Kopierer/MFP/Drucker Referenznummer der Bekanntmachung: RVA-014-21-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierer/MFP/Drucker
Ausstattung aller LWL Dienststellen mit multifunktionalen, netzfähigen Multifunktionsgeräten/Drucker für die Dauer von jeweils 60 Monaten für jedes System.
Verbandsgebiet des Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Ausstattung aller LWL Dienststellen mit multifunktionalen, netzfähigen Multifunktionsgeräten/Drucker für die Dauer von jeweils 60 Monaten für jedes System.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung) einzureichen.
Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung mit folgendem Inhalt abzugeben.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat und die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt bzw. beachtet und die Krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der
Krankenkasse angemeldet hat.
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und Illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet.
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen.
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht.
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der ausgeschriebenen Leistungen abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen können, wie Beispielsweise nach § 6 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seinen Eignung zum Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann.
Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen.
Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, fehlende Angaben und Erklärungen nachzufordern sowie die Angaben des Bieters zu überprüfen und zu diesem Zweck belastbare Nachweise vom Bieter zu verlangen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignungsnachweise der eingesetzten Unterauftragnehmer nachzufordern, die auch für den Bieter gefordert werden.
Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz im ausgeschriebenen Geschäftsbereich jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Benennung von Referenzen und Subunternehmen.
Zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit soll der Bieter Referenzen für die ausgeschriebene Leistung benennen.
Die Referenzen sollten hinsichtlich ihrer Größenordnung und der Vertragsart möglichst vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftrag sein.
Gem. § 47 Abs. 1 VgV kann ein Bieter auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen. Er hat in diesem Fall nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist bereits mit dem Angebot zu führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aus wirtschaftlichen Gründen muss die Rahmenvereinbarung mindestens 60 Monate laufen, da die Anbieter diese Laufzeit zur Amortisierung der angebotenen Systeme benötigen.
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen stehen nur auf der Vergabeplattform (www.lwl.org/eVergabe) zum kostenlosenDownload zur Verfügung, ein Versand per Mail oder Post erfolgt nicht. Zudem kann das Angebot nur elektronisch über das Bietercockpit abgegeben. Ein Angebot per Fax, Post, E-Mail etc. muss ausgeschlossen werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.