Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung künftiger Pensionslasten Referenznummer der Bekanntmachung: 48/2020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Morlaixplatz 1
Ort: Würselen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52146
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wuerselen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückdeckungsversicherungen zur Finanzierung künftiger Pensionslasten
Der Auftraggeber schreibt den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen mit laufender Beitragszahlung zur Finanzierung der künftigen Pensionslasten der verbeamteten Mitarbeiter der Stadt Würselen gemäß Personalliste Anlage A9 (Beamte der Jahrgänge 1980 und jünger), mit aktuell 46 Personen (Bestand) und Neueintritte aus.
Stadt Würselen — Zentrale Vergabestelle
Morlaixplatz 1
52146 Würselen
Vertragsnehmer (d. h. Beitragszahler und Leistungsempfänger) für den erfolgreichen Bieter ist ausschließlich die Stadt Würselen. Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die über eine eigene Zulassung gem. § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Leistungssparten 19-23 verfügen. Eigene Angebote von Maklern oder Vermittlern werden nicht zugelassen.
Vertragsnehmer für den erfolgreichen Bieter ist ausschließlich die Stadt Würselen. Abgeschlossen werden soll eine aufgeschobene Rentenversicherungen auf das Ruhestandseintrittsdatum gem. Personalliste auf die jeweils vorgegebenen Rentenbeginnalter gem. § 31 Landesbeamtengesetz NRW in der jeweils gültigen Fassung als honorar- oder courtagefreier Tarif.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigene Erlaubnis zum Betrieb einer Lebensversicherung gemäß § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) für die Versicherungssparten 19 bis 23
Prüfbare Angaben zu Bewertungsreserve Nettoverzinsung der letzten 5 Bilanzjahre Verwaltungskostenquote der letzten Jahre.
Ein Rating nach international anerkannten Standards muss bei Abgabe des Angebotes folgende Mindestvoraussetzung erfüllen:
— Standard & Poor`s: A +;
— Moody`s: A 2;
— Fitch Ratings: A +.
Es ist ausreichend, dass ein Rating die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Bestehen mehrere Ratings, so ist der Nachweis erbracht, wenn zumindest ein Rating den Mindestvoraussetzungen entspricht.
Soweit keines der vorgenannten Ratings besteht, kann der Bieter ein gleichwertiges Rating vorlegen. Mindestvoraussetzung für die Anerkennung eines anderen Ratings als gleichwertig ist die Registrierung der Rating-Agentur gemäß Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.9.2009 über Ratingagenturen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bzw. der jeweils zuständigen nationalen Stelle. Anerkannt werden nur Ratings, die überwiegend auf einer Bewertung des Risikomanagements, der Sicherungsmittel und der Ertragslage beruhen. Die Prüfung anhand der vorstehenden Kriterien durch die Rating-Agentur und die maßgeblichen Gründe für die Bewertung sind darzustellen (z. B. durch Vorlage des Ratingberichts/der Ratingstudie).
Nachweise (z. B. Auszüge aus den Geschäftsberichten) über die erfolgreiche Teilnahme an sog. Stresstests für Lebensversicherungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen für die letzten 3 Jahre bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung.
Nachweis über die Mitgliedschaft im Sicherungsfonds Protektor Lebensversicherungs-AG bzw. bei ausländischen Bietern eine gleichwertige Bescheinigung.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Einhaltung Vorgaben MiLoG und TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronisch
Elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDKYAJD
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu bezeichnen. Auf die Rüge-pflichten des Bieters wird gemäß § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen. Weiterhin werden die Bieter auf die Rechtsbehelfspflicht des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.