Lotus Notes und weitere SW des Herstellers HCL Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 13.04 - 9913/20/VV: 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Brühler Straße 3
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lotus Notes und weitere SW des Herstellers HCL
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die „Lieferung von Lotus Notes und weitere HCL Software und produktnahen Dienstleistungen".
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die „Lieferung von Lotus Notes und weitere HCL Software und produktnahen Dienstleistungen".
Der Auftrag kann zweimal um jeweils 1 Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die „Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Die „Anlage Unternehmensdaten“ ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Bitte geben Sie die Höhe des Jahresumsatzes in den letzten 3 Geschäftsjahren, getrennt für die Jahre 2017, 2018 und 2019 an.
Bitte geben Sie zusätzlich den Durchschnitt der summierten Jahresumsätze (2017 + 2018 + 2019) dieser 3 Geschäftsjahre an. Der Durchschnitt der summierten Jahresumsätze muss mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) betragen.
Ist dabei die Höhe des Jahresumsatzes eines oder mehrerer Jahre geringer als [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr, muss die Umsatzentwicklung 2017 bis 2019 zwingend einen stetig aufsteigenden Trend aufzeigen.
Listen Sie die geforderten Jahresumsätze auf einer eigens zu erstellenden Anlage auf.
Resellerstatus
Sie müssen Reseller von HCL sein.
Legen Sie bitte einen vom Hersteller unterzeichneten Nachweis vor! (Kopie/Scan)
Referenzen
a)Sie können als Unternehmen mindestens eine Referenz mit folgendem Leistungsschwerpunkt nachweisen:
Aufbau und Pflege einer Lotus Notes/Domino Umgebung
An die Referenz werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Installation muss mindestens eine Lotus Notes/Domino Umgebung für 5 000 Nutzer darstellen.
b)Sie können als Unternehmen mindestens eine weitere Referenz aus den 2 folgenden genannten Leistungsschwerpunkte nachweisen:
Aufbau und Pflege einer Connections Umgebung
An die Referenz werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Installation muss mindestens eine Connections Umgebung für 500 Nutzer darstellen.
Alternativ:
Aufbau und Pflege einer DX (Digital Experience) Umgebung
An die Referenz werden folgende Mindestbedingungen gestellt:
Die Installation muss mindestens eine Connections Umgebung für 500 Nutzer darstellen.
Erwartet werden Referenzen, die zur Lieferleistung auch einem Dienstleistungsanteil des Bieters über Installations- und Integrationsleistungen in der jeweiligen Systemumgebungen, vorweisen können.
Der Referenzkunde muss dabei nicht aus der öffentlichen Verwaltung stammen. Die Projekte müssen abgeschlossen sein.
Gehen Sie detailliert, systematisch und nachvollziehbar auf die Mengengerüste, die gelieferten Softwareprodukte, Installations -/Implementierungsleistungen ein,
Für die Referenz muss ein endkundenseitiger Ansprechpartner mit Rufnummer und E-Mail-Adresse auf Nachfrage benannt werden können (nicht des Vertriebsmitarbeiters des Auftragnehmers).
Nutzen Sie hierfür die Anlage „Vordruck Referenzen".
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufberechtigt sind die unmittelbare Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland sowie folgende Bedarfsträger:
— ITZBund,
— BWI GmbH,
— Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,
— Deutsche Bundesbank,
— BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH,
— Deutsches Institut für Entwicklungspolitik,
— Konrad-Adenauer-Stiftung e. V.,
— Erdölbevorratungsverband,
— Heeresinstandsetzungslogistik GmbH,
— BwFuhrparkService GmbH,
— Bw Bekleidungsmanagement GmbH.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.