Haus der Bildung Hofstraße 45, 47798 Krefeld, Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-ZGM-30-qu-003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47798
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haus der Bildung Hofstraße 45, 47798 Krefeld, Projektsteuerung
Der Auftrag umfasst konkret die Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung im Sinne des § 2, AHO Schriftenreihe Nr. 9, für die Projektstufen 1 bis 5 mit den Handlungsbereichen A-E (Projektstufe 1 ohne Handlungsbereich E).
Haus der Bildung
Hofstraße 45
47798 Krefeld
Die Stadt Krefeld hat die Neubebauung des Grundstücks Hofstraße, 47798 Krefeld beschlossen. Die bestehende Bebauung (Schulgebäude und Turnhalle) auf dem Grundstück soll abgerissen werden. Als Hauptnutzung für das Grundstück Hofstraße sind eine Grundschule, eine Sporthalle, eine Kita, ein Familienzentrum, ein Tagespflegestützpunkt sowie eine Quartiersgarage vorgesehen, die sich im Gesamtkontext im „Haus der Bildung“ vereinen. Kinder und Eltern sollen hier von Geburt bis zum Übergang in die weiterführende Schule begleitet werden. Neben einer 6-gruppigen Kindertagesstätte (Lernhaus 1) und einer 3-zügigen Grundschule (Lernhäuser 2-4) sind ein Tagespflegestützpunkt und multifunktionale Räumlichkeiten für familienunterstützende, unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote geplant. Die Verwaltung und der Bereich Küche/Mensa sind an zentraler Stelle zur gemeinsamen Nutzung vorgesehen. Zusätzlich zu einer Einfeldturnhalle sollen Multifunktionseinheiten für breitensportliche Angebote in der Planung berücksichtigt werden. Unter dem Gebäude und der Schulhoffläche soll eine eingeschossige, unterirdische Quartiersgarage mit mindestens 100 Stellplätzen entstehen. Der voraussichtliche Nutzerkreis setzt sich aus Anwohnern, Langzeit- und Dauerparkern von außerhalb zusammen. Mindestens 18 Stellplätze sollen Lehrern der Grundschule, dem Kindertagesstättenpersonal und Nutzern der Einfeldturnhalle vorbehalten sein. Die Sammelgarage soll möglichst in das Mobilitätskonzept der Stadt Krefeld eingebunden werden. In einem nachhaltigen Nutzungskonzept sollen Ideen zu einer zukunftsweisenden Ausstattung (Elektroladestationen, Fahrradabstellplätze, Stützpunkt für Carsharing, etc.) sowie die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder Verleihsysteme alternativer Fahrzeuge erarbeitet werden. Die BGF für den Neubau umfasst ca. 12 000 m2. Die überschläglichen Kosten für den Neubau betragen ca. 22 Mio. EUR brutto (KG 300-500). Es ist geplant, die Planungs- und Gutachterleistungen an einen Generalplaner und die Bauausführung an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Für dieses Bauprojekt sollen gegenständlich Projektsteuerungsleistungen gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2014, vergeben werden. Der Auftrag umfasst konkret die Leistungen des Leistungsbildes Projektsteuerung im Sinne des § 2, AHO Schriftenreihe Nr. 9, für die Projektstufen 1 bis 5 mit den Handlungsbereichen A-E (Projektstufe 1 ohne Handlungsbereich E).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Fest beauftragt werden die Leistungen der Beauftragungsstufe 1.
Lediglich optional werden die Beauftragungsstufe 2 und 3 sowie Stundenarbeiten beauftragt. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Stufenbeauftragung:
— Beauftragungsstufe 1: Projektstufe 1 (mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-D) und Projektstufe 2 (mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E ohne Leistungen betreffen die LPH 4 HOAI) gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9,
— Beauftragungsstufe 2: Projektstufe 2 (aus der Beauftragungsstufe 1 ausgenommene Leistungen betreffend die LPH 4 HOAI) und Projektstufe 3 (mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E ohne Leistungen betreffend die LPH 5 HOAI) gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9,
— Beauftragungsstufe 3: Projektstufe 3 (aus der Beauftragungsstufe 2 ausgenommene Leistungen betreffend die LPH 5 HOAI) und Projektstufe 4 (mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E) und Projektstufe 5 (mit den Grundleistungen der Handlungsbereiche A-E) gem. § 2 AHO Schriftenreihe Nr. 9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Haus der Bildung-Hofstraße 45, 47798 Krefeld — Projektsteuerung
Postanschrift: Ritterstraße 20
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe der Unterlagen werden vom Auftraggeber zum Teil Musterformulare bereitgestellt, die zwingend zu verwenden sind.
Sofern Unterlagen gefordert werden sollten, für deren Vorlage keine Musterformulare bereitgestellt werden, sind die Erklärungen vom Bewerber selbst anzufertigen. Sofern nichts anderes ausgewiesen ist, ist die Beibringung als Eigenerklärung ausreichend.
Mehrere Bewerber können sich grundsätzlich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall muss die Bewerbergemeinschaft mit ihrem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung (§ 43VgV) (bei einer Bewerbergemeinschaft reicht die Beibringung durch die Bewerbergemeinschaft als solche) einreichen. Wird eine Bewerbergemeinschaft gebildet, müssen alle Mitglieder der Gemeinschaft die geforderten Unterlagen einzeln beibringen, sofern nichts anderes ausgewiesen ist.
Präqualifizierung: Sofern der Bewerber in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder übereine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikel 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber nur in begründeten Fällen in Zweifel gezogen (Eignungsvermutung).
Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anzugeben, welche Teile des Auftrags er/sie als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt (Nachunternehmererklärung).
Die Bewerber/Bewerbergemeinschaft, die für die Aufforderung zur Angebotsabgabe vorgesehen sind, haben (wenn dieser bei Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht bekannt ist) auf gesondertes Anfordern durch den Auftraggeber die Nachunternehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen der jeweilig benannte Nachunternehmer für die Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen wird. Dieser Nachweis ist z. B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers zu führen. Der Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Nachunternehmers vorliegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung des vorgesehenen Nachunternehmers sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die folgenden Nachweise beizubringen:
— Nachweis Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung/Berufsqualifikation i.S.d. §§ 75, 44 VgV,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB,
— Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i. S. d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig),
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit den Spezifikationen nach Ziff. III.1.2),
— Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
— Angabe zu geeigneten Referenzen des Bewerbers über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge bezogen auf die jeweils vorgesehenen Leistungsteile des vorgesehenen Nachunternehmers. Die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen ergibt sich aus den Anforderungen der Ausschreibung.
Die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen gelten für die Nachunternehmer, die für die jeweiligen Teile des Auftrags vorgesehen sind, nicht.
Für die Nachweise sollen die entsprechenden Muster der Ausschreibung genommen werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y1A8
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Bewerber/Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3GWB zu rügen.
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: www.krefeld.de