Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes für Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser Referenznummer der Bekanntmachung: 80/2020/03
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Rudolph-Brandes-Allee 19
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes für Bildungseinrichtungen und Krankenhäuser
Gegenstand des Auftrages ist die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierbei handelt es sich um solche Endkunden, die hinsichtlich der Definition im Sonderaufruf hinsichtlich ihrer Breitbandversorgung als unterversorgt identifiziert wurden.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt die Vergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell vorzunehmen. Die Beauftragung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01), beziehungsweise der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-RR). Die Stadt hat hierzu einen Antrag auf den Sonderaufruf vom 15.11.2018 zur „Förderung von Infrastrukturprojekten zur Anbindung von Schulen und Krankenhäusern“ gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Bekanntmachung des BMVI vom 22.10.2015, 1. Novelle vom 1.11.2018 gestellt. Ebenfalls wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Kofinanzierung des Bundesprogramms bei dem Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Der vorläufige Zuwendungsbescheid des Bundes liegt bereits vor.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeit des Angebots (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)(50)
- Kriterium: Zeitplan(25)
- Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt I(10)
- Kriterium: Durchschnittspreis standardisiertes Endkundenprodukt II(10)
- Kriterium: Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden (5)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:
a) Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbar, der nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist.
b) Nachweis für das Vorliegen einer Meldebestätigung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG).
c) Erklärung, die geltenden Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen, zur Kenntnis genommen zu haben und einzuhalten (bereitgestelltes Formular Anlage 06).
d) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bzw. im Falle des Vorliegens von Ausschlussgründen.
e) Eigenerklärung, ob und welche Maßnahmen der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen hat (bereitgestelltes Formular Anlage 07).
a) Vorlage der Jahresabschlüsse i. S.d. § 242 HGB (Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern das Unternehmen bereits seit dieser Zeit besteht und falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist ein Bewerber gemäß § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 291 HGB von den Pflichten zur Erstellung bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses befreit, da das Jahresergebnis mit in den Konzernabschluss eingeht, so liegt hierin nach Auffassung der Konzessionsgeberin ein berechtigter Grund i. S. d. § 45 Abs. 5 VgV. In diesem Fall sieht die Konzessionsgeberin als andere, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignete Unterlagen an, die Konzernabschlüsse des Mutterkonzerns der letzten 3 Geschäftsjahre sowie:
(i) Entweder Regelungen zur Verlusttragung zwischen dem Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern formlos zu versichern.
(ii) Oder die Erklärung einer gemeinschaftlichen Haftung von Bewerber und dem den Konzernabschluss erstellenden Mutterkonzern vorzulegen.
b) Erklärung über den Umsatz bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen; Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber ist ein Umsatz der letzten vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre von kumulativ 2 Mio. EUR aus mit der Maßnahme vergleichbaren Leistungen (leitungsgebundene Netzerrichtung, Netzbetrieb, Breitbandinternetzugangsangebot), bereitgestelltes Formular (Anlage 08).
c) Vorlage einer entsprechenden Bonitätsauskunft (z. B. Creditreform oder Bankunternehmen), nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
d) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Deckungssummen müssen mindestens betragen (Mindestanforderung zur Feststellung der Eignung der Bewerber):
(i) Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(ii) Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iii) Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR,
(iv) Die Maximierung der Ersatzleistungen pro Jahr muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
e) Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund eine oder mehrere der geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, von der Konzessionsgeberin als geeignet angesehene Unterlagen, belegen (§ 45 Abs. 5 VgV). Hierzu muss der Bewerber vor Ablauf der Teilnahmefrist die Konzessionsgeberin darauf hinweisen, dass ein berechtigter Grund dem Beibringen einer der geforderten Unterlagen entgegensteht. Der berechtigte Grund ist glaubhaft zu machen. Die Konzessionsgeberin entscheidet dann, ob und wie durch andere geeignete Unterlagen der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit dokumentiert werden kann. Kommt die Konzessionsgeberin zu dem Schluss, dass keine andere geeignete Unterlage den Nachweis ausreichend erbringt, werden die Regelungen über den Ausschluss von Teilnahmeanträgen wegen nicht wie gefordert erbrachter Unterlagen gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 VgV angewandt.
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebs und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des ungefähren Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und/oder Netzbetrieb). Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung ob gefördertes Ausbauprojekt (mit Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens. Mindestvoraussetzung: 3 Referenzen mit einem Auftragswert/Investitionsvolumen von mindestens 2 Mio. EUR (bereitgestelltes Formular, Anlage 09); b) Vorlage einer Beschreibung der technischen Ausrüstung (Betriebsausstattung) sowie Vorlage eines Organigramms des Betriebes mit Bezeichnung des Projektteams (inkl. Bezeichnung der fachlichen Qualifikation).
c) Darlegung der fachlichen Qualifikation der für das Projekt verantwortlichen und handelnden Personen. Mindestvoraussetzungen: 1 verantwortlicher Mitarbeiter kann eine Berufserfahrung in vergleichbaren Projekten von mindestens 3 Jahren vorweisen. Dieser Nachweis erfolgt durch Vorlage von 3 persönlichen Referenzen aus den letzten 3 Jahren (bereitgestelltes Formular, Anlage 10).
d) Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung.
e) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bei Bildung von Bietergemeinschaften
(i) Sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular 531 EU VHB, Anlage 11) zu benennen,
(ii) Sind von jedem Bewerber die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben,
(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch,
(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(v) Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern zur Eignungsleihe:
(i) Hat der Bewerber die „Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (bereitgestelltes Formular 532 EU VHB NRW, Anlage 12) auszufüllen.
(ii) Haben die Nachunternehmer die „Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular 533 EU VHB NRW, Anlage 13) auszufüllen.
(iii) Haben die Nachunternehmer die dem Einsatz entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) abzugeben.
(iv) Wird die Eignungsleihe im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch genommen, so haben die Bewerber bzw. Bietergemeinschaft und das die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit leihende Unternehmen eine Erklärung der gemeinsamen Haftung entsprechend des Umfanges der Eignungsleihe einzureichen.
c) Nachunternehmereinsatz ohne Eignungsleihe Die zum Nachunternehmereinsatz beabsichtigten Leistungsteile sowie -soweit möglich- die vorgesehenen Nachunternehmer sind zu benennen. Sollten Nachunternehmer im Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht benannt werden können, dürfen Leistungen bzw. Leistungsteile nur nach vorheriger Zustimmung der Konzessionsgeberin übertragen werden. Die Zustimmung kann davon abhängig gemacht werden, ob die Verpflichtungserklärung (bereitgestelltes Formular 533 EU VHB NRW, Anlage 13) unterschrieben und die zur Erbringung notwendigen Eignungskriterien von dem Nachunternehmer erfüllt werden.
d) Kommunikation Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt in elektronischer Form über die Vergabeplattform „Deutsche e-Vergabe". Der unter Ziffer I.3) gegebene Hinweis, Auskünfte erteile die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle, gilt unter der Maßgabe der Nutzung der in Ziffer I.3) genannten Vergabeplattform. Wir bitten insofern von Nachrichten und Fragen per Post oder E-Mail abzusehen.
e) Die GIS-Daten für die Bildungs- und Krankenhausstandorte und der Entwurf des Kooperationsvertrages werden nur den Bietern, die ihre Eignung zur Teilnahme nachgewiesen haben, zur Verfügung gestellt.
f) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Sofern Bewerber trotz entsprechender Nachforderung die geforderten Nachweise nicht vollständig einreichen oder die geforderten Mindeststandards (Mindestanforderungen) nicht erfüllen, sind diese zwingend gemäß § 12 Abs.1 KonzVgV i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Konzessionsgeberin ist berechtigt, nicht geeignete Bewerber von dem weiteren Verfahren auszuschließen.
g) Die Frist zur Einreichung von Fragen beträgt 6 Tage vor dem Submissionstermin. Danach eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Die Stadt geht davon aus, dass die Bereichsausnahme nach § 149 Nr. 8 GBW einschlägig ist. Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Vorgaben der KonzVgV. Ob sich die Vergabekammer aufgrund der Besonderheiten des Verfahrens (Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitslückenförderung) für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle naturgemäß nicht für die Vergabekammer entscheiden. Die Entscheidung obliegt ausschließlich der Vergabekammer. Wir weisen gleichwohl darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig ist, sofern ein Verstoß nicht fristgerecht bei der Vergabestelle gerügt wird. Es sind die Angaben, Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160, 161 GWB zu beachten. § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.