Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-26.1-080

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pulheim.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYRYYNE/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXT2YYRYYNE
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-26.1-080
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45223300 Bau von Parkplätzen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Pulheim plant, ein dauerhaftes Nutzungsrecht an 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätzen im Ortskern Brauweiler zu erwerben. Der Auftragnehmer soll die PKW-Stellplätze herstellen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Ortskern von Pulheim-Brauweiler 50259 Pulheim-Brauweiler Ergänzung: siehe Plananlage zum Betrachtungsgebiet im Ortskern von Brauweiler

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stellplatzanlage muss grundsätzlich ganzjährig in vollem Umfang nutzbar sein. Die Stellplatzanlage muss städtebaulich vertretbar geplant und unterhalten werden. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass die Stellplatzanlage möglichst raumsparend und optisch unauffällig angelegt wird. Die Integration in Bauvorhaben mit Mischnutzung ist ebenso möglich wie die Errichtung einer eigenständigen Parkpalette o. ä. Ausgeschlossen ist lediglich eine nicht befestigte, ausschließlich ebenerdige Lösung, da dies städtebaulich als nicht akzeptabel bewertet wird.

Der einmalig zu zahlende Betrag für die 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätze soll den Wert von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht überschreiten. Der Eigentümer der Stellplätze ist unter vollständiger Freistellung der Stadt Pulheim verpflichtet, alle Kosten der Instand- und Unterhaltung der Stellplätze dauerhaft zu tragen. Der Eigentümer der Stellplätze ist verpflichtet, die Stellplätze dauerhaft zu bewirtschaften. Die Höhe des von ihm zu erhebenden und für sich zu vereinnahmenden Parkentgelts für die betroffenen 70 PKW-Stellplätze soll die Höhe der Parkgebühren, die die Stadt Pulheim für ihre übrigen öffentlichen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler erhebt, nicht übersteigen. Das Recht Parkgebühren zu erheben bleibt auch dann bestehen, wenn die Stadt Pulheim für ihre übrigen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler keine Parkgebühren erheben sollte.

Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

— Umsatz – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,

— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einzureichende Unterlagen:

— Arbeitskräfte – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,

— Ausgeführte Leistungen – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einzureichende Unterlagen:

— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 1 Jahr),

— Nachweis Grundstücksverfügbarkeit (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Verfügung eines Grundstücks im definierten Betrachtungsraum, welches geeignet ist, die geforderte Anzahl von Parkplätzen abzubilden. Darlegung der Eigentums- und Verfügungsverhältnisse sowie Grundstücksgröße,

— Gültige(r) Nachweis(e) über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gültige(r) Nachweis(e) (nicht älter als 1 Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen,

— Definition städtebaulicher Ziele: keine innerörtliche Flächenverschwendung; keine unbefestigten Oberflächen; Berücksichtigung der nachbarlichen Belange (Einfahrt, Ausfahrt, Emissionen, etc.); Möglichkeit der Integration in ein Hochbauprojekt möglich (z. B. Tiefgarage oder Parkdeck). Die Stellplatzanlage soll sich jedoch nicht über mehr als 3 Geschosse erstrecken,

— Die Stellplatzanlage (70 öffentlich nutzbare Stellplätze) muss grundsätzlich in vollem Umfang nutzbar sein. Die Stellplatzanlage muss städtebaulich vertretbar geplant und unterhalten werden. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass die Stellplatzanlage möglichst raumsparend und optisch unauffällig angelegt wird. Die Integration in Bauvorhaben mit Mischnutzungen ist ebenso möglich wie die Errichtung einer eigenständigen Parkpalette o. ä. Ausgeschlossen ist lediglich eine nicht befestigte, ausschließlich ebenerdige Lösung, die dies städtebaulich als nicht akzeptabel bewertet wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 03/12/2020
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 04/01/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Im Verhandlungsverfahren einzureichende Unterlagen:

— Planerisches Konzept (mit dem Angebot vorzulegen): Das planerische Konzept für die Errichtung der vorgegebenen Anzahl und Art von PKW-Stellplätzen laut LV mit anschließender dinglicher Sicherung und Bewirtschaftung sowie Instand- und Unterhaltung durch den Errichter ist dem Angebot beizufügen.

Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYYNE.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/11/2020

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