Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium, Trockenbauarbeiten, Innentüren, Blendschutz u. Sanitärtrennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 10 ZV 146/20 B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Postfach 10 17 40
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Carl Friedrich von Weizsäcker Gymnasium, Trockenbauarbeiten, Innentüren, Blendschutz u. Sanitärtrennwände
Die Stadt Ratingen beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Schulkomplexes um einen Neubau für 12 Klassen, 2 Musik- und Nebenräume, Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes der Schule sowie Sanierungsmaßnahmen im benachbarten Gebäudekomplex aus Theater und Sporthalle.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet alle Maßnahmen zur Erstellung von Trockenbauarbeiten, Innentüren, Blendschutz und Sanitärtrennwänden für den Neubau des Schulkomplexes.
Die Ausschreibung besteht aus 4 Losen:
— Los 1: Trockenbau,
— Los 2: Innentüren,
— Los 3: Blendschutz,
— Los 4: Sanitärtrennwände.
Im Teilprojekt Schule Bestand erfolgt eine umfassende Sanierung mit Umbaumaßnahmen im gesamten Bestandsgebäude. Die Schule wird im Bezug auf Raumanordnung, Raumqualitäten und technischen Ausbau auf einen zukunftsfähigen Stand gebracht.
Trockenbauarbeiten
Carl Friedrich von Weizsäcker – Gymnasium
Karl-Mücher-Weg
40878 Ratingen
Hauptmassen:
— GK-Wände ohne Anforderungen ca. 200 m2,
— GK- Wände mit Schall- und/oder Brandschutzanforderungen ca. 800 m2,
— GK-Vorsatzschalen ca. 170 m2,
— Raster Abhangdecken im Innenbereich ca. 2 100 m2,
— Akustik-Abhangdecken ca. 70 m2,
— Abhangdecken im Außenbereich ca. 156 m2.
Ausführungstermine: November 2020 bis April 2021.
Innentüren
Carl Friedrich von Weizsäcker – Gymnasium
Karl-Mücher-Weg
40878 Ratingen
Hauptmassen:
— Holztüren, HPL beschichtet, Stahlblockzarge 1- und 2-flügelig ca. 38 St,
— Holztüren, HPL beschichtet, Umfassungszarge 1-flügelig ca. 9 St..
Ausführungstermine: Januar 2021 bis Juni 2021.
Blendschutz
Carl Friedrich von Weizsäcker – Gymnasium
Karl-Mücher-Weg
40878 Ratingen
Hauptmassen:
— Blendschutzrollos, elektrischer Antrieb ca. 425 m2,
— Notraffung für Rollos ca. 3 St..
Ausführungstermine: Februar 2021 bis April 2021.
Sanitärtrennwände
Carl Friedrich von Weizsäcker – Gymnasium
Karl-Mücher-Weg
40878 Ratingen
Hauptmassen:
— Trennwandanlage 2 Kabinen 3 St.,
— Trennwandanlage 5 Kabinen 3 St..
Ausführungstermine: Januar 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbau
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40885
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innentüren
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40885
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Blendschutz
Ort: Stolberg
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52224
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanitärwände
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40885
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5Y1UF
Postanschrift: Zeughausstraße 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.