Geschäftsstelle des Städtenetzwerks Stadtumbau NRW Referenznummer der Bekanntmachung: StBO ÖT-VhF VI ZEK 29_2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 1-3
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschäftsstelle des Städtenetzwerks Stadtumbau NRW
Übernahme der Aufgaben einer Geschäftsstelle für das Städtenetzwerk Stadtumbau NRW.
Stadt Bochum
44777 Bochum
Das Städtenetzwerk Stadtumbau NRW ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Städten und Gemeinden des Landes NRW, die sich mit den Herausforderungen des durch den demografischen Wandel entstehenden Notwendigkeiten des Stadtumbaus für die Kommunen befassen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat zur Sicherstellung des — als eine zentrale Aufgabe des Programms definierten — Erfahrungsaustausches und Wissenstransfers zwischen den Gemeinden die „Innovationsagentur Stadtumbau NRW“ als Projekt des Landes Nordrhein-Westfalen in Trägerschaft der Stadt Bochum finanziert.
Im Jahr 2015 hat sich das Netzwerk Stadtumbau NRW neu gegründet und dabei eine inhaltliche Neuausrichtung der Tätigkeiten sowie die Neuorganisation der Geschäftsstelle beschlossen.
Die Leistungen der Geschäftsstelle werden aktuell durch ein privates Büro erbracht. Der Auftrag für den Dienstleister endete am 31.12.2019.
Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen Bieter zu finden, der die bestehenden Aufgaben der Geschäftsstelle übernimmt, weiterführt und sie — entsprechend aktueller Anforderungen an neue Themen- stellungen — für den Bereich des Stadtumbaus, in Zusammenarbeit mit den Gremien des Netzwerks, weiterentwickelt.
Im Rahmen der geplanten Beauftragung sollen mindestens folgende Leistungen erbracht werden:
— Betrieb der Geschäftsstelle / allgemeiner Geschäftsbetrieb,
— Organisation und Ausgestaltung der fachlichen Arbeit des Netzwerks in Bezug auf kollegialen, kommunalen Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer,
— Organisation und Ausgestaltung der fachlichen Arbeit des Netzwerks in Bezug auf den Transfer von Innovationen in das Netzwerk und aus dem Netzwerk heraus,
— Mitwirkung bei der programmatischen Ausrichtung und Weiterentwicklung des Netzwerks
— Öffentlichkeitsarbeit für das Netzwerk,
— Fachberatung der Mitgliedskommunen, Impulserstberatung sowie Mitgliederakquise.
Aus Gründen der Vergleichbarkeit der Angebote wird unabhängig von deren Inhalt bei der Angebotswertung der bis zum 31.12.2020 geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Abrechnung erfolgt nach dem bei der Leistungserbringung geltenden Steuerrecht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Huckarder Str. 12
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Wichtiger Hinweis:
Ohne Bestätigung der Teilnahme an diesem Verfahren erfolgt keine E-Mail-Benachrichtigung über neue Nachrichten der Vergabestelle (z. B. Aktualisierung der Vergabeunterlagen/Bieterfragen).
2. Falls zum Verfahren Fragen auftraten, sind diese ausschließlich über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform einzureichen. Ihre Fragen und die Antworten der Stadt Bochum werden ausschließlich über die Kommunikationsebene allen interessierten Bewerbern/Bietern zur Verfügung gestellt. Die Fragesteller bleiben dabei anonym.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYSY1JV
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.brms.nrw.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber der Stadt Bochum gerügt hat, oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bochum, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen §160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).