Betriebliche Zusatz-Krankenversicherung Referenznummer der Bekanntmachung: BKV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sunderweg 98
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.edg.de
Postanschrift: Sunderweg 98
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.doga.de/
Postanschrift: Max-Eyth-Straße 2
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.welge-entsorgung.de/
Postanschrift: Sunderweg 98
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dolog.de
Postanschrift: Sunderweg 98
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.doreg.de/
Postanschrift: Sunderweg 98
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.edg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebliche Zusatz-Krankenversicherung
Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH sowie deren Schwesterngesellschaften (DOGA, WELGE, DOLOG und DOREG) beabsichtigen, eine betriebliche Zusatz-Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter zu installieren. Dabei soll den Arbeitnehmern der Verbundgesellschaften ein über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehender Krankenversicherungsschutz gewährleistet werden.
Die EDG Entsorgung Dortmund GmbH sowie deren Schwesterngesellschaften (DOGA, WELGE, DOLOG und DOREG) beabsichtigen, eine betriebliche Zusatz-Krankenversicherung für ihre Mitarbeiter zu installieren. Dabei soll den Arbeitnehmern der Verbundgesellschaften ein über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehender Krankenversicherungsschutz gewährleistet werden. Die Versicherungsleistungen umfassen Zuschüsse zu Zahnarztleistungen, Leistungen für Sehhilfen, Vorsorgeleistungen, einem Sportangebot, Hilfs- und Heilmitteln bzw. Verband- und Arzneimitteln und zu Naturheilkunde bzw. Heilpraktikerleistungen sowie diverse Serviceleistungen, um den Verwaltungsaufwand beim Auftraggeber zu minimieren.
Der zu versichernde Personenkreis besteht aus allen gesetzlich versicherten Beschäftigten des Versicherungsnehmers. Darunter fallen AT-Angestellte, Tarifangestellte, Arbeiter, Auszubildende, Beschäftigte in Elternzeit und Dauerkranke. Ausgenommen sind die Geschäftsführung, Praktikanten und privat versicherte Beschäftigte. Dies sind derzeit 1.375 Mitarbeiter (Stand: 1.9.2020).
Der Versicherungsschutz soll ab 1.1.2021 beginnen. Die Vertragslaufzeit beträgt 3 Jahre (Ende: 31.12.2023) und die Prämie darf 44 EUR (brutto) pro Mitarbeiter und Kalendermonat während der gesamten Regelvertragslaufzeit nicht übersteigen. Die maximale Prämie in Höhe von 44 EUR (brutto) versteht sich als Preisobergrenze, die nicht überschritten werden darf.
Ein Wechsel der Mitarbeiter zwischen den einzelnen Schwestergesellschaften muss ohne Verlust des Versicherungsschutzes jederzeit möglich sein.
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der festen Laufzeit von 3 Jahren stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber der anderen Vertragspartei gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erlaubnis gem. § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Der Nachweis erfolgt über eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte Erlaubnis nach § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Versicherungsunternehmen aus dem EU-Ausland unterliegen der Finanzaufsicht ihres Heimatstaates und müssen zum Dienstleistungsverkehr in Deutschland zugelassen sein (vgl. § 61 VAG). Sie müssen einen entsprechenden Nachweis beibringen.
Jahresgesamtumsätze im Bereich der Krankenversicherung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Nachweis erfolgt über die Angabe des jeweiligen Jahresgesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bietergemeinschaften haben entsprechende Umsatz angaben für alle Mitglieder zu machen; es genügt die entsprechende Summenangabe für alle Mitglieder zusammen.
Referenzen für betriebliche Zusatz-Krankenversicherungen aus den letzten 3 Jahren.
Der Nachweis erfolgt über eine Liste über Referenzen für betriebliche Zusatz-Krankenversicherungen aus den letzten 3 Jahren. Es reicht aus, wenn das Ende des Versicherungsverhältnisses in den genannten Zeitraum fällt.
Es gelten die Bestimmungen zur Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie die Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDYY1U5
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]