Sanierung Rathaus, Gebäudehülle Referenznummer der Bekanntmachung: B179/19
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Rathaus, Gebäudehülle
Das Rathaus der Stadt Dortmund wurde im Zeitraum von 1987 bis 1989 errichtet. Nach 30 Jahren intensiver Nutzung ist nunmehr eine umfassende Modernisierung insbesondere im Hinblick auf die haustechnischen Anlagen erforderlich.
Das 5-geschossige Gebäude mit einer Größe von rund ca. 15 000 m2 Bruttogrundfläche (BGF) wird als Verwaltungsgebäude mit Büro- und Besprechungsräumen in den Obergeschossen, mit Sitzungssälen im 1. Obergeschoss, einer Bürger- und Trauungshalle sowie Ausstellungsbereichen und einem Restaurant im Erdgeschoss genutzt.
In den 2 Untergeschossen befinden sich die Tiefgarage und die Technikräume für Starkstrom, Wasser- und Wärmeversorgung, sowie die Lüftungszentrale für das Erdgeschoss. Die Lüftungszentralen für das 1. Obergeschoss befinden sich im 4. Obergeschoss.
Aufgrund der umfangreichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ist eine Nutzung während der Bauphase nicht möglich.
— Metallbauarbeiten (Pfosten-Riegel-Fassade, Lochfenster und Außentüren);
— Überarbeitung der Natursteinfassade;
— Überarbeitung von WDVS-Fassaden;
— Erneuerung der Sonnenschutzvorrichtungen;
— Sanierung der Dachflächen;
— ggf. Gerüstbauarbeiten.
Bitte entnehmen Sie alle weiteren Informationen aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudehülle
Postanschrift: Süderstr. 32
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFY1JR
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.