Einrichtung eines Quartiersmanagements in 2 Teilräumen des Stadtumbaugebietes „Nördlicher Innenstadtrand" Referenznummer der Bekanntmachung: 100.31-5260
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niederwall 23
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bielefeld.de/de/rv/bgn/sus/
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung eines Quartiersmanagements in 2 Teilräumen des Stadtumbaugebietes „Nördlicher Innenstadtrand"
Die Stadt Bielefeld beabsichtigt zur personellen und inhaltlichen Unterstützung des Stadterneuerungsprozesses im Stadtumbaugebiet „Nördlicher Innenstadtrand" die Leistungen für das Quartiersmanagement in den beiden Teilräumen in 2 Losen an externe Dienstleister zu vergeben. Die Aufgabenbeschreibung ist dabei für beide Lose gleich.
— Los 1: Quartiersmanagement Teilraum Meller Straße/Kamphofviertel;
— Los 2: Quartiersmanagement Teilraum Herforder Straße/Siedlung am Lehmstich.
Quartiersmanagement Teilraum Meller Straße/Kamphofviertel
Durchführung eines Quartiersmanagements für den städtischen Teilraum Meller Straße und Kamphofviertel
Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung aller Teilaufgaben und die Organisation aller partizipatorischen Prozesse sind darauf auszurichten.
Die sozialen, kulturellen und städtebaulichen Maßnahmen sollen dabei das endogene Potenzial und die lokalen Strukturen fördern, um eine Verbesserung der Lebensumstände der Bewohnerschaft zu erreichen. Hierbei wirkt das jeweilige Stadtteilbüro aktivierend, koordinierend und unterstützend, während die fachliche Beratung zu Fragestellungen der Bildungs- und Beschäftigungsförderung bei den auf diese Bereiche spezialisierten und bereits im Sozialraum tätigen Akteuren liegt.
Den unterschiedlichen Handlungsfeldern entsprechend soll sowohl der planerisch-technische, als auch der sozial-integrative Bereich abgedeckt werden.
Vorrangige Aufgabe des Quartiersmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem INSEK Nördlicher Innenstadtrand von der Planung bis zur Umsetzung der Maßnahmen unter Beteiligung der Bürgerschaft und relevanter Akteure des Stadtteils. Dazu gehört insbesondere die aktivierende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Initiierung und Umsetzung von Projekten der Bewohner*innen-Beteiligung und zur Stärkung der sozialen Integration. Die Aufgaben des Quartiersmanagements sollen möglichst niedrigschwellig erfolgen. Die Stadtteilbüros wirken bei der Vernetzung der Stadtteilakteure mit. Es ist eine Kooperation und ein Austausch mit dem Quartiersmanagement im Ostmannturmviertel herzustellen. Zu den weiteren Aufgaben des Quartiersmanagements zählt die Betreuung und Beratung im Rahmen der Umsetzung des lokalen Verfügungsfonds.
Erwartet werden einerseits Erfahrungen mit sozial-integrativen Programmen, andererseits mit städtebaulichen und freiraumplanerischen Vorhaben sowie der Gebäudeberatung.
Stadtteilbüro
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat in dem jeweiligen Gebiet des Quartiersmanagements ein geeignetes Büro als Stadtteilbüro zur Verfügung zu stellen, einzurichten und für die Dauer des Auftrages zu betreiben. Die Lage und die Eignung der Räumlichkeiten zur Einrichtung der Stadtteilbüros sind mit der Stadt Bielefeld abzustimmen.
Die Öffnungszeiten der Stadtteilbüros sind gemäß den Anforderungen nach Abstimmung mit der Auftraggeberin zu gestalten. Dabei sollen Öffnungszeiten und Zeiten für Beratungen/Sprechstunden nach Bedarf angeboten und angepasst werden. Der Gesamtstundenumfang während der Projektlaufzeit beträgt 39 Std. pro Woche.
Quartiersarchitekt
Das Quartiersmanagement muss durch einen Quartiersarchitekten ergänzt werden. Der Quartiersarchitekt übernimmt baufachliche und gestalterische Beratungen u. a. bei Aufwertungs- und Modernisierungsprozessen von Immobilien. Es soll eine Sicherung und Qualifizierung des Gebäudebestandes durch die Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten (z. B. Fassadenprogramm) gewährleistet werden. Insbesondere soll für städtebaulich und bauhistorisch wertvolle Bausubstanzen eine Sicherung und Inszenierung erfolgen. Aufgaben des Quartiersarchitekten können u. a. Beratungsgespräche mit Immobilieneigentümern, Erstberatung zu Fördermöglichkeiten, Aufbau eines Beratungsnetzwerkes, Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen sein.
Die Umsetzung der Aufgaben des Quartiersarchitekten ist von dem Quartiersmanagement mit abzudecken.
Der oben genannte Vertragszeitraum richtet sich nach dem Durchführungszeitraum des vorliegenden Zuwendungsbescheides. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2024 ist geplant. Sollten durch die Fortschreibung des INSEK Nördlicher Innenstadtrand weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, wird das Quartiersmanagement mit dem gleichen Stundenumfang wie im Jahr 2022 fortgesetzt. Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2022 getroffen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Referenz Projektbegleitung und Projektsteuerung im Rahmen des Quartiersmanagements;
— Referenz Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation;
— Referenz Besetzung Stadtteilbüro.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Stadtteilmanagement;
— Durchschnittliche Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter*innen im relevanten Aufgabenfeld der letzten 3 Jahre.
Erläuterung zu den Zuschlagskriterien s. Abschnitt VI der Veröffentlichung.
Quartiersmanagement Teilraum Herforder Straße/Siedlung am Lehmstich
Durchführung eines Quartiersmanagements für den städtischen Teilraum Herforder Straße und Siedlung am Lehmstich
Das Quartiersmanagement umfasst die unterschiedlichen Aktivierungs-, Koordinierungs- und Beratungsangebote. Dabei liegt der inhaltliche Fokus darauf, die Integrationsleistung des Quartiers zu erhöhen. Die konkrete Ausgestaltung aller Teilaufgaben und die Organisation aller partizipatorischen Prozesse sind darauf auszurichten.
Die sozialen, kulturellen und städtebaulichen Maßnahmen sollen dabei das endogene Potenzial und die lokalen Strukturen fördern, um eine Verbesserung der Lebensumstände der Bewohnerschaft zu erreichen. Hierbei wirkt das jeweilige Stadtteilbüro aktivierend, koordinierend und unterstützend, während die fachliche Beratung zu Fragestellungen der Bildungs- und Beschäftigungsförderung bei den auf diese Bereiche spezialisierten und bereits im Sozialraum tätigen Akteuren liegt.
Den unterschiedlichen Handlungsfeldern entsprechend soll sowohl der planerisch-technische, als auch der sozial-integrative Bereich abgedeckt werden.
Vorrangige Aufgabe des Quartiersmanagements ist die Begleitung der Maßnahmen aus dem INSEK Nördlicher Innenstadtrand von der Planung bis zur Umsetzung der Maßnahmen unter Beteiligung der Bürgerschaft und relevanter Akteure des Stadtteils. Dazu gehört insbesondere die aktivierende Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern sowie die Initiierung und Umsetzung von Projekten der Bewohner*innen-Beteiligung und zur Stärkung der sozialen Integration. Die Aufgaben des Quartiersmanagements sollen möglichst niedrigschwellig erfolgen. Die Stadtteilbüros wirken bei der Vernetzung der Stadtteilakteure mit. Es ist eine Kooperation und ein Austausch mit dem Quartiersmanagement im Ostmannturmviertel herzustellen. Zu den weiteren Aufgaben des Quartiersmanagements zählt die Betreuung und Beratung im Rahmen der Umsetzung des lokalen Verfügungsfonds.
Erwartet werden einerseits Erfahrungen mit sozial-integrativen Programmen, andererseits mit städtebaulichen und freiraumplanerischen Vorhaben sowie der Gebäudeberatung.
Stadtteilbüro
Der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin hat in dem jeweiligen Gebiet des Quartiersmanagements ein geeignetes Büro als Stadtteilbüro zur Verfügung zu stellen, einzurichten und für die Dauer des Auftrages zu betreiben Die Lage und die Eignung der Räumlichkeiten zur Einrichtung der Stadtteilbüros sind mit der Stadt Bielefeld abzustimmen.
Die Öffnungszeiten der Stadtteilbüros sind gemäß den Anforderungen nach Abstimmung mit der Auftraggeberin zu gestalten. Dabei sollen Öffnungszeiten und Zeiten für Beratungen/Sprechstunden nach Bedarf angeboten und angepasst werden. Der Gesamtstundenumfang während der Projektlaufzeit beträgt 39 Std. pro Woche.
Quartiersarchitekt
Das Quartiersmanagement muss durch einen Quartiersarchitekten ergänzt werden. Der Quartiersarchitekt übernimmt baufachliche und gestalterische Beratungen u. a. bei Aufwertungs- und Modernisierungsprozessen von Immobilien. Es soll eine Sicherung und Qualifizierung des Gebäudebestandes durch die Schaffung von Beratungs- und Förderangeboten (z. B. Fassadenprogramm) gewährleistet werden. Insbesondere soll für städtebaulich und bauhistorisch wertvolle Bausubstanzen eine Sicherung und Inszenierung erfolgen. Aufgaben des Quartiersarchitekten können u. a. Beratungsgespräche mit Immobilieneigentümern, Erstberatung zu Fördermöglichkeiten, Aufbau eines Beratungsnetzwerkes, Vorbereitung und Durchführung von Informationsveranstaltungen sowie die Erstellung eines Gestaltungshandbuches für die Siedlung am Lehmstich sein.
Die Umsetzung der Aufgaben des Quartiersarchitekten ist von dem Quartiersmanagement mit abzudecken.
Der oben genannte Vertragszeitraum richtet sich nach dem Durchführungszeitraum des vorliegenden Zuwendungsbescheides. Eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes bis zum 31.12.2024 ist geplant. Sollten durch die Fortschreibung des INSEK Nördlicher Innenstadtrand weitere Fördermittel zur Verfügung stehen, wird das Quartiersmanagement mit dem gleichen Stundenumfang wie im Jahr 2022 fortgesetzt. Eine Entscheidung darüber wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2022 getroffen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
— Referenz Projektbegleitung und Projektsteuerung im Rahmen des Quartiersmanagements;
— Referenz Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation;
— Referenz Besetzung Stadtteilbüro.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Durchschnittlicher Umsatz für Leistungen im Stadtteilmanagement;
— Durchschnittliche Anzahl der vollzeitverrechneten Mitarbeiter*innen im relevanten Aufgabenfeld der letzten 3 Jahre.
Erläuterung zu den Zuschlagskriterien s. Abschnitt VI der Veröffentlichung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Name, Rechtsform und Anschrift des Bewerbers;
— Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, Beiträgen zur Sozialversicherung erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden;
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und 2 GWB und/oder § 124 Abs. 1 GWB vorliegen, insbesondere dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist und dass kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist und dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von jeweils 3 Mio. EUR und einer Maximierung der Ersatzleistung auf das Doppelte der Versicherungssumme (mind. 6 Mio. EUR) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut spätestens zum Vertragsbeginn abgeschlossen wird oder der Bewerber bereits jetzt über eine Berufshaftpflichtversicherung mit der geforderten Mindestdeckungssumme verfügt;
— Eigenerklärung, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist;
— Nachweis des Bewerbers zum Gesamtumsatz sowie des Umsatzes für Leistungen des Quartiersmanagements im Rechtsbereich des Besonderen Städtebaurechtes des Baugesetzbuches (BauGB) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Für den Nachweis genügt eine Eigenerklärung.
— Betriebsbeschreibung, aus der die Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Entwicklung der Mitarbeiterzahl und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren sowie die technische Ausstattung des Bewerbers (Geräte, Hard- und Software) zur Ausführung des Auftrages hervorgehen (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften für jedes Mitglied);
— Eigenerklärung, dass die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter die deutsche Sprache sicher in Wort und Schrift beherrschen;
— Die Projektleitung muss einen Studienabschluss als Stadtplanerin/Stadtplaner bzw. eine berufsverwandte Qualifikation (z. B. Geograph, Master Urbanistik, Raumplaner, Raum- und Um-weltplaner) oder als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge bzw. einer berufsverwandten Qualifikation haben (z. B. Soziale Arbeit, Soziologie) haben. Die Qualifikation ist zunächst durch Eigenerklärung anzugeben;
— Der Bewerber hat eine Referenz zum Betrieb eines Stadtteilmanagements aus den letzten 3 Jahren z. B. im Rahmen von Städtebauförderprogrammen, wie „Soziale Stadt" oder "Stadtumbau" vorzulegen. Ziel ist der Nachweis der Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die durchzuführenden Aufgaben. Die Referenz ist in einer kurzen Projektbeschreibung darzulegen, aus der die erbrachten Leistungen, der Zeitraum der Leistungserbringung (mit Angabe des Beginns und ggf. des Enddatums im Format MM/JJJJ), Name des verantwortlichen Projektleiters und der jeweiligen Projektbearbeiter des Bewerbers sowie Name und Ansprechpartner (mit Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers hervorgehen soll.
— Die Bewerber haben durch die Vorlage von maximal 2 weiteren Referenzen zu den ausgeschriebenen Teilleistungen aus den letzten 3 Jahren ihre Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die durchzuführenden Aufgaben nachzuweisen. Die Referenzen sind in kurzen Projektbeschreibungen darzulegen, aus denen die erbrachten Leistungen und der Zeitraum der Leistungserbringung hervorgehen müssen sowie Name und Ansprechpartner (mit Telefonnummer) des jeweiligen Auftraggebers hervorgehen sollen. Bei diesen Referenzen muss der für die Aufgabenerfüllung im Rahmen dieser Ausschreibung vorgesehene Projektleiter oder einer der übrigen für die Aufgabenerfüllung vorgesehenen Mitarbeiter federführend eingesetzt worden sein.
Bei der Stadt Bielefeld werden die Dateiformate der Einzelanwendungen aus der Microsoft Office 2016 Produktfamilie, PDF-A sowie BMP, JPEG, PNG und TIFF unterstützt. Entsprechende Formate sind zu verwenden. Des Weiteren wird mit GIS-Daten gearbeitet. Die Karten und Geodaten sind in der Form darzustellen, dass sie in ArcGIS Verwendung finden können. Dabei sind die nachfolgenden Vorgaben zu beachten: Übergabeformat: ArcGIS for Desktop Projekt 10.3.1 (*mxd-Datei); Dateiformate: Shapefile, Feature-Class (in ESRI-File-Geodatabase) oder GeoTIFF; Alle Geodaten müssen auf das Koordinatenreferenzsystem ETRS89 UTM Zone 32N (EPSG Code: 25832) festgelegt sein; Es dürfen keine Erweiterungen zur Standardausstattung von ArcGIS for Desktop benutzt werden; Sämtliche Fonts, Symbole und ESRI Styles, die für die korrekte Darstellung des Projektes notwendig sind und nicht zum Standard von ArcGIS for Desktop 10.3.1 gehören, müssen mitgeliefert werden. Übergabe auf CD/DVD oder Download.
s. auch Ziff. VI.3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen verpflichtet.
Erläuterung der Zuschlagskriterien:
Die Honorarforderung entspricht der Angebotssumme (brutto). Die nachrichtlich genannten Stundensätze fließen nicht in die Wertung ein. Sie sind Basis für evtl. erforderliche zusätzliche Arbeiten. Die Höhe dieser nachrichtlichen Stundensätze hat sich an den dem Angebot zugrundliegenden Stundensätzen zu orientieren.
Die Bewertungspunktzahl ergibt sich aus der vergleichenden Bewertung mit den Honorarforderungen der übrigen Bieter. Das nach dem Preis günstigste Angebot erhält die Maximalpunktzahl (250). Die übrigen Angebote erhalten entsprechend des Preisabstandes zum preislich niedrigsten Angebot weniger Punkte. Die Wertungspunktzahl der Honorarforderung errechnet sich aus der Anzahl der maximal erreichbaren Punkte vermindert um das Ergebnis aus maximal erreichbarer Punktzahl multipliziert mit dem Differenzbetrag zwischen Honorarforderung des Bieters und Bestpreis geteilt durch Bestpreis. Maximal können 250 Bewertungspunkte erreicht werden
(Wertungspunkte Honorarforderung=250-250*(Honorarforderung-Bestpreis)/Bestpreis).
Inhaltliche Bewertung des Angebotes (Gewichtung 20 %)
Die Angebote werden inhaltlich anhand der Prüfkriterien „Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Durchführung eines Quartiersmanagements", „Qualität der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung" und „Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Umsetzung eines Quartiersarchitekten" durch eine voraussichtlich aus 3 bis 5 Personen bestehende Jury bewertet.
a) Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Durchführung eines Quartiersmanagements
— 5 Punkte für eine Vorgehensweise, die besonders schlüssig, innovativ und zielführend ist;
— 3 Punkte für eine Vorgehensweise, die schlüssig und zielführend ist;
— 1 Punkt für eine Vorgehensweise, die nur teilweise schlüssig und zielführend ist;
— 0 Punkte für eine Vorgehensweise, die nicht schlüssig und zielführend ist.
b) Qualität der Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung
— 5 Punkte für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, mit besonders innovativen und sachgerechten Methoden;
— 3 Punkte für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, die sachgerecht ist;
— 1 Punkt für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, die nur teilweise sachgerecht ist;
— 0 Punkte für eine Öffentlichkeitsarbeit und -beteiligung, die nicht sachgerecht ist.
c) Qualität der methodischen Vorgehensweise zur Etablierung und Umsetzung eines Quartiersarchitekten
— 5 Punkte für eine Vorgehensweise, die besonders sachgerecht und zielführend ist;
— 3 Punkte für eine Vorgehensweise, die sachgerecht und zielführend ist;
— 1 Punkt für eine Vorgehensweise, die nur teilweise sachgerecht und zielführend ist;
— 0 Punkte für eine Vorgehensweise, die nicht sachgerecht und zielführend ist.
Aus den 3 Bewertungszahlen der Prüfkriterien wird das arithmetische Mittel gebildet und dann mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert. Maximal können 100 Bewertungspunkte erreicht werden (z. B. 5,0 * 20 = 100 Punkte).
Bei den hier genannten Bewertungskriterien muss jeweils eine Mindestpunktzahl von 3 erreicht werden. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Projektakteure/Präsentation (Gewichtung 30 %)
Die Punktevergabe erfolgt im Anschluss an die Bietergespräche durch voraussichtlich 3 bis 5 anwesende Vertreterinnen und Vertreter der Auftraggeberin. Dazu vergeben die Vertreterinnen und Vertreter individuell Punkte von 0 bis 5. Die durchschnittlich vergebene Punktzahl dient als Punktzahl des entsprechenden Prüfkriteriums. Aus den erreichten Punktzahlen aller Prüfkriterien des Zuschlagskriteriums „Projektakteure/Präsentation" wird das arithmetische Mittel (Summe der erreichten Punktzahlen dividiert durch drei) gebildet und mit dem Faktor 30 multipliziert. Die maximal zu erreichende Wertungspunktzahl beträgt 150.
a) Fachliche Qualifikation und Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben
— 5 Punkte, wenn die Qualifizierung des Projektteams in hohem Maß erfüllt ist;
— 3 Punkte, wenn die Qualifizierung des Projektteams erfüllt ist;
— 1 Punkt, wenn die Qualifizierung des Projektteams nur in Teilen erfüllt ist;
— 0 Punkte, wenn die Qualifizierung des Projektteams nicht erfüllt ist.
Bei der Bewertung der Qualifizierung der Projektteams werden folgende Qualifikationen als optimal eingestuft:
Eingesetzt wird ein Projektteam aus Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern mit einem Studienabschluss Stadtplanung, Architektur, Raumplanung, Geographie oder gleichwertigem Studium sowie Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter mit einem Studienabschluss Sozialpädagogik, Soziologie oder gleichwertigem Studium, jeweils mit akademischem Abschluss und mindestens zweijähriger Berufspraxis einschließlich fundierten Fachkenntnissen; mehrjährigen Erfahrungen und Kenntnissen kommunaler Strukturen bzgl. der Aufgabenstellung sowie Erfahrungen der relevanten Förderprogramme und Fördermöglichkeiten auf Landes-, Bundes-, und EU-Ebene.
b) Gesamteindruck des Projektteams
— 5 Punkte bei einer hohen bis sehr hohen Souveränität;
— 3 Punkte bei einer durchschnittlichen Souveränität;
— 1 Punkt bei geringer Souveränität;
— 0 Punkte bei fehlender Souveränität.
c) Qualität der Darstellung
— 5 Punkte bei einer sehr guten Präsentation;
— 3 Punkte bei einer guten Präsentation;
— 1 Punkt bei einer durchschnittlichen Präsentation;
— 0 Punkte bei einer schlechten Präsentation.
Bei den hier genannten Bewertungskriterien muss jeweils eine Mindestpunktzahl von 3 erreicht werden. Ansonsten wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus der Addition der in den Zuschlags- und Bewertungskriterien (Honorarforderung, Inhaltliche Bewertung des Angebotes sowie Projektakteure/Präsentation) jeweils erreichten Wertungspunktzahlen. Das Angebot, welches den höchsten Gesamtpunktwert erzielt, erhält den Zuschlag. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl im Bereich „Inhaltliche Bewertung des Angebotes" den Zuschlag.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYDZ9XLZ
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Ort: Münster
Postleitzahl: D-48147
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]