Glasfaseranbindung von 16 Herner Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-2020-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Platz 2
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44623
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 2323 / [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasfaseranbindung von 16 Herner Schulen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmerns mit der Versorgung aller ausgeschriebenen Schulgebäude der Stadt Herne mit einer dauerhaften Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Auf Grundlage der „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Glasfaseranbindung der öffentlichen Schulen und der genehmigten Ersatzschulen", Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie vom 12.9.2018, beabsichtigt die Stadt Herne sowie der Ersatzschulträger — zur Verbesserung der Versorgungssituation der Schulgebäude — Zuwendungen zur Anbindung der öffentlichen Schulen gemäß § 6 Abs. 3 und 4 des Schulgesetzes NRW vom 15.2.2005 (GV. NRW. S. 102), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.7.2018 (GV. NRW. S. 404) geändert worden ist, sowie der genehmigten Ersatzschulen gemäß § 100 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW — an das Telekommunikationsnetz zu beantragen und zu verwenden.
Anbindung der öffentlichen Schulen gemäß § 6 Abs. 3, 4 des Schulgesetzes NRW an das Telekommunikationsnetz und einer damit einhergehenden Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch
Stadt Herne
Siehe oben Abschnitt II.1.4), hier 8 zu versorgende Schulen.
Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 3 Monate.
Anbindung der öffentlichen Schulen gemäß § 6 Abs. 3, 4 des Schulgesetzes NRW an das Telekommunikationsnetz und einer damit einhergehenden Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch
Stadt Herne
Siehe oben Abschnitt II.1.4), hier 7 zu versorgende Schulen.
Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 3 Monate.
Anbindung der genehmigten Ersatzschule gemäß § 100 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW an das Telekommunikationsnetz und einer damit einhergehenden Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch
Stadt Herne
Siehe oben Abschnitt II.1.4), hier 1 zu versorgende Schule.
Auskunftswünsche, Hinweise und Bieterfragen zu den Ausschreibungsunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform zu stellen. Bieterfragen können bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Bindefrist des Angebotes beträgt 3 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Unternehmensprofil des Bieters (Dauer des Firmenbestehens bzw. Gründungsjahr, gewählte Rechtsform, gegenwärtige Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer), [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
b) Auszug aus dem Berufs- und Handelsregister, [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
c) Nachweis über das vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz.
d) Bei Bietergemeinschaften: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft".
e) Beim Einsatz von Nachunternehmern: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte Erklärungen.
Eigenerklärung darüber:
a) Dass die in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
b) Dass die Firma die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen bei öffentlichen Auftragsvergaben einhält und im Auftragsfall einhalten wird [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
b) Eine Bestätigung des Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die seitens des Unternehmens zu erbringenden Investitionen zur Errichtung und zum Betrieb des NGA-Netzes im Ausbaugebiet gesichert sind [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
c) Erklärungen, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
d) Erklärung, dass steuerliche Gründe gegen die Vergabe öffentlicher Aufträge nicht vorliegen, [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen]. Eine Bescheinigung des Finanzamtes — nicht älter als 3 Jahre — ist mit dem Angebot einzureichen; sowie
e) Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und über mind. 3 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt und dass beide Schadenskategorien parallel zueinander abgesichert sind.
Für den Fall, dass keine Berufshaftpflichtversicherung über mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden und über mind. 3 Mio. EUR für Sachschäden vorliegt, eine Erklärung, dass im Falle eines Zuschlags eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, bei der beide Schadenskategorien parallel zueinander abgesichert sind [Nachweis ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erbringen].
Vorlage einer Auflistung von mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Projekte in den vergangenen 3 Jahren (kurze Beschreibung von Art und Umfang sowie Leistungszeitraum der jeweiligen Aufträge, Bezeichnung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Benennung eines Ansprechpartners sowie entsprechender Kontaktdaten); [Nachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft kumulativ erbracht werden].
Abschnitt IV: Verfahren
Personen sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der begrenzten Auswahlmöglichkeiten der Vergabeordnungen auf der Vergabeplattform ist darauf hinzuweisen, dass es sich vorliegend entgegen der Angaben unter IV.1.1) um ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb handelt: Auch wenn vorliegend eine Dienstleistungskonzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gegeben ist, sieht der Auftraggeber mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung zur Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 21.8.2019, AZ: Verg 5/19 1/SVK/017-19) von einer direkten Anwendung der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) ab. Der Auftraggeber orientiert sich damit lediglich an den Regelungen der KonzVgV, insbesondere an § 12 KonzVgV. Die Bieter haben daher keinen Anspruch auf Einhaltung der genannten vergaberechtlichen Regelungen. Der Auftraggeber orientiert sich an diesen allein zur Strukturierung seines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens.
Vorliegend haben die Bieter im Rahmen ihrer einzureichenden Angebote auch ihre Eignung nachzuweisen, indem sie die zur Verfügung gestellten Formulare vollständig ausfüllen und die abverlangten Dokumente mitliefern. Unter den geeigneten Bietern, die ein Angebot abgegeben haben, wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Diese Auswahl erfolgt entweder bereits auf Grundlage der Erstangebote oder als dynamischer Prozess im Rahmen von zu führenden Verhandlungen.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD6Y17B
Ort: Herne
Land: Deutschland