Multiprojektmanagement zum Schulbauprogramm der Stadt Münster Referenznummer der Bekanntmachung: 2019-0595A-23e
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Klemensstraße 10
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Multiprojektmanagement zum Schulbauprogramm der Stadt Münster
Der Rat der Stadt Münster hat – unter anderem aufgrund steigender Schülerzahlen – in mehreren Beschlüssen seit dem Jahr 2016 ein ambitioniertes Schulbauprogramm beschlossen, in dessen Rahmen bereits für rund 30 Schulstandorte Machbarkeitsstudien durchgeführt wurden, aus denen bislang 19 Errichtungsbeschlüsse hervorgegangen sind. Weitere 25 Machbarkeitsstudien sind derzeit geplant, aus denen weitere Errichtungsbeschlüsse hervorgehen werden. Das Finanzvolumen für das bereits jetzt beschlossene Schulbauprogramm beträgt ca. 200 Mio. EUR.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Multiprojektmanagementleistungen (im Sinne einer Programmsteuerung) in Anlehnung an das entsprechende Leistungsbild nach Kapitel 4 des AHO-Hefts Nr. 19. Zu beachten ist, dass die einzelnen Maßnahmen des Programms keine technischen oder terminlichen Schnittstellen zueinander aufweisen, so dass typische Leistungen zur Schnittstellenüberwachung nicht benötigt werden.
Stadt Münster
48143 Münster
Die Vergabe umfasst die Multiprojektmanagementleistungen (im Sinne einer Programmsteuerung) in Anlehnung an das entsprechende Leistungsbild nach Kapitel 4 des AHO-Hefts „Ergänzende Leitungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft“ (AHO-Schriftenreihe Nr. 19, 2. Aufl. Januar 2018). Beauftragt werden zunächst nur Leistungen zu den Programmstufen MPM 1 (Programm definieren und planen) und MPM 2 (Programm steuern). Der Handlungsbereich E (Verträge und Versicherungen) ist von der Beauftragung insgesamt ausgenommen. In den übrigen Handlungsbereichen werden einzelne Teilleistungen nicht oder nur mit Einschränkungen beauftragt (Näheres hierzu regelt die Leistungsbeschreibung, die unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetseite abrufbar ist). Zusätzlich sind bestimmte Sonderleistungen vorgesehen, die der Auftragnehmer auf gesonderten Abruf zu erbringen hat, insbesondere die Plausibilisierung von Kostenermittlungen in Machbarkeitsstudien für Einzelprojekte, die Plausibilisierung von Kostenberechnungen und Rahmenterminplänen für Einzelprojekte sowie die Berichterstattung in politischen Gremien.
Dem Auftraggeber ist eine stufenweise Beauftragung von Leistungen der Programmstufe MPM 3 (Programm abschließen) vorbehalten (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11), die allerdings nur Teilleistungen des Handlungsbereichs C (Kosten und Finanzierung) betrifft.
Gegenstand der Programmsteuerungsleistungen ist das gegenwärtige Schulbauprogramm der Stadt Münster (siehe Abschnitt II.1.4). Die Einzelprojekte haben einen sehr unterschiedlichen Stand sowie einen unterschiedlichen Umfang und deshalb auch eine unterschiedliche Realisierungsdauer. Aufgabe des Auftragnehmers wird nur die übergeordnete Programmsteuerung sein; die Verantwortung für die Einzelprojekte verbleibt bei hausinternen Einzelprojektleitungen des Auftraggebers. Wesentliche Programmziele, die Gegenstand der Steuerungsaufgabe des Auftragnehmer sein werden, sind die Festlegung und Sicherstellung einheitlicher Qualitäts- und Ausstattungsstandards für die Einzelprojekte, die Schaffung einheitlicher Strukturen für die übergeordnete Kommunikation, Termin- und Kostenüberwachung sowie eine strukturierte laufende Einbindung der politischen Gremien der Stadt Münster, insbesondere eines noch zu bildenden politischen Arbeitskreises (Baukommission). Aufgabe des Auftragnehmers im Rahmen der Programmstufe MPM 1 wird insbesondere die Aufstellung eines Programmhandbuchs sein, in dem für alle Einzelprojekte einheitliche Arbeitshinweise für die Einzelprojekte und die sonstigen Planungsbeteiligten festgelegt werden. Im Zuge der laufenden Programmsteuerung (Programmstufe MPM 2) soll der Auftragnehmer turnusmäßige Abstimmungen (ca. alle 6 Wochen) mit den Einzelprojektleitungen sowie der MPM-Projektleitung des Auftraggebers durchführen. Beabsichtigt ist jeweils ein persönlicher Informationsaustausch in Münster zum Projektstatus mit jeder Einzelprojektleitung in einem kurzen, zeitlich limitierten Termin, wobei diese Termine jeweils gebündelt stattfinden sollen. Im Anschluss an jeden gebündelten Termin übersendet der Auftragnehmer dem MPM-Projektleiter des Auftraggebers eine Bewertung und Dokumentation der jeweiligen Projektstände entsprechend den in der Programmstufe MPM 1 definierten Vorgaben für das Kommunikations- und Protokollwesen.
Allgemein erwartet der Auftraggeber eine Programmsteuerung, die die Einzelprojektleitungen effektiv bei der Wahrnehmung ihrer Projektleitungsaufgaben entlastet, unterstützt und fördert. Die Ressourcen der Einzelprojektleitungen sollen durch die Programmsteuerung, insbesondere ein entsprechendes Berichts- und Besprechungswesen, nur so weit in Anspruch genommen werden, wie dies für eine zweckdienliche Programmsteuerung erforderlich ist.
Dem Auftraggeber ist eine stufenweise Weiterbeauftragung von Teilleistungen der Programmstufe MPM 3 (Programm abschließen) vorbehalten, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Hitzler Ingenieure
Postanschrift: Ehrenbreitsteiner Straße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYRUA
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html