Sachgebiet Forstbetrieb – Regelbaumkontrolle 2021-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: BE043200501
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Lührmannstraße 82
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachgebiet Forstbetrieb – Regelbaumkontrolle 2021-2025
VTA – Baumkontrolle mit digitaler Ergebnisdokumentation für das Fachverfahren ProForst 2021 bis 2025.
Wälder im gesamten Stadtgebiet
45127 Essen
Der Wald der Stadt Essen ist 1 750 ha groß. Er verteilt sich auf 851 Einzelflächen in 9 Stadtbezirken. Auf diesen 1 750 ha ist die Regelbaumkontrolle an nachfolgend aufgeführten Bereichen durchzuführen:
1. Waldgrenze 30 Meter Puffer zu Verkehrsflächen,
2. Waldgrenze 30 Meter Puffer Waldverkehrswege,
3. Waldgrenze 30 Meter Puffer zur Bebauung,
Zur Vergabe steht ein Kartenwerk im Maßstab 1:20 000 zur Verfügung.
Zur Baumkontrolle steht ein Kartenwerk im Maßstab 1:2 000 zur Verfügung.
Der kartenmäßige Aktualisierungsdienst ist Bestandteil des Leistungsumfangs.
Eine Einweisung vor Ort erfolgt bei Arbeitsbeginn durch den Auftraggeber.
Es ist die Betriebsanweisung Arbeiten in klimageschädigten Waldbeständen zu beachten (Anlage).
Vor Beginn der Arbeiten ist eine zweitägige Schulung bei der Giscon durchzuführen, um mit den bauseits gestellten TOUGHPAD-Geräten arbeiten zu können.
Grundlage für die Kontrolle ist die FLL-Baumkontrollrichtlinie, Richtlinien für die Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit Ausgabe 2020.
Betriebsleitfaden
Kennzahlen der zu dokumentierenden Kontrollpflichten und zu unterhaltenden Inventare der Waldinfrastruktur und den Wald tangierende Infrastruktur und Bebauungen
— 1 241 km Waldränder gemäß Forsteinrichtung 2010, davon 624 km Eigentumsgrenzen;
— 180 km Waldaußenränder zu Verkehrsflächen mit Kontrollintervall 9 Monate;
— 98 km Waldinnenränder zu Waldverkehrsflächen mit Kontrollintervall 18 Monate;
— 275 km Waldaußenränder zu Bebauung-/Aufenthaltsflächen mit Kontrollintervall 18 Monate.
Baumkontrollen sind durch FLL-zertifizierte Baumkontrolleure nach den „Richtlinien zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (oder vergleichbares Zertifikat) sowie dem Leitfaden für Verkehrssicherungspflege im Freiflächenverbund zur Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen von Grün und Gruga Essen durchzuführen.
Die Zertifizierungsnachweise sind dem Auftraggeber mit dem Angebot vorzulegen.
Die Baumkontrollen sind an Waldrändern mit erhöhter Verkehrssicherungspflicht durchzuführen. Zu kontrollieren sind Waldaußenränder an Verkehrsflächen, Bebauung und Aufenthaltsflächen.
Die Aufnahme der Daten erfolgt in einer Tiefe von 30 m mit dem TOUGHPAD-Gerät in der Örtlichkeit (GPS-Einmessung). Die Geräte werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Eine Einweisung erfolgt bei Arbeitsaufnahme.
Mit dem TOUGHPAD-Gerät sind u. a. die im System vorhandenen Risikobäume aufzusuchen, ggf. zu kontrollieren oder wenn sie durch Sturm oder der Aufarbeitung nicht mehr vorhanden sind, aus dem Gerät zu löschen; sowie die neuen Risikobäume im Gerät aufzunehmen. Ferner ist die Kartengrundlage bei nicht zutreffender oder fehlender Markierung zu korrigieren.
Die Bäume sind im Gelände mit bauseits gestellter Farbe beidseitig gut sichtbar zu markieren.
— 557 086,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (September 2021 bis Februar 2022);
— 173 690,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (Juni 2022 bis November 2022);
— 557 086,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (Juli 2023 bis Dezember 2023);
— 173 690,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (März 2024 bis August 2024);
— 557 086,000 lfm Baumkontrollen an Waldrändern durchführen. (Dezember 2024 bis Mai 2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt wird. Bei Einsatz von präqualifizierten Nachunternehmen ist auch die Angabe der Nummer, unter denen die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden, erforderlich.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von nicht präqualifizierten Nachunternehmen ist das Formblatt auch für die vorgesehenen Nachunternehmen mit dem Angebot abzugeben. Die in den Eigenerklärungen gemachten Angaben reichen zum Nachweis der Eignung aus.
Einzureichende Unterlagen:
— FB 67 – Nebenbedingungen Nachunternehmer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Dieses Formular ist zu finden in dem Ordner „Vom Unternehmen auszufüllende und auf Anforderung der Vergabestelle abzugebende Dokumente“;
— FB 67 – Zertifizierungsnachweise Forst / FLL (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): FLL-Zertifizierung als anerkannter Baumkontrolleur oder als European Tree Worker oder als Fachagrarwirt Baumpflege oder eine gleichwertige Qualifikation. Die ständige Beteiligung dieser Mitarbeiter an der Ausführung der Leistung ist für jedes Los auf Verlangen nachzuweisen;
— FB 67 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentl. Auftraggeber
Teil II. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer,
Teil III. Ausschlussgründe,
Teil IV. Eignungskriterien,
Teil VI. Abschlusserklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt nach § 55 Absatz 2 VgV.
§ 55 Absatz 2 VgV lautet:
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die für das Angebot erforderlichen Formulare und Vordrucke können unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden.
Die Übermittlung der Angebote ist nur elektronisch in Textform (§ 126b BGB), bzw. mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur zulässig.
„Elektronische Abgabe der Angebote“:
Die Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist elektronisch unter www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Ein verspäteter Eingang des Angebotes führt zum Ausschluss. Bei Abgabe elektronisch in Textform muss eine lesbare Erklärung vorliegen, in der die Person des vertretungsberechtigten Erklärenden genannt ist, was z.B. durch Nennung des Namens, ein Faksimile oder eine eingescannte Unterschrift möglich ist. Diese Zeichnung kann in den eingescannten Angebotsvordrucken oder wahlweise in dem Signaturfeld gemäß § 126b BGB im Bietertool des Vergabemarktplatzes vorgenommen werden (Containersignatur).
Weitere Hinweise finden sich in dem Dokument „Bewerbungsbedingungen“, das unter www.vergabe.metropoleruhr.de heruntergeladen werden kann.
Auskunftsersuchen des Bewerbers zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.metropoleruhr.de an die Auftraggeberin zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
Es wird empfohlen, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz NRW zu registrieren. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert wird. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYZYRXX.
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]