Wach- und Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 090-2020-009ep
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 47
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Die FernUniversität in Hagen hat eine Wach-und Sicherheitsdienstleistung ausgeschrieben.
FernUniversität
in Hagen Universitätsstraße 47
58097 Hagen
Bei den hier ausgeschriebenen Objekten handelt es sich um Gebäude der Fernuniversität in Hagen an 3 Standorten. Bei den Gebäuden handelt es sich vorwiegend um Verwaltungsflächen mit Mensa und MiniCampus.
Auf dem Campus der FernUniversität in Hagen benötigt der Auftraggeber Wach- und Sicherheitsdienstleistungen. Diese sollen durch Sicherheitskräfte des Auftragnehmers erbracht werden. Die vertraglichen Aufgaben des Auftragnehmers umfassen Kontrollgänge, die Ein- und Auslasskontrolle und in geringem Umfang hausmeisterliche Tätigkeiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wach- und Sicherheitsdienstleistungen
Postanschrift: Albin-Köbis-Str. 4
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Angabe des Auftragswertes ist leider aus Gründen des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen nicht möglich.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTD5YA
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.