Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 Referenznummer der Bekanntmachung: 37-2020-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44575
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.castrop-rauxel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000
Lieferauftrag für ein Tanklöschfahrzeug Typ TLF 4000 nach DIN EN 1846 und DIN 14530 Teil 21, inkl. Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung, nach kundenspezifischen Anforderungen.
Feuerwehr Castrop-Rauxel
Frebergstraße 1
44575 Castrop-Rauxel
Lieferauftrag für ein Tanklöschfahrzeug Typ TLF 4000 nach DIN EN 1846 und DIN 14530 Teil 21, inkl. Fahrgestell, Aufbau und feuerwehrtechnischer Beladung, nach kundenspezifischen Anforderungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrag zu 37-2020-3 – Lieferung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000
Ort: Herbolzheim
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDGY1QY
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.