekronischem Wege: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland