Dauerhafter öffentlicher Aufruf zur Teilnahme am Zulassungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zulassung von Auditoren für das Materialprüfungsamt NRW
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marsbruchstraße 186
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 44287
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpanrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dauerhafter öffentlicher Aufruf zur Teilnahme am Zulassungsverfahren des Landes Nordrhein-Westfalen zur Zulassung von Auditoren für das Materialprüfungsamt NRW
Das MPA NRW sucht stetig nach geeigneten Bewerbern, um sie in den bestehenden Pool von Auditoren für Managementsysteme entsprechend der Normen DIN EN ISO 9001, DIN EN ISO 14001 und/oder DIN ISO 45001 aufzunehmen (dynamischer Pool) insbesondere für die folgenden Scopes/Branchen:
— 12; Chemische Industrie;
— 14; Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren;
—15; Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden;
— 16; Herstellung von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen aus Beton, Kalk und Gips;
— 17; Metallerzeugung, Metallbearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen;
— 18; Maschinenbau;
— 19; Elektrotechnik;
— 2; Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden;
— 28; Baugewerbe;
— 29/1; Handel;
— 35; Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen;
— 39; Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen;
Das MPA NRW entsendet die Auditoren, damit diese bei den Kunden die benötigten Informationen einholen,
Um Managementsysteme zu prüfen und zu zertifizieren.
In den unter I.1.4) genannten dynamischen Pool lässt das MPA NRW – auch zukünftig – jeden Auditor zu, der über die erforderliche Qualifikation verfügt, und wird die Anzahl der zugelassenen Auditoren nicht begrenzen. Interessierte Personen können sich jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt um eine Zulassung bewerben. Der dynamische Pool dient dazu, flexibel Auditoren für die Audits entsenden zu können. Den Bewerbern wird durch das Zulassungsverfahren ermöglicht, sich ohne zeitintensive Bewerbung während der gesamten Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung anzuschließen. Das Zulassungsverfahren und die anschließende Entsendung zu den Audits sind zweistufig aufgebaut.
Erste Stufe: Zulassung und Abschluss der Rahmenvereinbarung:
In einem ersten Schritt prüft das MPA NRW anhand der Zulassungskriterien und Nachweise, ob der Bewerber die Anforderungen erfüllt, und teilt dies im Anschluss jedem Bewerber zeitnah mit, insb. auch in welchem Umfang eine nicht vergütbare Einarbeitung (Hospitation, Traineeaudits, Witnessaudit) erforderlich ist. Geeignete Bewerber erhalten im Anschluss die Rahmenvereinbarung nebst Honorarregelung, unabhängig von dem Scope/der Branche. Die Rahmenvereinbarung enthält u.a. Angaben zu den Pflichten des Auditors (beispielsweise Unabhängigkeit) und zu seiner Rolle während der Zertifizierungsverfahren. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren und kann von beiden Parteien verlängert werden. Die Honorarregelung wird durch das MPA NRW festgelegt und hat ebenso für alle Auditoren und Scopes dieselben Konditionen. Änderungen der Honorarregelung gelten ab dem festgelegten Termin für alle Auditoren, unabhängig von der jeweiligen Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Das MPA NRW weist darauf hin, dass die Vertragsinhalte der Rahmenvereinbarung und Honorarregelung sowie der festgelegte Umfang der Einarbeitung nicht verhandelbar sind.
Nach Abschluss der Rahmenvereinbarung und erfolgter Einarbeitung (einschließlich erfolgreichem Witnessaudit) erfolgt die Aufnahme in den dynamischen Pool. Das MPA NRW weist den Auditor zu einem oder mehreren Managementsystemen und Scopes/Branchen zu, der Auditor erhält eine entsprechende Berufungsurkunde mit einer Laufzeit entsprechend der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Das MPA NRW wählt für die Zuweisung nicht unter den Auditoren aus, sondern weist die Auditoren zu allen Managementsystemen
Und Scopes/Branchen zu, auf die sie sich bewerben und für die sie die Zulassungskriterien erfüllen.
Zweite Stufe: Entsendung zu den Audits:
In einem zweiten Schritt entsendet das MPA NRW die Auditoren aus dem dynamischen Pool und dem jeweiligen Scope/der jeweiligen Branche zu dem beauftragenden Unternehmen. Das MPA NRW wird vor der Entsendung zu den Audits keinen der Auditoren selbst auswählen. Vielmehr ist anhand folgender Reihenfolge und Kriterien von vornherein festgelegt, welchen Auditor das MPA NRW zu einem Audit entsendet:
1. Zulassung zum erforderlichen Scope,
2. Keine beratenden Tätigkeiten für das zu beauftragende Unternehmen in den letzten 2 Jahren,
3. Erfahrung mit vergleichbaren Unternehmen unter Berücksichtigung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit/Objektivität,
4. Verfügbarkeit der Auditoren,
5. Effizienteste Entfernung zwischen Wohnsitz des Auditors und Ort des Audits,
6. Sofern nach den vorherigen Kriterien noch mehrere Auditoren in Betracht kommen, entscheidet das Los.,
Im Anschluss schlägt das MPA NRW den Unternehmen den anhand der vorherigen Kriterien festgelegten Auditor für das angefragte Audit vor und bittet um Zustimmung zu dem Vorschlag des MPA NRW. Sofern das Unternehmen dem Vorschlag nicht zustimmt, bestimmt das MPA NRW anhand der genannten Kriterien einen anderen Auditor. Sofern das Unternehmen zustimmt, entsendet das MPA NRW den anhand der genannten Kriterien bestimmten Auditor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: n.n.
Land: Deutschland