Getränke div. LWL-Einrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: RVÜ-012-13-20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karlstraße 11
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Getränke div. LWL-Einrichtungen
Lieferung von alkoholfreien Getränken für verschiedene Einrichtungen des LWL.
Marsberg
Regelmäßige Lieferung von alkoholfreien Getränken für verschiedene Einrichtungen der LWL-Klinik Marsberg.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.2.2021 und wird bis zum 31.1.2022 fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 36 Monate und endet bei Verlängerung am 31.1.2024.
Eine Ortsbesichtigung ist obligatorisch.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Paderborn
Regelmäßige Lieferung von alkoholfreien Getränken für die LWL-Klinik Paderborn, die LWL-Schulverwaltung Paderborn sowie die LWL-Kinder-und Jugendpsychiatrie Paderborn.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.2.2021 und wird bis zum 31.1.2022 fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 36 Monate und endet bei Verlängerung am 31.1.2024.
Gütersloh
Regelmäßige Lieferung von alkoholfreien Getränken für das LWL-Klinikum Gütersloh.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.2.2021 und wird bis zum 31.1.2022 fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 36 Monate und endet bei Verlängerung am 31.1.2024.
Bochum, Herten, Hemer, Marl
Regelmäßige Lieferung von alkoholfreien Getränken für das LWL-Universitätsklinikum Bochum, die LWL-Klinik Herten, die LWL-Klinik Hemer und die LWL-Klinik Marl-Sinsen.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.2.2021 und wird bis zum 31.1.2022 fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 36 Monate und endet bei Verlängerung am 31.1.2024.
Lippstadt, Warstein, Soest
Regelmäßige Lieferung von alkoholfreien Getränken für verschiedene Einrichtungen der LWL-Klinik Lippstadt, der LWL-Klinik Warstein und das LWL-Berufsbildungswerk Soest.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.2.2021 und wird bis zum 31.1.2022 fest abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende von einer Vertragspartei schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 36 Monate und endet bei Verlängerung am 31.1.2024.
Eine Ortsbesichtigung für die WInrichtungen der LWL-Klinik Lippstadt und Warstein ist obligatorisch. Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Den Vergabeunterlagen ist folgende Eigenerklärung zur Unterzeichnung beigefügt:
Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft Ausdrücklich, dass
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat;
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat;
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.07.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet;
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
— das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht;
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt;
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.