Entleerung, Abfuhr und Entsorgung von Klärgruben
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Telegrafenstr. 29-33
Ort: Wermelskirchen
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 42929
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 2196 / 710-112
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wermelskirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entleerung, Abfuhr und Entsorgung von Klärgruben
Die Stadt Wermelskirchen beabsichtigt die Entleerung, Abfuhr und Entsorgung von Klärgruben für die Dauer von 5 Jahren im Stadtgebiet Wermelskirchen aus zuschreiben.
42929 Wermelskirchen
Entleerung, Abfuhr und Entsorgung von Klärgruben für die Dauer von 5 Jahren im Stadtgebiet Wermelskirchen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot abzugeben ist die Eigenerklärung zur Eignung der Stadt Wermelskirchen, die folgende Angaben/Erklärungen beinhaltet:
— Nachweis der Präqualifikation (ggf. PQ-Nummer der Präqualifizierungsdatenbank);
— Eintragung in das Berufsregister;
— Angaben zu Personenvereinigungen bzw. Einzelunternehmen;
— Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Mit dem Angebot abzugeben ist die Eigenerklärung zur Eignung der Stadt Wermelskirchen, die folgende Angaben/Erklärungen beinhaltet:
— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation;
— Angaben zu schweren Verfehlungen (inkl. Erklärung lt. Anlage 2 zu Nr. 3.2 des Erlasses KorruptionsbG NRW);
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gewerberechtlichen Voraussetzungen;
— Angaben zur Haftpflichtversicherung inkl. Deckungssumme.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
— Nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt;
— für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §123 oder §124 GWB vorliegen;
— über das Vermögen des Bieters ist kein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eröffnet/beantragt/mangels Masse abgelehnt worden und er befindet sich nicht in Liquidation;
— den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ist der Bieter nachgekommen und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung sind erfüllt;
— Angabe der Haftpflichtversicherung — Umsätze der letzten 3 Jahre.
Mit dem Angebot abzugeben ist die Eigenerklärung zur Eignung der Stadt Wermelskirchen, die folgende Angaben/Erklärungen beinhaltet:
— Erklärung über vergleichbare Leistungen;
— Referenzliste mit mind. 3 positiven Referenzprojekten;
— Angaben zu Arbeitskräften/Mitarbeiterzahl;
— Angaben zu Größe und Fassungsvolumen der Fahrzeuge.
Entsprechende Erklärungen/Nachweise sind auf Aufforderung des Auftraggebers innerhalb der gesetzten Frist nachzureichen. Werden diese bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht nachgereicht, wird die Bewerbung/das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
— Referenzliste mit mind. 3 pos. Referenzprojekten (Aufträge) gleicher oder ähnlilcher Größe in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe der Leistungsorte, der Ansprechpartner, Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Leistungsumfang;
— Angabe der Mitarbeiterzahl der letzten 3 Geschäftsjahre;
— Angaben zu Größe und Fassungsvolumen der Fahrzeuge.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Wermelskirchen, Haupt- und Personalamt/Zentrale Vergabestelle (Raum 1.22), Telegrafenstraße 29/33,42929.
Nur Vertreter der Auftraggeberin. Die Angebotsöffnung ist gem. VgV nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
09/2025
Geforderte Kautionen/Sicherheiten, wesentliche Finanzierungs-/Zahlungsbedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen Download:
Die Unterlagen zu diesem Verfahren stehen unentgeltlich, barrierefreirein elektronisch zum Abruf zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis:
Vergabe rechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien — also anonymen — Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine „Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Information automatisch zugestellt bzw. per Info-Mail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen.
Sollten die Unterlagen elektronisch abgerufen werden, so wird daher empfohlen, sich auf der Vergabeplattform auf der die Unterlagen zum Download zur Verfügung stehen zu registrieren.
Bieterfragen werden nur über die Vergabeplattform entgegen genommen.
Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften wird auf den 10.11.2020 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung (siehe auch §20 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Bietergemeinschaften:
Mitglieder von Bietergemeinschaften bzw. Unterauftragnehmer sind mit Angebotsabgabe verbindlich zu nennen und müssen die geforderte Eignung nachweisen. Sie haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied anzugeben (siehe Auflistung gem. Punkt 4c des Angebotsformulars bzw. Checkliste VgV).
Zahlungen:
Zahlungen erfolgen nach der VOL/B in Verbindung mit den Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen der Stadt Wermelskirchen, sowie ggf. zusätzichen oder klarstellenden Angaben in der Lesitungsbeschreibung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Angebot:
Die Abgabe eines Angebotes ist nur im Fall der unentgeltlichen Registrierung über die Vergabeplattform „Subreport ELViS“ über den Link „https://www.subreport.de/E77633635“ möglich! Nachweise:
Nicht deutschsprachige Nachweise müssen in Form einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Bieter von anderen Staaten als der Bundesrepublik Deutschland müssen nach EU-Vorschriften, vergleichbare Unterlagen äquivalente Nachweise von vergleichbaren Institutionen (s. auch EG Liefer- und Dienstleistungsrichtlinie) mit einer Beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache einreichen. Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU Mitgliedsstaaten werden anerkannt. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grds. alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Fehlende Nachweise und Erklärungen sind auf Aufforderung innerhalb einer von der Auftraggeberin bestimmten Frist nachzureichen, werden diese auch bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht eingereicht, wird das Angebot wegen Unvollständigkeit ausgeschlossen.
Die den Vergabeunterlagen beigefügten Bewerbungs- und Vergabebedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen der Stadt Wermelskirchen finden Anwendung.
Postanschrift: Zeughaustraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 221 / 147-3045
Fax: +49 221 / 147-2889
Internet-Adresse: http://bezreg-koeln.nrw.de
Entsprechend der Regelungen in §160 GWB.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Postfach 200450
Ort: Bergisch-Gladbach
Postleitzahl: 51462
Land: Deutschland
Telefon: +49 2202 / 13-0