Ausschreibung Ökostromlieferung 2021ff WBV „Am Wiehen“ Referenznummer der Bekanntmachung: 201356-Strom
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sonnenbrink 2-4
Ort: Löhne
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32584
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-loehne.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Ökostromlieferung 2021ff WBV „Am Wiehen“
Stromlieferung 2021ff Ökostrom mit Neuanlagenquote:
Lieferung von Ökostrom an den WBV „Am Wiehen“, Löhne.
Lieferung über 3 Jahre, jährlich ca. 4,34 GWh, 5 Abnahmestellen, Lieferbeginn 1.1.2021.
32479 Hille, 32549 Bad Oeynhausen
Ökostrom mit Neuanlagenquote: 2 RLM-Abnahmestellen mit ca. 4 320 MWh/Jahr, 3 SLP-Abnahmestellen mit ca. 11 MWh/Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausschreibung Ökostromlieferung 2021ff WBV „Am Wiehen“
Postanschrift: Osnabrücker Str. 205
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32257
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich – unter Berücksichtigung der gewählten Vergabeart – etwas anderes bestimmt ist über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter https://portal.deutsche-evergabe.de. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über Bieteranfragen und deren Beantwortung sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren sowie Änderungen oder Aktualisierungen informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, muss er sich selbständig über Bieteranfragen, deren Beantwortung und etwaige Änderungen oder Aktualisierungen sowie etwaige zusätzliche Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform informieren und die Seiten entsprechend kontrollieren.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.