Lieferung von MS Office 2019 Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-28
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kruppstr. 82-100
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45145
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.esh-essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von MS Office 2019 Lizenzen
Lieferung von MS Office 2019 Volumen-Lizenzen mit Zweitnutzungsrecht (mit und ohne Software Assurance) für die Stadtverwaltung Essen.
Die Stadt Essen ist aktuell bezugsberechtigt aus folgenden MS Select-Verträgen:
— BMI Select Plus Vertrag mit der Nr. 7492930;
— EDU Select Plus Vertrag mit der Nr. S2005746.
Lieferung von Microsoft Office 2019 Lizenzen ohne Software Assurance
Stadt Essen – Essener Systemhaus
Kruppstr. 82-100
45145 Essen
Lieferung von MS Office 2019 Lizenzen ohne Software-Assurance:
— 413 Lizenzen – OfficeProPlus 2019 SNGL MVL (SKU: 79P-05746);
— 6.074 Lizenzen – MS Office Standard BMI (SKU: 021-10626);
— 122 Lizenzen – OfficeProPlus 2019 SNGL MVL (SKU: 79P-05746);
— 1.688 Lizenzen – MS Office Standard EDU (SKU: 021-10626).
Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der MS Office Standard Lizenzen auch die Lieferung von OfficeProPlus 2019 SNGL MVL Lizenzen unter Aufrechterhaltung der sonstigen an die Lizenzen gestellten Bedingungen zulässig ist.
Lieferung von Microsoft Office 2019 Lizenzen mit Software Assurance
Stadt Essen – Essener Systemhaus
Kruppstr. 82-100
45145 Essen
Lieferung von Microsoft Office 2019 Lizenzen mit Software-Assurance:
— 44 Lizenzen – OfficeProPlus SNGL LicSAPk MVL (SKU 269-05557);
— 393 Lizenzen – OfficeStd SNGL LicSAPk MVL (SKU 021-05339);
— 3 Lizenzen – OfficeProPlus SNGL LicSAPk MVL (SKU 269-05557);
— 30 Lizenzen – OfficeStd SNGL LicSAPk MVL (SKU 021-05339).
Es wird darauf hingewiesen, dass anstelle der OfficeStd SNGL LicSAPk MVL Lizenzen auch die Lieferung von OfficeProPlus SNGL LicSAPk MVL Lizenzen unter Aufrechterhaltung der sonstigen an die Lizenzen gestellten Bedingungen zulässig ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Angebot vorzulegen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom Essener Systemhaus (nachfolgend AG) nachgefordert werden.
Der AG behält sich vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/ eingereicht worden sind.
Die unter Ziff. III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von dieser bzw. jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen.
Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die unter Ziff. III.1.1) aufgelisteten Erklärungen (Formulare C3_Unternehmensdarstellung und C5_Erklärung Ausschlussgründe) gesondert auch vom jeweiligen Eignungsverleiher beizubringen/ zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörden/Institutionen ihres Heimatlandes beizufügen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Allgemeine Unternehmensangaben, Angaben zur Eintragung in das Berufs- bzw. Handelsregister oder zu einer gleichwertigen Registrierung bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs-oder Herkunftslandes, Angaben zu Einträgen im Gewerbezentralregister oder in ein vergleichbares Register bei einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, Allgemeine Unternehmensdarstellung / Firmenprofil (Formular C3_Allgemeine Unternehmensdarstellung),
2. im Fall einer Bietergemeinschaft Angaben der Mitglieder und des bevollmächtigten Vertreters; Erklärung gesamtschuldnerischer Haftung; Angaben zur Aufgabenverteilung und zu den Gründen für die Bildung der Bietergemeinschaft (Formular C4_Erklärung Bietergemeinschaft),
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 Abs. 1 GWB und der in § 124 Abs. 2 GWB genannten Ausschlussgründe sowie denen nach § 5 KorruptionsbG NRW (Formular C5_Erklärung Ausschlussgründe); Hinweis: Maßnahmen des Bieters / des Mitglieds der Bietergemeinschaft/des Eignungsverleihers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind als gesonderte Erklärungen mit dem Angebot einzureichen,
4. Erklärung zu § 19 Abs. 3 MiloG (Formular C6_Erklärung 19 MiLoG),
5. ggf. Erklärung zur Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe (Formular C7_Erklärung Unterauftragsvergabe und Eignungsleihe),
6. ggf. Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers (Formular C8_Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers).
Liegen die erforderlichen Erklärungen nicht vor, wird keine Eignung angenommen und es erfolgt der Ausschluss des Bieters / der Bietergemeinschaft vom Verfahren.
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen
— soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung – Formular C9_Erklärung Versicherungen).
Der Nachweis ist sowohl in Form einer separaten Betriebshaftpflichtversicherung als auch in Form einer kombinierten Produkt-/Betriebshaftpflichtversicherung zulässig.
2. Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung – Formular C9_Erklärung Versicherungen).
Der Nachweis ist sowohl in Form einer separaten Produkthaftpflichtversicherung als auch in Form einer kombinierten Produkt-/Betriebshaftpflichtversicherung zulässig.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular C10_Erklärung Umsatz):
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters /der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
Darüber hinaus ist der Umsatz (netto) mit vergleichbaren Lieferleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
Los 1:
Gesamtumsatz netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 1 Million EUR (netto) betragen haben.(Mindestanforderung).
Umsatz netto mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit dem Vertrieb von Softwarelizenzen ohne Software Assurance erzielt wurde. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 580 Tsd. EUR (netto) betragen haben (Mindestanforderung).
Los 2:
Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 150 Tsd. EUR (netto) betragen haben. (Mindestanforderung).
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit dem Vertrieb von Softwarelizenzen mit Software Assurance erzielt wurde. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 70 Tsd. EUR (netto) betragen haben (Mindestanforderung).
Die unter III.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen.
Bedient sich der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (sog. Eignungsleihe), so sind die Erklärungen
— soweit sie von dem Eignungsverleiher abzudecken sind – von diesem beizubringen/zu erklären und dem Angebot beizufügen.
Fehlende Nachweise und Erklärungen können – müssen aber nicht – vom AG nachgefordert werden. Im Übrigen gilt das unter Ziff. III.1.1) Ausgeführte.
Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung – Formular C9_Erklärung Versicherungen).
Der Nachweis ist sowohl in Form einer separaten Betriebshaftpflichtversicherung als auch in Form einer kombinierten Produkt-/Betriebshaftpflichtversicherung zulässig.
2. Produkthaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Die Deckungssumme für Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr und die Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR pro Versicherungsjahr betragen (Mindestanforderung – Formular C9_Erklärung Versicherungen).
Der Nachweis ist sowohl in Form einer separaten Produkthaftpflichtversicherung als auch in Form einer kombinierten Produkt-/Betriebshaftpflichtversicherung zulässig.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz/Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formular C10_Erklärung Umsatz):
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bieters /der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
Darüber hinaus ist der Umsatz (netto) mit vergleichbaren Lieferleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Umsätze von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft werden addiert. Gleiches gilt für die Umsätze von Unternehmen, auf die sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Beleg der Eignung beruft (Eignungsleihe).
Los 1:
Gesamtumsatz netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 1 Million EUR (netto) betragen haben.(Mindestanforderung).
Umsatz netto mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit dem Vertrieb von Softwarelizenzen ohne Software Assurance erzielt wurde. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 580 Tsd. EUR (netto) betragen haben (Mindestanforderung).
Los 2:
Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Der Gesamtumsatz muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 150 Tsd. EUR (netto) betragen haben. (Mindestanforderung).
Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Vergleichbarer Umsatz ist solcher, der mit dem Vertrieb von Softwarelizenzen mit Software Assurance erzielt wurde. Der Umsatz mit vergleichbaren Leistungen muss in den Jahren 2017-2019 im Jahresmittel mindestens 70 Tsd. EUR (netto) betragen haben (Mindestanforderung).
Für eine Angebotsabgabe für Los 1 ist entweder der Nachweis des Status als autorisierter Micosoft Licensing Solution Partner (LSP) zu erbringen, oder mindestens ein Referenzprojekt zu benennen.
Das Referenzprojekt muss kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen: Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten
Drei Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein und die Lieferung von mindestens 5 807 Softwarelizenzen ohne Software Assurance erfasst haben (Formular C11_Erklärung zu den Referenzen).
Für eine Angebotsabgabe für Los 2 ist entweder der Nachweis des Status als autorisierter Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) zu erbringen, oder mindestens ein Referenzprojekt zu benennen.
Das Referenzprojekt muss kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen: Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein und die Lieferung von mindestens mindestens 329 Softwarelizenzen mit Software Assurance erfasst haben (Formular C11_Erklärung zu den Referenzen).
Für eine Angebotsabgabe für Los 1 ist entweder der Nachweis des Status als autorisierter Micosoft Licensing Solution Partner (LSP) zu erbringen, oder mindestens ein Referenzprojekt zu benennen.
Das Referenzprojekt muss kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen: Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten
Drei Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein und die Lieferung von mindestens 5 807 Softwarelizenzen ohne Software Assurance erfasst haben (Formular C11_Erklärung zu den Referenzen).
Für eine Angebotsabgabe für Los 2 ist entweder der Nachweis des Status als autorisierter Microsoft Licensing Solution Partner (LSP) zu erbringen, oder mindestens ein Referenzprojekt zu benennen.
Das Referenzprojekt muss kumulativ folgende Mindestanforderungen erfüllen: Das Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 3 Jahre (zurückgerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) und zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vollständig erbracht worden sein und die Lieferung von mindestens mindestens 329 Softwarelizenzen mit Software Assurance erfasst haben (Formular C11_Erklärung zu den Referenzen).
Die Lieferung der Leistungen der Lose 1 und 2 hat unverzüglich spätestens 5 Kalendertage nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung des jeweiligen Loses zu erfolgen.
Für Los 1 und Los 2 ist jeweils die Offerierung neuer und/oder gebrauchter Lizenzen zugelassen. Im Falle der Offerierung gebrauchter Lizenzen ist mit Angebotsabgabe zwingend die "Erklärung und Garantieerklärung über die rechtskonforme Lieferung gebrauchter Lizenzen" (Formular C13_Erklärung rechtskonforme Lieferung) einzureichen (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Essener Systemhaus
Kruppstr. 82-100, 45145 Essen
Die Angebotsöffnung erfolgt unter Ausschluss der Bieter.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die für die Erstellung des Angebots erforderlichen Formulare und Vordrucke (siehe Ziff. III.1) werden unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/notice/CXPSYYLY1XF/documents bereitgestellt und können von dort heruntergeladen werden.
2. Die Angebote sind bis zum 27.11.2020 (Eingang) ausschließlich elektronisch unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de/einzureichen. Ein verspäteter Eingang des Angebots führt zum Ausschluss.
3. Auskunftsersuchen der Interessenten sollen bis zum 19.11.2020 ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zu stellen. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Fragen und Antworten werden ebenfalls über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr allen Bietern/Interessenten zugänglich gemacht.
4. Der Leistungen der Lose 1 und 2 sind jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung des jeweiligen Loses zu erbringen (Mindestanforderung).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYLY1XF.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.