Stadtteilmanagement Gelsenkirchen Neustadt Referenznummer der Bekanntmachung: 10/4.1-2020-0441
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wildenbruchplatz 7
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45888
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gelsenkirchen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.gelsenkirchen.de/de/rathaus/informationen/kommunale_ausschreibungen/index.aspx
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtteilmanagement Gelsenkirchen Neustadt
Die Stadt Gelsenkirchen (im Folgenden auch Auftraggeber bzw. AG) plant im Rahmen der Stadterneuerung für das Programmgebiet Neustadt den Auftrag für den Betrieb eines Stadtteilbüros zu vergeben.
Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein externer Dienstleister (im Folgenden auch Auftragnehmer bzw. AN) gesucht, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stellt, die die Aufgaben der Projektentwicklung und Projektkoordination im Gebiet Neustadt in ständiger Kooperation mit der kommunalen Projektleitung im Referat Stadtplanung und weiteren Dienststellen übernehmen. Es werden Auftragnehmer gesucht, die über umfassende Erfahrungen in der Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Stadterneuerung auf Grundlage des besonderen Städtebaurechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sowie dem sozial integrativen Quartiersmanagement verfügen.
Stadt Gelsenkirchen, 10/4.1 — Zentrale Beschaffungsstelle
Wildenbruchplatz 7
45888 Gelsenkirchen
Ausführungsort: Gelsenkirchen Neustadt, Stadt Gelsenkirchen, Referat 61/3 — Stadtplanung Rathaus Buer
Goldbergstraße 12
45894 Gelsenkirchen
Im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses für die Neustadt soll mit dem Stadtteilbüro eine Vor-Ort-Einrichtung geschaffen werden, in der die unterschiedlichen Maßnahmen und Projekte koordiniert werden und mit den Akteuren ein soziales Netzwerk aufgebaut wird.
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden (geplante Büroaufnahme 1.3.2021) und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Das Stadtteilprogramm Neustadt ist an die Förderung innerhalb der Förderphase gebunden. Der Förderzeitraum endet, nach jetzigem Stand, im Jahr 2024. Jedoch wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um 2 Jahre angestrebt, da der Stadterneuerungsprozess nicht wie geplant im Jahr 2018 gestartet ist.
Das Stadtteilmanagement soll zunächst für die Dauer von 2 Jahren eingesetzt werden und wird mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land NRW finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung ist beabsichtigt, jedoch abhängig von einer weiteren Förderung. Unter der Voraussetzung der Bewilligung weiterer Fördermittel, soll der Vertrag jährlich fortlaufend verlängert werden, sofern er nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Aus der Beauftragung mit der Maßnahme für die ersten Auftragsjahre kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Beauftragung in den Folgejahren ableiten.
Der Förderzeitraum endet, nach jetzigem Stand, im Jahr 2024. Jedoch wird eine Verlängerung des Förderzeitraumes um 2 Jahre angestrebt, da der Stadterneuerungsprozess nicht wie geplant im Jahr 2018 gestartet ist.
Eine automatische Verlängerung des Vertrages erfolgt nicht. Die Verlängerung des Vertrages erfolgt jeweils schriftlich, wenn die entsprechenden Zuwendungsbescheide beim AG vorliegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemeinsames Aufgabenprofil für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
— Organisation und Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend der städtischen Richtlinien;
— Bewohneraktivierung und -beteiligung, Einbeziehung der lokalen Akteure;
— Organisation und Moderation von Beteiligungsprozessen;
— Mitwirkung bei der Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts und sonstiger Planungen sowie bei der Evaluation und beim Monitoring;
— Mitwirkung an der Erarbeitung von Förderanträgen und der Erstellung von Verwendungsnachweisen;
— ggf. Berichterstattung in Politik und Verwaltung, Erstellen von Beschlussvorlagen, Vorträgen etc. in Abstimmung mit der Stadt;
— Vorbereitung und Organisation von öffentlichen Sitzungen und Veranstaltungen;
— Enge Zusammenarbeit mit der städtischen Projektleitung, Organisation von und Teilnahme an verwaltungsinternen Gesprächen sowie an Abstimmungsgesprächen mit dem Fördermittelgeber;
— Einbindung der betroffenen städtischen Gremien bei der Planung;
— Berücksichtigung der Aspekte des Gender Mainstreaming bei der Umsetzung der Projekte;
— Berichterstattung und Dokumentation von Arbeitsergebnissen;
— enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Koordinierungsstelle Stadterneuerung, Teilnahme an verwaltungsinternen Gesprächen, Abstimmung mit am Stadterneuerungsprozess beteiligten Fachdienststellen (bspw. Gebietsteam).
Gemeinsame Anforderungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
— Nachgewiesene Befähigung, Fachkompetenz und Erfahrung für das jeweilige Aufgabenprofil;
— Kenntnisse des öffentlichen Vergaberechts und der Förderrichtlinien Stadterneuerung NRW 2008;
— Sehr gute EDV-Kenntnisse, insbesondere MS-Office;
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kommunen;
— Befähigung zur Bearbeitung komplexer, interdisziplinärer Fragestellungen;
— Kommunikative Kompetenzen;
— Eigenverantwortliches Handeln;
— Teamfähigkeit;
— Flexibilität und Belastbarkeit;
— Genderkompetenz, interkulturelle Kompetenz;
— Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit (Abendstunden und Wochenende).
Ergänzende Anforderungen für die Teamleitung:
— Erfahrung im Projektmanagement;
— Führungskompetenz;
— Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen;
— Mind. 3 jährige Erfahrung im Städtebauförderprogramm Soziale Stadt/Stadtumbau;
— Erfahrung im Umgang mit unterschiedlichen Akteurskonstellationen/-interessen;
— Nachweisliche Qualifikation: Diplom-, MA-, Stadt-/Raumplanung, Geografie, Städtebau/Architektur oder vergleichbare Qualifikation.
Ergänzende Anforderung Planungs- und Bauprojekte:
— Erfahrung im Städtebauförderprogramm Soziale Stadt/ Stadtumbau;
— Erfahrung in Beteiligungsprozessen;
— Nachweisliche Qualifikation: Diplom-, MA-, Stadt-/Raumplanung, Geografie, Städtebau/Architektur oder vergleichbare Qualifikation.
Ergänzende Anforderung Modernisierungsberatung:
— Nachweisliche Qualifikation: Diplom-, MA-, Architektur oder Bauingenieurwesen oder vergleichbare Qualifikation;
— Mind. 3 jährige Berufserfahrung;
— Mehrjährige Erfahrung in der Immobilienwirtschaft, insbesondere Erfahrung in der Beratung von privaten Haus- und Grundstückseigentümern;
— Erfahrung in Stadtentwicklungsprojekten;
— Erfahrungen im Umgang mit Förderprogrammen, wie z. B. Städtebauförderung, KfW-Programmen etc.;
— Moderations- und Integrationsfähigkeit.
Ergänzende Anforderung für Aktivierung und Beteiligung von Akteuren und Bewohner/innen:
— Berufserfahrung für o.g. Aufgabenprofil;
— Nachweisliche Qualifikation: Diplom-, BA-, Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, Geografie/ Raumplanung oder vergleichbare Qualifikation.
Ergänzende Anforderungen für die Assistenz:
— Kompetenz und Berufserfahrung in der Buchhaltung.
Die weiteren detaillierten Ausführungen der einzelnen Aufgabenprofile entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Punkt 2.2 Punkt 2.3).
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung des Bieters zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung, die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren (Alle Angaben in EUR), Anlage 3a.
Hier Umsatz bezogen auf die ausgeschriebene Leistung:
— Integrierte Stadt(teil) entwicklung Sozialer Zusammenhalt;
— Integrierte Stadt(teil) entwicklung;
— Städtebauliche Planung.
Einzureichende Unterlagen:
— Erklärung des Bieters — Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Möglichst 3 Referenzen der vergangenen 3 Jahre des Bieters über die projektbezogene Abwicklung von Maßnahmen im Kontext der Programme Soziale Stadt und Stadtumbau, bzw. sonstiger Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (vergleichbare Projekttätigkeiten). Zur Sicherstellung des Wettbewerbs werden ausnahmsweise auch ältere Referenzen Berücksichtigung finden (Anlage 3a).
— Erklärung des Bieters — Unternehmens- u. Mitarbeiterstruktur (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben zum Bewerber, Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Mitarbeiterstruktur in den Jahren 2017 bis 2019).
— Benennung der vorgesehenen Personen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Benennung der für die Projekttätigkeit vorgesehenen Personen (und soweit möglich, möglichen Vertretungsregelungen), Anlage 3a:
—— Aufgabenprofil Teamleitung;
—— Aufgabenprofil Planungs- und Bauprojekte;
—— Aufgabenprofil Modernisierungsberatung;
—— Aufgabenprofil Aktivierung und Beteiligung von Akteuren und Bewohner/innen;
—— Aufgabenprofil Assistenz.
— Gewährleitung der Qualität (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität;
— Nachweise/Anforderungen — Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): U. a. Nachweise für die Fachkompetenz der vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß Punkt 2.3 der Leistungsbeschreibung, z. B. durch deren Ausbildung und/oder deren persönliche Referenzen. Hiervon ausgenommen ist die Benennung der vorgesehenen Personen für das Aufgabenprofil „Hilfskräfte".
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung — Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Formular 521 EU;
— Zusätzliche Vertragsbedingungen/Förderung nach § 16i SGB II) (mit dem Angebot vorzulegen): Zusätzliche Vertragsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen zur Schaffung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse für langzeitarbeitslose Personen durch den Auftragnehmer (Förderung nach § 16i SGB II);
— Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein Westfalen (BVB TVgG NRW);
— Eigenerklärung/Haftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass mit Vertragsabschluss folgende Deckungssummen nachgewiesen werden:
— für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR;
— für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
Entgegen den Ausführungen in der Anfrage zur Angebotsabgabe (VHB NRW 321 EU) und den Hinweisen zur Form der Einreichung von Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten (VHB NRW 312/322 EU) gelten nicht die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen des Landes NRW (VHB NRW Formular 511 EU).
Es gelten die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen.
Abweichend von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt kann anstelle eines Skontobetrages (mindestens 2 %) für ein Zahlungsziel, das zur Berücksichtigung bei der Angebotswertung mindestens 14 Tage betragen muss, ein entsprechend reduzierter Angebotspreis mit Zahlungsziel nach GWB i. V. m. VOL/B angeboten werden.
Bei der Abgabe des Angebotes einer Bietergemeinschaft müssen alle der Bietergemeinschaft zugehörigen Unternehmen der Stadt Gelsenkirchen angezeigt werden. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zur Bildung einer Arbeitsgemeinschaft zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung im Falle der Zuschlagserteilung auf das Angebot der Bietergemeinschaft verpflichten. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen gegenüber der Stadt Gelsenkirchen mit Angebotsabgabe ihre gesamtschuldnerische Haftung für Verbindlichkeiten aus der ausgeschriebenen Leistung erklären. Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss als deren bevollmächtigter Vertreter bei Abgabe des Angebotes benannt werden.
Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer darf nur mit Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen erfolgen. Der Unterauftragnehmer muss in wirtschaftlicher und technischer Hinsicht hinreichend Gewähr für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung bieten. Der Auftragnehmer hat die Unterauftragnehmer und den Leistungsumfang der Stadt Gelsenkirchen schriftlich anzuzeigen. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers während der Vertragslaufzeit bedarf der Zustimmung der Stadt Gelsenkirchen.
Enthalten Angebote bei der Abgabe die Angaben/Nachweise im Sinne des § 56 Abs. 2 und 4 VgV nicht, so können diese bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Frist nachgefordert werden. Bieter, die bis Ablauf der Nachfrist die vorgenannten Angaben nicht nachgereicht haben, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Die Auswahl des zu beauftragenden Büros erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. Dabei werden die nachfolgenden Kriterien in Stufe 1 bzw. Stufe 2 bewertet. Der Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl (Stufe 1 und Stufe 2) erhält den Zuschlag.
1. Stufe — Gewichtung:
— Angebotskonzept 40 %;
— Referenzen und Fachkompetenz 30 %;
— Honorar und Kosten 30 %.
Bei der Bewertung des Aspekts Honorar und Kosten erfolgt eine Bewertung im Verhältnis zu den konkurrierenden Bietern nach Formel).
Die 3 Bieter mit der höchsten Punktzahl werden zu einem Gespräch nach Gelsenkirchen eingeladen.
2. Stufe — Gewichtung:
— Verbindlichkeit und diskursive Qualitäten des Bieters 40 %;
— Qualität der Präsentation des Angebotes 60 %.
Detaillierte Angaben zum Verfahrensablauf bzw. zur Bewertung entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung bzw. der Anlage 2 — Bewertungsmatrix.
Enthalten die Vertrags- und Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten und/oder Fehler, so hat der Bieter unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen. Hinweise sind zu richten an:
Stadt Gelsenkirchen
Referat Personal und Organisation
Abteilung Zentrale Dienste
Zentrale Beschaffungsstelle
45875 Gelsenkirchen
E-Mail: [removed]
Fax: +49 209-169 3530
Eine Kommunikation findet ausschließlich über das Kommunikationstool des Vergabemarktplatzes statt.
Wichtiger Hinweis!
Die Stadtverwaltung Gelsenkirchen hat in der Zeit vom 28.12.2020 bis 30.12.2020 Betriebsferien.
Eine eventuelle Kommunikation im neuen Jahr kann frühestens ab dem 4.1.2021 erfolgen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6SYYTW
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165
Nachfolgende Fristenregelungen zur Einlegung von Rechtsbehelfen bestehen:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich — d. h. abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls maximal 10 bis 14 Tage — zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Domplatz 1-3
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 251 / 411-2735
Fax: +49 251 / 411-2165