Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 20200914 KBB-Wi
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Lombardenstraße 12-22
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enwor.de
Adresse des Beschafferprofils: www.eva-aachen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarungen über Tiefbauleistungen
Ausführung von Tiefbauleistungen bis zu einer Länge von 75 m (durch Einzelabrufe) für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen sowie Hausanschlüssen (Strom, Gas und Wasser) inkl. Rufbereitschaft in den Losen 1 bis 4 sowie zusätzlich Straßenbeleuchtung im Los 4.
Tiefbau Nordzone (Wasser)
DEA29 (Heinsberg):
Nur Übach-Palenberg
DEA2D (Städteregion Aachen):
Nur Baesweiler, Alsdorf und Eschweiler-Nord
Ausführung von Tiefbauleistungen für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen (Wasser) ohne Materiallieferung und Montage — inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 bzw. 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau Querverbundzone (Wasser + Gas)
DEA2D (Städteregion Aachen):
Nur Herzogenrath und Würselen.
Ausführung von Tiefbauleistungen für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen sowie Hausanschlüssen (Wasser und Gas) ohne Materiallieferung und Montage — inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 bzw. 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau Südzone (Wasser)
DEA2D (Städteregion Aachen):
Nur Eschweiler, Stolberg und Roetgen
Ausführung von Tiefbauleistungen für die Verlegung und Instandsetzung von Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen (Wasser) ohne Materiallieferung und Montage — inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 bzw. 36 Monaten gekündigt werden.
Tiefbau Querverbundzone (Strom und Straßenbeleuchtung)
DEA2D (Städteregion Aachen):
Nur Herzogenrath und Würselen.
Montageleistungen für Versorgungsleitungen und Hausanschlüssen (Strom) sowie Straßenbeleuchtungsanlagen ohne Material inkl. einer 24-stündigen Rufbereitschaft.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten, darf jedoch einseitig durch den Auftraggeber nach 24 bzw. 36 Monaten gekündigt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB und § 21 Abs. 1 und 4 SektVO vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind,
— der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n), der Soka Bau und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist (Vordruck 1).
Geforderte Eignungsnachweise gem. § 21 Abs. 4 SektVO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
b) Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Verteter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (Vordruck 4).
Bei der Eignungsprüfung wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Bietergemeinschaften müssen eine(n) einzige(n) Ansprechpartner(in) benennen.
Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen oder im Rahmen einer Bietergemeinschaft), ist darzulegen, dass die Bietergemeinschaft als Ganzes sowie die Mitgliedschaft der einzelnen Unternehmen in der Bietergemeinschaft zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist zu begründen, inwiefern sein Entschluss zur Beteiligung an der Bietergemeinschaft eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handels liegende Entscheidung ist, z. B. weil das jeweilige Mitglied zur Zeit der Bildung der Bietergemeinschaft überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Zusammenarbeit der Bietergemeinschaft das jeweilige Mitglied in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre sowie Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (Ausführung von Tief- und Straßenbau für Versorgungsleitungen) vergleichbar sind (Vordruck 2).
b) Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (eigenes Personal) (Vordruck 2)
c) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Geforderte Eignungsnachweise gem. § 21 Abs. 4 SektVO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
Mit dem Angebot sollen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Liste der vom Bieter erbrachten Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen (Ausführung von Tief- und Straßenbau für Versorgungsleitungen) vergleichbar sind, möglichst unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und der Leistungszeiträume sowie der Referenzen (Vordruck 3).
b) Formlose unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bieter im Besitz einer geltenden Abfalltransportgenehmigung zum Transport von Erdaushub, Straßenaufbruch oder Bauschutt mit schädlichen Verunreinigungen nach § 49 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) bzw. einer Erlaubnis nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz ist und diese spätestens vor Zuschlagserteilung vorlegt (Vordruck 1).
c) Eigenerklärung, dass der Bieter im Besitz eines Qualifikationsnachweises „Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß RSA und ZTV-SA" ist oder diese Schulung im Auftragsfall absolvieren wird (Vordruck 1).
d) Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Geforderte Eignungsnachweise gem. § 21 Abs. 4 SektVO, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bieter hat sich vor Angabe der PQ-Nr. davon zu überzeugen, dass alle geforderten Nachweise auf der PQ-Plattform in aktueller Form zur Verfügung stehen.
a) Wir weisen darauf hin, dass der Auftragnehmer verpflichtet ist, im Auftragsfall alle Bescheinigungen und Nachweise gemäß Vordruck 1 vor Auftragserteilung vorzulegen.
b) Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung für den in Aussicht genommenen Bieter Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vornehmen.
c) Nach Zuschlagserteilung und vor Vertragsunterzeichnung muss die Urkalkulation vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Eine öffentliche Submission sieht die SektVO nicht vor.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Ausschreibungsunterlagen stehen ausschließlich auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal als kostenloser Download zur Verfügung. Die Weitergabe der Ausschreibungsunterlagen an Dritte sowie die gewerbliche Nutzung der Ausschreibungsunterlagen ist nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern — auch Rückfragen zur Ausschreibung — findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf der in Ziffer I.3) genannten Website anonymisiert zur Verfügung stellen.
3. Die Angebote sind elektronisch über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Hierbei sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Formulare zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und zu unterschreiben. Eine eingescannte Unterschrift ist ausreichend. Bieter werden gebeten, im Angebot einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail und Telefonnummer zu benennen.
4. Angebote als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bietergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
5. Bei Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bieter an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bietergemeinschaft, dann muss er den vermeintlichen Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
6. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen des Auftraggebers sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Der Auftraggeber kann dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDLYACB
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]