Erstellung, Gebrauchsüberlassung und Instandhaltung Dark Fibre Verbindung mit Erst- und Zweitweg innerhalb von 48565 Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-32-88-EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Tecklenburger Str. 10
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung, Gebrauchsüberlassung und Instandhaltung Dark Fibre Verbindung mit Erst- und Zweitweg innerhalb von 48565 Steinfurt
Der Kreis Steinfurt baut in Steinfurt eine neue Leitstelle (48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10) und eine gesetzliche Ausweichleitstelle (48565 Steinfurt, Sellen 42a) für die Annahme des Notrufs 112. Für die Standortvernetzung der beiden Luftlinie ca. 2,5 km auseinanderliegenden Standorte werden 2 redundante unbeleuchtete LWL-Direkt-Verbindungen / Glasfaser-Verbindungen / Dark-Fibre-Verbindungen benötigt.
Kreis Steinfurt Tecklenburger Str. 10 48565 Steinfurt, Kreisstraßenmeisterei Steinfurt Sellen 42a 48565 Steinfurt
Der Kreis Steinfurt baut in Steinfurt eine neue Leitstelle (48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10) und eine gesetzliche Ausweichleitstelle (48565 Steinfurt, Sellen 42a) für die Annahme des Notrufs 112. Für die Standortvernetzung der beiden Luftlinie ca. 2,5 km auseinanderliegenden Standorte werden 2 redundante unbeleuchtete LWL-Direkt-Verbindungen / Glasfaser-Verbindungen / Dark-Fibre-Verbindungen benötigt.
Die 2 Glasfaserverbindungen müssen kanten- und knotendisjunkt, ohne Kreuzung verlegt sein. Es müssen 2 komplett getrennte Trassenführungen verwirklicht werden und die Leitungsverlegung in Kabelschutzrohr erfolgen. Eine parallele Trassenführung, z. B. auf 2 Straßenseiten, wird nicht akzeptiert. Die beiden Streckenführungen/Trassen dürfen sich außerhalb der Grundstücke des Kreises Steinfurt auf minimal 25 m annähern.
Die neuen Verbindungen müssen an beiden Standorten an unterschiedlichen Gebäudeseiten aus 2 unterschiedlichen Himmelsrichtungen in die neuen Gebäude eingeführt werden. Die Gebäudeeinführungen gehören mit zur Lieferleistung. Der Abschluss der beiden LWL-Strecken ist durch den Auftragnehmer am Hauptstandort (Tecklenburger Str.) in 2 verschiedenen Technik-/Serverräume und am Ausweichstandort (Sellen) in einem Technik-/ Serverraum zu übergeben.
Der Auftraggeber beabsichtigt, das Mietverhältnis für die Dauer von 10 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 5 Jahre abzuschließen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
Mindestens 2 Referenzen – Dark Fibre Standortvernetzung mit 2 redundanten Trassen – sind mit dem Angebot vorzulegen (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum D3026
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29X3Q
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.