Sanierung/ Modernisierung SZ Saarn – Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2020-3957
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hans-Böckler-Platz 5
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung/ Modernisierung SZ Saarn – Fliesenarbeiten
Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Schulzentrums Saarn handelt es sich hierbei um die Leistungen zu Fliesenarbeiten.
Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Schulzentrums Saarn werden die Leistungen zu Fliesenarbeiten ausgeschrieben:
Baustelleneinrichtung
— Einbau Wandfliesen in großen WC-Anlagen,
— Einbau Wandfliesen in kleinen WCs/Putzräumen,
— Ausbau: Einzelfliesen, Kleinst-/Kleinflächen,
— Einbau: Einzelfliesen, Kleinst-/Kleinflächen,
— Ausbau: Terrakotta-Bodenfliesen,
— Einbau: Terrakotta-Bodenfliesen,
— Bodenfugenabdichtung in Fluren,
— Fugen an großformatigen Wandfliesen,
— Schutzabdeckungen,
— Entsorgungskosten,
— Regiearbeiten,
Das zu sanierende Objekt befindet sich im Stadtteil Saarn der Stadt Mülheim an der Ruhr. Es ist Bestandteil des Schulzentrums Saarn, das in mehreren Bauteilen eine Gesamtschule und ein Berufskolleg beherbergt. Die Baustelle ist über die Lehnerstraße anzufahren. Das zu sanierende Gebäude erstreckt sich mit rund 7 000 m2 Nutzfläche über 3 oberirdische Geschosse und ein Kellergeschoss. (2.UG - 1.OG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung/ Modernisierung SZ Saarn – Fliesenarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.