Universitätsklinikum Münster -2750_17_763 Neubau Medizinisches Forschungs Centrum (MedForCe) – G21 Baustellenlogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 763-G21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ukm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universitätsklinikum Münster -2750_17_763 Neubau Medizinisches Forschungs Centrum (MedForCe) – G21 Baustellenlogistik
Baustellenlogistik.
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Geb. D5
48149 Münster
Das MedForCe ist als hochmodernes Laborgebäude von besonderer Bedeutung für die zukünftige Entwicklung des Wissenschaftsstandortes Münster.
Das MedForCe soll auf dem Grundstück Domagkstraße/Coesfelder Kreuz/Rishon-Le-Zion-Ring mit einer Nutzfläche NF 1-6 von voraussichtlich 12 650 m2 errichtet werden.
Der Gebäudekomplex wird die Institute für medizinische Mikrobiologie, klinische Virologie und Hygiene,eine Versuchstierhaltung der Mikrobiologie/Virologie, eine unter Quarantäne stattfindende experimentelle Versuchstierhaltung und Forschungsverfügungsflächen aufnehmen. Für die oben genannten Institute werden Lehrflächen, Laborflächen mit der Schutzstufe 1 und 2 gemäß Biostoffverordnung und ein Laborbereich der Sicherheitsstufe 3 gemäß Biostoffverordnung sowie ein Laborbereich nach gentechnischer Sicherheitsverordnung vorgehalten.
Beim BBIM handelt sich um ein eigenständiges aber vielfach mit MedForCe vernetztes Gebäude.
Sowohl die Innerstruktur (identische Laborcluster), als auch das innere und äußere Erscheinungsbild beider Projekte sollen sich nicht unterscheiden. Beide Gebäude haben einen separaten Zugang zur Domagkstraße und eine unabhängige Vertikalerschließung, aber eine gemeinsame Logistik im UG.
Neben Standardbüro- und Laborflächen sind im BBIM eine GMP Facility vorgesehen, sowie eine durchflusszytometrische Einheit und ein RNA-Sequencing Labor. Es werden primär Laborflächen der Schutzstufe 1 und 2 gemäß BioStoffV und GentSV vorgesehen.
Die vorgesehenen Aufgaben lassen derzeit eine Nutzfläche von ca. 3 850 m2 erwarten.
Die wesentlichen Leistung des vorliegenden Verfahren bestehen aus:
1. Übergeordnete Baulogistik:
1.1. Planung und Fortschreibung,
1.2. Baulogistikpersonal ca. 56 Monate Vorhaltung,
1.3. Zutrittskontrolle ca. 56 Monate Vorhaltung,
1.4. Verkehrssteuerung,
1.5. Baustellenabgrenzung,
1.6. Vertikale Fördermittel/Bauaufzüge ca. 176 Stück-Monate Vorhaltung,
1.7. Sonstige Anlagenteile und Dienstleistungen,
1.8. Winterbauschutzmaßnahmen ca. 16 Monate Vorhaltung,
1.9. Sicherheitseinrichtung,
1.10. Einzelcontainer,
1.11. Containeranlage als Betreibermodell, Komplettpaket ca. 44 Monate Vorhaltung,
1.12. Ver- und Entsorgungsnetz für Trink- und Abwasser,
1.13. Zentrale Entsorgungslogistik ca. 44 Monate Vorhaltung,
1.14. Baustellenbewachung/Kameratechnik ca. 220 Stück-Monate Vorhaltung,
1.15. Baustrom ca. 44 Monate Vorhaltung,
1.16. Bauwegebeleuchtung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ed. Züblin AG
Postanschrift: Europa-Allee 50
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6XYYL0
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.