Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten im Wirtschaftlichkeitsmodell
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten im Wirtschaftlichkeitsmodell
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Freiberufler u. institutionellen Nachfrager u. sonstigen Nachfrager in den unten näher bezeichneten Gewerbegebieten mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der BRD“ 27 Förderanträge gestellt und jeweils eine Förderung in vorl. Höhe bewilligt erhalten. Die Bezrg.Detmold hat daraufhin jeweils eine Genehmigung zum vorz. Maßnahmenbeginnen nach der „Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung der Bundesförderung „Förderung zur Unterst. des Breitbandausbaus in der BRD“ erteilt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X] heruntergeladen werden
Höfeweg/Auf dem Esch/Gewerbepark
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300363
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Heidsieker Heide
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5/3-19 NW 300364
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Kornkamp
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5/3-19 NW 300365
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Telgenbrink/Ostring Süd
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300366
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Brake Ost/Herforder Straße/Maagshöhe
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5/3-19 NW 300368
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Schelpmilse/Quellenhofweg
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300371
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Vilsendorfer Straße/Königsbreede
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300372
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Potsdamer Straße/Oldentruper Straße/Friedrich-Hagemann-Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300373
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Bahnhof Quelle
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW300376
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Artur-Ladebeck-Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300377
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Südring/Gütersloher Straße/Südring West/Sunderweg
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300378
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Brackwede West/Queller Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300379
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Sieker
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300381
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Containerbahnhof/Werner-Bock-Straße/Stadtring
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300383
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Stieghorst/Öko-Tech-Park-Windelsbleiche
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300386
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Hansestraße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300387
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Duisburger Straße/Senner Straße/Krackser Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300388
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Mielestraße/Schildescher Straße/Piderits Bleiche
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300390
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Stadtheider Straße/Beckhausstraße/Meller Straße/Holländische Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300391
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Holländische Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse ode weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300392
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Großmarkt/Meisenstraße/Almestraße/Erpestraße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300394
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Heidegrundweg/Hainteichstraße/Alter Postweg/Buschkamp
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300399
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Herforder Straße/Eckendorfer Straße (Teil 1) Wiener Straße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300401
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Herforder Straße/Eckendorfer Straße(Teil 2)
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300403
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Kammerratsheide
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300407
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Große Kurfürstenstraße
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300414
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen)
Detmolder Straße/Lagesche Straße/Masurenweg
Stadt Bielefeld
S. Abschnitt II.1.4).
- Kriterium: Zuschlagskriterien finden sie unter der Internet Adresse oder weitere Angaben VI.3)
832.5 / 3-19 NW 300415
Es handelt sich bei der Angabe zur Laufzeit/Dauer um die Zweckbindungsfrist von 84 Monaten. Der Beginn der Zweckbindungsfrist kann zurzeit noch nicht benannt werden, siehe § 4 Abs. 1 des zu schließenden Zuwendungsvertrages (Anlage 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Bezug auf die Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, sofern diese die vom jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Firmenprofil: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, beschäftigter Schwerbehinderter, Auszubildender, Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen,
2. Auszug aus Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X),
5. bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (bereitgestelltes Formular, https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X),
6. beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer“ (bereitgestelltes Formular, https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X).
In Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, sofern diese die von Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Jahresabschlüsse/ Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (die Bilanzsumme der jeweiligen Jahre muss die voraussichtliche Gesamtinvestition der Einzellose, auf die sich der Teilnahmeantrag bezieht, um zumindest 10 Mio. EUR übersteigen; ist dies nicht der Fall, ist zusätzlich eine angemessene Sicherheit in Form von Bürgschaften, Garantien oder Schuldbeitritten zu erbringen; gehört die Mehrheit der Anteile des Unternehmens des Bieters einem anderen Unternehmen, besteht die Sicherheit in einem Durchgriff auf das mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (harte Patronatserklärung)),
2. Eigenerklärung und – soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt – Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 10 Mio. EUR Deckung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden oder Eigenerklärung und Bestätigung eines potentiellen Haftpflichtversicherers, dass im Falle der Auftragserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von jeweils 10 Mio. EUR Deckung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden abgeschlossen und vorgelegt wird,
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X).
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nachunternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (bereitgestelltes Formular, https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X),
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u.a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter [https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X] und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession“ bzw. „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter [https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X] genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen [https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X]
Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Verga-beportal https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) und https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYDZ9X9X] bekannt gemacht.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
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