Klassenmöbelierung Berufskolleg Ennepetal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Hauptstr. 92
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]2004/2007
Fax: [gelöscht]/2004/2007
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klassenmöbelierung Berufskolleg Ennepetal
Für die Gebäudeabschnitte A und B, welche zu den kommenden Herbstferien 2020 in NRW fertig gestellt werden, soll für die Lehrkräfte und Schulverwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den neu geschaffenen Räumen, neues Mobiliar beschafft werden.
Es handelt sich dabei um die Lieferung und Montage von Schränken, Tischen, Stühlen, Rollcontainern (Los 1) und Regalen (Los 2).
Lieferung und Montage von Tischen, Schränken, Rollcontainern und Stühlen
Berufskolleg Ennepetal
Wilhelmshöher Str. 12-22
58256 Ennepetal
Lieferung und Montage von EDV- Tischen, Konferenztischen, Bürotischen, Konferenzstühlen mit Armlehne, Bürodrehstühlen, Schränken und Rollcontainern. Die jeweiligen Mengen ergeben sich aus dem Preisblatt.
Die Lieferung und Montage soll spätestens bis zum 26.11.2020 erfolgen.
Die Lieferschnelligkeit fließt mit 2 % in die Wertung ein (98 % entfallen auf den Preis)
Lieferung und Montage von Regalen
Berufskolleg Ennepetal
Wilhelmshöher Str. 12-22
58256 Ennepetal
Lieferung und Monatage von 2 Bücherregalsystemen.
Die Lieferung und Montage soll spätestens bis zum 26.11.2020 erfolgen.
Die Lieferschnelligkeit fließt mit 2 % in die Wertung ein (98 % entfallen auf den Preis)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Westfalendamm
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.