Universitätsklinikum Münster l 0000_20_XXX Verlegung Versorgungsleitungen Lindenpark – G01 Verlegung Versorgungsleitungen Lindenpark Referenznummer der Bekanntmachung: 0000_20_XXX-G01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm-im.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster l 0000_20_XXX Verlegung Versorgungsleitungen Lindenpark – G01 Verlegung Versorgungsleitungen Lindenpark
Im Zuge der Baufeldfreimachung zweier Bauvorhaben (Neubau Servicezentrum und Studienlabore), zur Versorgung mit Wärme und Kälte der geplanten Gebäude MedForCe (Medizinisches Forschungs Centrum) und BBIM (Body & Brain Institute) sowie für die zukünftige Anbindung an das Versorgungszentrum II (VZ II), plant das Universitätsklinikum Münster (UKM) die Um- und Neuverlegung zahlreicher Versorgungsleitungen, die sich teilweise noch in einem begehbaren, unterirdischen Medienkanal (M-Kanal) sowie auf öffentlichem Grund in der Domagkstraße befinden.
UKM Infrastruktur Management GmbH
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
— Gesamte technische Bearbeitung für den Verbau und die Leitungsverlegung,
— ca. 300 m2 Oberflächenaufbruch, /-wiederherstellung,
— Oberbodenabtrag ca. 150 m3,
— ca. 4 000 m3 Grabenaushub für Medienleitungen und Anschlussschächte,
— ca. 500 m3 Boden liefern, für Verfüllung der Rohrgräben und Baugruben,
— ca. 700 m2 Trägerbohlwandverbau herstellen,
— ca. 1 000 m2 Verbau nach Wahl des AN,
— ca. 265 m Kälteleitungen KMR DN 500/DA 710 bis in offenem Rohrgraben verlegen,
— ca. 530 m Nahwärmeleitungen KMR DN 250/DA 450 bis DN 300/DA 450 in offenem Rohrgraben verlegen,
— ca. 320 m Fernwärmeleitungen KMR DN 350/DA 560 bis DN 350/DA 630 in offenem Rohrgraben verlegen,
— ca. 1 500 m Leerohre in offenem Rohrgraben verlegen,
— ca. 220 Kernbohrungen bis DA 710,
— ca. 195 m DN 40 Stahlrohr, einschließlich Befestigungen,
— ca. 765 m DN 350 Stahlrohr, einschließlich Befestigungen,
— ca. 195 m DN 100 Kupferrohr, einschließlich Befestigungen,
— ca. 195 m DN 150 Kupferrohr, einschließlich Befestigungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hubert Riesenbeck Bauunternehmung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hohe Geest 232
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48165
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.riesenbeck-tiefbau.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYLN
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.