Lieferung von Erdgas für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020JBA014
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pieperstr. 14-28
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.KBS.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Erdgas für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022
Lieferung von Erdgas für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022.
Gegenstand ist die Versorgung des Auftraggebers mit Erdgas. Leistungsbestandteile sind Beschaffung (Tranchen Modell), Lieferung, Kundenbetreuung und Abrechnung. Der Gesamt-Umfang der Leistung wird auf rund 21.547 MWH für 12 Monate geschätzt. Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen und auf Rechnung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) die Ausschreibung durch und schließt im Auftrag der KBS einen Vertrag. Auftraggeberin ist die KBS. Die Vollmacht ist als Anlage 1 diesem Vermerk beigefügt. Bedarfsträger sind die folgenden Reha-Kliniken:
— Knappschafts-Klinik Bad-Driburg,
— Knappschafts-Klinik Borkum,
— Knappschafts-Klinik (Römerbergklinik), Badenweiler,
— Knappschafts-Klinik Bad Neuenahr,
— Paul-Ehrlich-Klinik, Bad Homburg.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100 % der Preis maßgeblich.
Für die Lieferstellen 1a – 3a und 4 erfolgt die Preisbildung anhand von Börsenpreisen (PEGAS) für Natural Gas Year Future Cal. 2022 und den Bestimmungen der Erdgasliefervereinbarung. Die Berechnung der Gaspreise für die einzelne Lieferstelle erfolgt über die nachstehende Preisformel:
EnergiepreisRLM (2022) = K1EUR/MWh + NCG bzw. GASPOOL Year Futures (2022) EUR/MWh
Die Konstante „K1“ ist in EUR/MWh und mit 3 Nachkommastellen anzugeben ist. K1 beinhaltet sämtliche Kosten für Strukturierung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Margen etc. (sog. Serviceaufschlag). Etwaig anfallende Konvertierungsentgelte sind in diese Kosten (Konstante K) mit einzukalkulieren. Der EnergiepreisSLP2022 ist der Arbeitspreis einschließlich etwaig anfallender Konvertierungsentgelte und Grundpreise (jedoch zzgl. aller Umlagen, Abgaben und Steuern). Dieser Energiepreis wird dem Kunden für das gesamte Kalenderjahr 2022 gewährt und berechnet.
Für die Wertung wird der EnergiepreisRLM2022 anhand der vom Bieter für die Energiepreisformel angegebene Variable („K1“) und einem fiktiven Tagesendpreis für NCG bzw. GASPOOL in Höhe von 20 EUR/MWH ermittelt. Der EnergiepreisSLP2022 ist ein vom Bieter angebotener Fixpreis. Für die Wertung wird der EnergiepreisRLM2022 mit den geschätzten Verbrauchswerten der Lieferstellen 1a – 3a und 4 multipliziert. Der angegebene EnergiepreisSLP2022 wird mit den geschätzten Verbrauchswerten der Lieferstellen 3b – 3c multipliziert. Die Summen werden addiert (Wertungspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis ist das wirtschaftlichste Angebot.
Der tatsächliche Einkauf bzw. die Fixierung des für die Belieferung maßgeblichen Energiepreises erfolgt gemäß der Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug von Erdgas.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Erdgas für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.