Beschaffung von digitalen Endgeräten und Zubehör für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Thomas-Morus-Platz 1
Ort: Lennestadt
NUTS-Code: DEA59 Olpe
Postleitzahl: 57368
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lennestadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von digitalen Endgeräten und Zubehör für Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte
Beschaffung von 211 Schüler-Endgeräten und Zubehör sowie 170 Lehrer-Endgeräte für die Schulen der Stadt Lennestadt.
Endgeräte für Schülerinnen und Schüler
Alle Schulen der Stadt Lennestadt
211 Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler, die für Homescooling genutzt werden können.
Förderprogramm des Landes „Sofortausstattungen für Schülerinnen und Schüler“
Beschaffung dienstlicher Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer
ALLE Schulen der Stadt Lennestadt
Beschaffung von 170 Lehrer-Endgeräten inkl. Stift.
Förderprogramm „dienstliche Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer“
Beschaffung von Zubehör für digitale Endgeräte
Alle Schulen der Stadt Lennestadt
Beschaffung des Zubehörs für iPads bestehend aus Schutzhüllen, Stiften und Tastaturen.
„Förderprogramm Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler“
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit Ziffer 2.2.1 des gemeinsamen Runderlasses „Anwendung des Vergabrechts im Zusammenhanf mit der Beschaffung von Leistungen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2“ des Ministeriums der Finanzen und des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 27. März 2020 wurde aufgrund der anhaltenden Corona – Pandemie ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Dazu müssten der Einkauf von Leistungen gegeben sein, „die (...) der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs dienen, zum Beispiel (...) die Beschaffung mobiler Geräte der Informationstechnik“. Und außerdem „äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen, die der betreffende öffentliche Auftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschrieben sind; die Umstände zur Begründung der äußersten Dringlichkeit dürfen dem öffentlichen Auftraggeber nicht zuzurechnen sein (...)“.
Der weitere Verlauf der Corona – Pandemie und das Verhalten der Infektionszahlen ist nicht vorhersehbar und kann dem Auftraggeber nicht zugerechnet werden. Die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen daher schnellstmöglich mit der entsprechenden Technik ausgestattet sein, damit der Schulbetrieb auch im Falle einer weiteren Schließung oder auch Quarantäne Situation gewährleistet werden kann.
Daher kann die Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von 211 Schüler-Endgeräten und Zubehör sowie 170 Lehrer-Endgeräten für die Schulen der Stadt Lennestadt
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Los 2 konnte aufgrund fehlender Angebote nicht vergeben werden und musste aufgehoben werden
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Entsprechend den Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.