Generalplanung Neubau einer Kapazitätserhaltungslinie und Erneuerung der Rauchgasreinigungsanlagen in der MVA Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: 5502/20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Lausbach 2
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59075
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mva-hamm.de/
Postanschrift: Münsterstraße 1-3
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wolter-hoppenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanung Neubau einer Kapazitätserhaltungslinie und Erneuerung der Rauchgasreinigungsanlagen in der MVA Hamm
Die im Jahr 1985 in Betrieb genommene Müllverbrennungsanlage in Hamm besteht aus 4 Verbrennungslinien mit je 25 MW Feuerungswärmeleistung. Durch den Verbrennungsprozess wird die im Müll enthaltene Energie in den Kesseln in thermische Energie umgewandelt. Neben der Abgabe von elektrischem Strom in das öffentliche Netz wird die erzeugte Energie auch für die Abgabe von Fernwärme an die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Hamm genutzt. Die durch die Verbrennung entstehenden Rauchgase werden in einem kombinierten, quasitrockenen Rauchgasreinigungsverfahren auf die Grenzwerte der 17. BImSchV abgereinigt und über den Schornstein abgeleitet.
Die Rauchgasreinigungsanlagen der 4 bestehenden Verbrennungslinien befinden sich altersbedingt in einem Zustand, der umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich macht. Zudem droht aufgrund mangelnder Flexibilität eine Nicht-Einhaltung verschärfter Emissionsgrenzwerte, die durch die bevorstehende Novellierung der 17. BImSchV abzusehen sind. Aus diesen Gründen ist eine Erneuerung der RGR-Anlagen erforderlich, die aufgrund der langen Realisierungszeiträume allerdings zu einer Einschränkung der Entsorgungsverpflichtungen führen würde.
Unter Berücksichtigung des recht hohen Anlagenalters soll die MVA Hamm mit einem 4- aus 5-Linienbetrieb für zukünftige Herausforderungen gerüstet werden. Die Errichtung einer zusätzlichen Kapazitätserhaltungslinie (KEL) soll die Möglichkeit schaffen, längerfristige Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen durchführen zu können, ohne Kapazitätseinbußen in Kauf nehmen zu müssen. Dies gilt sowohl für die anstehende Erneuerung der Rauchgasreinigungsanlagen als auch für die zukünftig erforderlichen Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen an den alten Kessellinien. Der Betrieb der KEL soll einen Entsorgungsausfall von 17 000 t/Linie (insgesamt 68 000 t) kompensieren. Diese Menge entspricht dem durchschnittlichen Durchsatz einer Linie in einem Zeitraum von 2,5 Monaten. Notwendig ist eine zeitnahe Realisierung, so dass sich die KEL bereits vor Beginn der jeweiligen Erneuerungsmaßnahme in Betrieb befindet.
Zur Förderung der öffentlichen sowie politischen Akzeptanz sowie zur Einhaltung zukünftiger Grenzwerte ist die Installation eines SCR-Katalysators optional in Erwägung zu ziehen. Hiermit könnten die derzeit im öffentlichen Diskurs stehenden erhöhten Stickoxidwerte um bis zu 50 % im Vergleich zum SNCR-Verfahren reduziert werden. Insbesondere vor dem Hintergrund der Novellierung der 17. BImSchV böte ein SCR-Katalysator eine bessere Entstickungsleistung sowie eine größere Flexibilität der Betriebsweise der Feuerung.
Um den Investitionsaufwand zu begrenzen, sollen möglichst viele bestehende, übergeordnete Anlagenbereiche und Systeme von der KEL mitgenutzt werden. Hierzu zählen neben Müllbunker, Wasserdampfkreislauf und Schornstein auch kleinere Nebenanlagen wie beispielsweise das Druckluft- und Heizölsystem.
Für das Vorhaben wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, mit der auch bereits erste Pläne (Übersichtslageplan, Grundrisse und Längsschnitte) sowohl für die KEL als auch für die Rauchgasreinigung vorgelegt wurden. Diese Unterlagen werden den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Vorbereitung der Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind die Generalplanungsleistungen für die zuvor beschriebene Maßnahme (Näheres zum Umfang der Generalplanung siehe Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung).
Hamm
Gegenstand der Beschaffung sind sämtliche für das Vorhaben erforderlichen Planungs- und Überwachungsleistungen, die der Auftragnehmer als Generalplaner zu erbringen hat. Nur solche Planungs- und Überwachungsleistungen, die nach den Vergabeunterlagen ausdrücklich von der Beauftragung ausgenommen sind (insb. Aufgaben und Leistungen als SiGeKo gem. BaustellV, Prüfstatik, Vermessung, Erstellung von Gutachten zu Geotechnik und Bestandsuntersuchung), hat der Auftragnehmer nicht zu erbringen.
Die Generalplanerleistungen umfassen insbesondere die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung (sämtliche Anlagengruppen), Umweltverträglichkeitsstudie, Bauphysik (Schallschutz), Geotechnischer Bericht (ohne Labor- und Felduntersuchungen) und Brandschutz.
Darüber hinaus werden dem Auftragnehmer weitere Leistungen übertragen, insbesondere die Teilnahme an Veranstaltungen zur freiwilligen oder notwendigen Öffentlichkeitsbeteiligung, die Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung (in Form einer Vollkostenrechnungen), des Explosionsschutzdokuments, erforderlicher Gefährdungsbeurteilungen sowie Dienst- und Betriebsanweisungen, die Fortschreibung des vorhandenen Ausgangszustandsberichts, die Koordination und Begleitung der Erstinbetriebnahme nach Betriebssicherheitsverordnung (einschließlich Dokumentation), das Zusammenführen aller von den ausführenden Firmen erstellten Dokumentationen zu einer Gesamtdokumentation sowie die Prüfung der Revisionsunterlagen „as built“.
Der Auftragnehmer kann und soll mit seinen Planungsleistungen in den Leistungsphasen 1 und 2 an die im Zuge der Machbarkeitsstudie bereits erarbeiteten Unterlagen anknüpfen. Er bleibt aber alleinverantwortlich für eine mängelfreie und vollständige Grundlagenermittlung und Vorplanung.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare General- oder Gesamtplanungsleistungen in den letzten 10 Jahren (Gewicht 85 %), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz gemäß Abschnitt III.1.3) Nr. 1 dieser Bekanntmachung (Gewicht 10 %);
1.2) zusätzlich zu 1.1: Gegenstand des Vorhabens war eine Anlage zur thermischen Abfallbehandlung (Gewicht 20 %);
1.3) zusätzlich zu 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 10 %);
1.4) zusätzlich zu 1.1: zur Leistung gehörte auch die Überwachung des Ausführungsengineerings, die örtliche Bau- und Inbetriebnahmeüberwachung sowie die Dokumentationsprüfung für eine Anlage zur thermischen Abfallbehandlung (Gewicht 8 %);
1.5) zusätzlich zu 1.1: Höhe der Baukosten ohne Ingenieurhonorare (Gewicht 5 %);
1.6) zusätzlich zu 1.1: Einsatz eines Simulationsmodells für Feuerung und Dampferzeuger unter Einfluss von Verschmutzungszuständen auf die Reisezeit (Gewicht 8 %);
1.7) zusätzlich zu 1.1: Bearbeitung auch der Fachplanung EMSR-Technik (Gewicht 5 %);
1.8) zusätzlich zu 1.1: Bearbeitung auch des Leistungsbilds Tragwerksplanung (Gewicht 5 %);
1.9) zusätzlich zu 1.1: Bearbeitung auch des Leistungsbildes Brandschutz entsprechend* AHO-Schrift Nr. 17 (Gewicht 5 %);
1.10) Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie (Gewicht 5 %);
1.11) zusätzlich zu 1.1 Durchführung der Bauvergaben entsprechend* VOB/A (Gewicht 4 %).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10 %) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl aller festen Mitarbeiter/innen im Bereich Ingenieurbauwerke mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in (Gewicht 3 %);
2.2) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Tragwerksplanung mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in (Gewicht 1 %);
2.3) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Fachplanung Verfahrens-/Prozesstechnik mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in Fachrichtung Verfahrenstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %);
2.4) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen im Bereich Fachplanung EMSR-Technik mit Hochschulabschluss als Ingenieur/in Fachrichtung Elektrotechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 3 %).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5 %) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3 %);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2 %).
* „entsprechend“ bedeutet jeweils, dass die Leistungen entweder nach dem genannten inländischen Regelwerk oder einem vergleichbaren Regelwerk eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats erbracht worden sein müssen; es genügt bereits, wenn der Leistungsumfang faktisch dem jeweiligen Regelwerk entsprach, ohne dass dieses für die Leistung galt.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 4 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7) angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1))
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen über General- oder Gesamtplanungsleistungen, die alle folgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen:
a) Die General- oder Gesamtplanung umfasste mindestens die Objektplanung Ingenieurbauwerke und die Fachplanung der Verfahrens-/Prozesstechnik,
b) es wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Die LPh 8 gilt bereits dann als abgeschlossen, wenn alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind (ggf. unter Mängelvorbehalt) und die Inbetriebnahme abgeschlossen ist.
c) Gegenstand der Planung war der Neubau oder die grundlegende Erneuerung einer Anlage zur thermischen Abfallentsorgung oder einer anderen Feuerungs- oder Verbrennungsanlage,
d) das geplante Objekt war mindestens der Honorarzone IV für die Objektplanung Ingenieurbauwerke und mindestens der Honorarzone II für die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe Verfahrenstechnik zuzuordnen,
e) die Baukosten (ohne Ingenieurhonorare) beliefen sich auf mind. 20 Mio. EUR (ohne Umsatzsteuer),
f) die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 1.1.2010 abgeschlossen und auch die Baufertigstellung lag nicht vor dem 1.1.2010.
2) Anzahl qualifizierter Mitarbeiter/innen (aktuell und jeweils durchschnittlich in den Jahren 2017, 2018 und 2019), umgerechnet in Vollzeitstellen und aufgeschlüsselt nach
a) Ingenieure/-innen im Bereich Objektplanung Ingenieurbauwerke;
b) Ingenieure/-innen im Bereich Fachplanung Verfahrens-/Prozesstechnik;
c) Ingenieure/-innen im Bereich Fachplanung EMSR-Technik sowie
d) Ingenieure/-innen im Bereich Tragwerksplanung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Nr. 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche dort genannten Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 8 für die Objektplanung Ingenieurbauwerke (einschl. örtlicher Bauüberwachung), die Fachplanung der Verfahrens-/Prozesstechnik und die Fachplanung der EMSR-Technik abdecken, wobei jeweils nur abgeschlossene Leistungsphasen berücksichtigt werden (bei LPh 8 genügt als Abschluss, wenn alle Bauausführungsleistungen für die Maßnahme vertraglich durch den Bauherrn abgenommen sind - ggf. unter Mängelvorbehalt — und die Inbetriebnahme abgeschlossen ist).
Außerdem darf die Anzahl qualifizierter Mitarbeiter/innen für alle vier unter Nr. 2 genannten Mitarbeitergruppen jeweils nicht unter 4,00 (umgerechnet in Vollzeitstellen) liegen, und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3) angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRD379
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland