Generalplanungsleistungen — Modernisierung und Sanierung der ehemaligen EMA-Halle Rathaus Krefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-ZGM-30-BGL-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen — Modernisierung und Sanierung der ehemaligen EMA-Halle Rathaus Krefeld
Der Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität der Stadt Krefeld hat am 31.10.2019 den Umbau und die Sanierung der ehemaligen EMA-Halle im Block A des Rathauses zum Servicebereich des Bürgerbüros Mitte sowie für das Melde- und Passwesen beschlossen. Die sogenannte EMA-Halle ist Teil des 1958 durch den städtischen Baurat Volger — einem Bauhaus-Schüler — errichteten Erweiterungsbau des Rathauses Krefeld. Der im Anschluss an den Wiederaufbau der Gebäudeteile Von-der-Leyen-Palais und Renaissance-Flügel entstandene Gebäudeteil steht unter Denkmalschutz.
Gegenstand des zu vergebenden Generalplanerauftrages sind die unter Ziff. II.2.4) aufgeführten Planungsleistungen.
Rathaus — EMA-Halle
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Es ist geplant, die nachfolgend bezeichneten Planungsleistungen an einen Generalplaner zu vergeben. Die Bauausführung wird in Einzelgewerken realisiert.
In der EMA-Halle mit einer Grundfläche von ca. 1 000 qm sollen, neben Großraum- und Zellenbüros, ein großes Innenraumfoyer mit Einzelarbeitsplätzen realisiert werden.
Die überschlägigen Kosten für die Sanierung wurden im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ermittelt und liegen bei ca. 1,95 Mio. EUR netto (KG 300-400). Hierbei entfallen auf die KG 300 rd. 1,25 Mio. EUR netto, auf die KG 400 rd. 0,7 Mio. EUR netto.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden Planungsdisziplinen:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 — 9, Honorarzone III gem. § 35 Abs. 2-7 HOAI 2013;
b) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 — 6, Honorarzone II gem. § 52 Abs. 2-5 HOAI 2013;
c) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Leistungsphasen: LPH 1 — 9, gem. § 56 Abs. 2-6 HOAI 2013 für folgende Anlagengruppen:
— Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen (Honorarzone I);
— Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen (Honorarzone II);
— Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen (Honorarzone II);
— Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Honorarzone III).
d) Beratungsleistungen in der Bauphysik im Rahmen der HOAI-Leistungsphasen 1 — 7;
e) Beratungsleistungen in der Bau- und Raumakustik.
Die Beauftragung der Planungsleistungen soll stufenweise erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: LPH 1 - 4;
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7;
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9.
2. Stufe (optional): LPH 5 - 7;
3. Stufe (optional): LPH 8 - 9.
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen.
Siehe Ziff. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Architekten- und Ingenieurleistungen, Umbau EMA Halle Rathaus Krefeld
Postanschrift: Selmastraße 2
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3Y1FD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland