Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-26.1-080
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Alte Kölner Straße 26
Ort: Pulheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50259
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pulheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung öffentlich nutzbarer Stellplätze im Ortskern Brauweiler
Die Stadt Pulheim plant, ein dauerhaftes Nutzungsrecht an 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätzen im Ortskern Brauweiler zu erwerben. Der Auftragnehmer soll die PKW-Stellplätze herstellen und der öffentlichen Nutzung dauerhaft zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!
Ortskern von Pulheim-Brauweiler 50259 Pulheim-Brauweiler Ergänzung: siehe Plananlage zum Betrachtungsgebiet im Ortskern von Brauweiler
Die Stellplatzanlage muss grundsätzlich ganzjährig in vollem Umfang nutzbar sein. Die Stellplatzanlage muss städtebaulich vertretbar geplant und unterhalten werden. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass die Stellplatzanlage möglichst raumsparend und optisch unauffällig angelegt wird. Die Integration in Bauvorhaben mit Mischnutzung ist ebenso möglich wie die Errichtung einer eigenständigen Parkpalette o. ä. Ausgeschlossen ist lediglich eine nicht befestigte, ausschließlich ebenerdige Lösung, da dies städtebaulich als nicht akzeptabel bewertet wird.
Der einmalig zu zahlende Betrag für die 70 öffentlich nutzbaren PKW-Stellplätze soll den Wert von [Betrag gelöscht] EUR (brutto) nicht überschreiten. Der Eigentümer der Stellplätze ist unter vollständiger Freistellung der Stadt Pulheim verpflichtet, alle Kosten der Instand- und Unterhaltung der Stellplätze dauerhaft zu tragen. Der Eigentümer der Stellplätze ist verpflichtet, die Stellplätze dauerhaft zu bewirtschaften. Die Höhe des von ihm zu erhebenden und für sich zu vereinnahmenden Parkentgelts für die betroffenen 70 PKW-Stellplätze soll die Höhe der Parkgebühren, die die Stadt Pulheim für ihre übrigen öffentlichen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler erhebt, nicht übersteigen. Das Recht Parkgebühren zu erheben bleibt auch dann bestehen, wenn die Stadt Pulheim für ihre übrigen Stellplätze im Zentrum von Brauweiler keine Parkgebühren erheben sollte.
Weitere Informationen: siehe Leistungsverzeichnis!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Umsatz – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (nicht älter als 1 Jahr).
Einzureichende Unterlagen:
— Arbeitskräfte – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,
— Ausgeführte Leistungen – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Einzureichende Unterlagen:
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 1 Jahr),
— Nachweis Grundstücksverfügbarkeit (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis über die Verfügung eines Grundstücks im definierten Betrachtungsraum, welches geeignet ist, die geforderte Anzahl von Parkplätzen abzubilden. Darlegung der Eigentums- und Verfügungsverhältnisse sowie Grundstücksgröße,
— Gültige(r) Nachweis(e) über die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung – Mit dem Angebot (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Gültige(r) Nachweis(e) (nicht älter als 1 Jahr) zur vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und (sofern zutreffend) der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des AEntG. Bei Auftragsausführung durch Nachunternehmer oder der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern hat der Bieter den Nachweis ebenfalls für den Nachunternehmer (ggf. für alle weiteren Nachunternehmer) und für den Verleiher von Arbeitskräften zu erbringen,
— Definition städtebaulicher Ziele: keine innerörtliche Flächenverschwendung; keine unbefestigten Oberflächen; Berücksichtigung der nachbarlichen Belange (Einfahrt, Ausfahrt, Emissionen, etc.); Möglichkeit der Integration in ein Hochbauprojekt möglich (z. B. Tiefgarage oder Parkdeck). Die Stellplatzanlage soll sich jedoch nicht über mehr als 3 Geschosse erstrecken,
— Die Stellplatzanlage (70 öffentlich nutzbare Stellplätze) muss grundsätzlich in vollem Umfang nutzbar sein. Die Stellplatzanlage muss städtebaulich vertretbar geplant und unterhalten werden. Dabei ist ausdrücklich gewünscht, dass die Stellplatzanlage möglichst raumsparend und optisch unauffällig angelegt wird. Die Integration in Bauvorhaben mit Mischnutzungen ist ebenso möglich wie die Errichtung einer eigenständigen Parkpalette o. ä. Ausgeschlossen ist lediglich eine nicht befestigte, ausschließlich ebenerdige Lösung, die dies städtebaulich als nicht akzeptabel bewertet wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Verhandlungsverfahren einzureichende Unterlagen:
— Planerisches Konzept (mit dem Angebot vorzulegen): Das planerische Konzept für die Errichtung der vorgegebenen Anzahl und Art von PKW-Stellplätzen laut LV mit anschließender dinglicher Sicherung und Bewirtschaftung sowie Instand- und Unterhaltung durch den Errichter ist dem Angebot beizufügen.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYRYYNE.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]