Beschaffung eines Kleintier-PET-MRT für die biomedizinische Forschung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020_087_MK
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossplatz 2
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 83-0
Fax: +49 251 / 83-22052
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-muenster.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Kleintier-PET-MRT für die biomedizinische Forschung
Das integrierte PET-MRT zur Kleintierbildgebung soll eine hochaufgelöste, synchrone und in-tegrierte molekulare, funktionelle und morphologische Bildgebung erlauben. Das PET-MRT bildet in der Gesamtkonzeption des Multiscale Imaging Centre (MIC) das translationale Ende zur Untersuchung von Zelldynamik im lebenden Organismus. Eine Installation des Systems wird für Ende 2021 erwartet. Zu diesem Zeitpunkt ist die bauliche Fertigstellung des MIC vorgesehen.
Multiscale Imaging Centre (MIC)
Röntgenstraße 16
48149 Münster
Beschaffung eines Kleintier-PET-MRT für die biomedizinische Forschung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Bruker BioSpin MRI
Postanschrift: Rudolf-Plank-Straße 23
Ort: Ettlingen
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRDYYAY
Postanschrift: Alberecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 135 Absatz 2 GWB/
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Absatz 3 Nummern 1 bis 4 GWB
Der Antrag zur Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit/
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.