Generalunternehmerleistungen zum Neubau der Löwen-Grundschule im Brunsbachtal Hückeswagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Auf`m Schloss 1
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hueckeswagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalunternehmerleistungen zum Neubau der Löwen-Grundschule im Brunsbachtal Hückeswagen
Die Auftraggeberin schreibt vorliegend den Neubau der Löwen-Grundschule im Brunsbachtal in Hückeswagen aus. Auftraggeberin ist die Schloss-Stadt Hückeswagen. Sie wird im Verfahren vertreten durch das Regionale Gebäudemanagement der Städte Hückeswagen und Wipperfürth.
Der Auftrag wird als Generalunternehmerleistung ausgeschrieben, wobei die Vergabestelle Planungsleistungen für das Projekt bis zur Genehmigungsplanung beauftragt hatte und nun im Verfahren als Grundlage der Angebotskalkulation zur Verfügung stellt. Die Bieter müssen weitergehende Planungsleistungen in eigener Verantwortung weiterführen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Ferner wurde für das Projekt eine Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) ausgearbeitet, die zusammen mit allen Plänen und Unterlagen im Verfahren zur Darstellung des Leistungssolls dient. Die Bieter werden aufgefordert, anhand dieser Unterlagen ein Pauschalfestpreisangebot abzugeben.
Das der Planung des Schulgebäudes zugrunde liegende und abgestimmte Raumprogramm beträgt ca. 4 780 m2, davon ca. 1 000 m2 Verkehrsflächen (davon ca. 280 m2 Pausenhalle und ca. 180 m2 Galerie) und 150 m2 technische Flächen. Reine Klassenräume sind als ca. 66 m2 große Räume geplant. Die 3 ablesbaren und wesentlichen Bauteile weisen ca. Abmessungen von 22,65 x 25,0 m auf und werden durch Verbindungsbauteile miteinander verknüpft. Weiteres ablesbares Gestaltungselement sind vorgesetzte Treppenhäuser.
Hückeswagen
Die Stadt Hückeswagen beabsichtigt einen Neubau für eine dreizügige Grundschule im Brunsbachtal in Hückeswagen zu errichten. Besonders zu berücksichtigen sind die Erfordernisse eines leistungsstarken und barrierefreien Ganztagsbetriebs mit Inklusion. In Workshops und intensiven Abstimmungen wurden die Anforderungen an das Raum- und Funktionsprogramm mit allen am Projekt beteiligten Interessenvertretern erarbeitet. In dem Workshop haben sich die Beteiligten für eine Cluster-Lösung entschieden. Hier lassen sich das pädagogische Konzept und ein attraktives Lernumfeld mit hoher Aufenthaltsqualität am besten abbilden. Als Grundlage dienen die Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten und das Kölner Raumprogramm. Eine intensive Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde und der Brandschutzdienststelle führte zur aktuellen Gestaltung und Anordnung der Clusterbereichen. Ein „dritter“ Fluchtweg mit Türverbindungen von einem Raum zum anderen, zusätzliche Fluchttreppen/-Balkone und die thermische Schließung der Fluchttreppenhäuser mussten in das Clusterkonzept integriert werden. Zusätzlich existieren in den Außenanlagen 2 massive Gebäude. Zu einem ist dies das Außenlager der Küche, das in der Ebene -1 über die Anlieferung erreicht wird und per Aufzug die angelieferten Waren zur Küche in Ebene 1 befördert. Zu anderen gibt es ein weiteres freistehendes Außenlager, das der Aufbewahrung von Spielgeräten dienen soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Bäckerstraße 4
Ort: Siegen
NUTS-Code: DE DEUTSCHLAND
Postleitzahl: 57076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird in einem offenen Verfahren gem. § 3 EU Nr. 1 VOB/A vergeben. Es finden demnach keine Verhandlungen über die eingereichten Angebote statt. Die Angebote müssen demnach auch direkt den Anforderungen des Verfahrens entsprechen, „Nachbesserungen“ sind nicht möglich.
Die Leistung wird nicht in Lose geteilt. Die Vergabestelle hat die wirtschaftlichen und technischen Gründe für eine Gesamtvergabe eingehend geprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine losweise Vergabe gravierende Nachteile hätte.
Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es dürfen mehrere Hauptangebote abgegeben werden, sofern sich diese nicht lediglich durch den Preis unterscheiden. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot.
Fragen zur Ausschreibung und zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über das Ausschreibungsportal zu stellen. E-Mail-Anfragen außerhalb des Ausschreibungsportals werden ggf. nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über das Ausschreibungsportal beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind, werden alle Bieter anonymisiert informiert.
Die den Bietern übermittelten Antworten werden Gegenstand der Vergabeunterlagen; sie gehen bei Widersprüchen den sonstigen Ausschreibungs-unterlagen vor.
Der Auftraggeber behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die spätestens 9 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist bei der genannten Stelle eingehen.
Es besteht keine Pflicht zur (für Bieter kostenfreien) Registrierung auf dem Ausschreibungsportal. Über Änderungen der Unterlagen im offenen Verfahren, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Bieter jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind die Bieter verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen, indem sie täglich die Ausschreibungsplattform besuchen und überprüfen, ob neue Dokumente eingestellt wurden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass bei fehlender Registrierung bzgl. aller Informationen im Vergabeverfahren eine „Holschuld“ des Bieters besteht.
Die Bieter erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bieter kostenfrei erfolgen kann.
Angebote müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass nicht die Kommunikationsebene (auf der Fragen gestellt und beantwortet werden) gewählt wird, sondern die dafür vorgesehene Funktion („Angebot einreichen“).
Es müssen die verfahrensrechtlich relevanten Vergabeunterlagen
— mit der Ziffer 2a („Angebotsschreiben“),
— mit der Ziffer 2b („Preisblatt“ mit zwei Ordnern) • mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
— mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
— mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
— mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bietergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bietergemeinschaft),
— mit der Ziffer 7 („Nachunternehmererklärung“, nur wenn Nachunter-nehmer eingesetzt werden sollen) und
— mit der Ziffer 8 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unter-nehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweis auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird; „Eignungsleihe“) in elektronischer Form beigefügt werden.
Der Name der natürlichen Person, welche die jeweilige Erklärung abgibt, muss in Textform angegeben werden.
Die vorliegende Vergabeunterlage mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“) sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Offenen Verfahrens, müssen aber nicht dem Angebot beigefügt werden.
Ferner müssen die sich aus der Ziffer 9 „Checkliste der mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen/Angaben“ ergebenden technischen Abgabeleistungen erfüllt werden.
Die Vergabestelle wird ggf. fehlende Unterlagen mit einer Frist von 6 Kalendertagen nachfordern.
Alle Bestandteile des Angebots sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Angebots sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Alle Bestandteile des Angebots, insbesondere auch Zertifikate und Nachweise, müssen daher in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).